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Engler Stefan · Ständerat · 2012-05-30

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-30

Wortprotokoll

Wenn ich den Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zuhanden der GPK des Nationalrates über die "Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkungen" vom 16. Juni 2011 lese, macht mich das hellhörig. Darin heisst es nämlich: "Die flankierenden Massnahmen werden je nach Vollzugsorgan unterschiedlich umgesetzt. Man scheint sich auf die Kontrollen und die GAV-Bestimmungen zu beschränken. Hingegen werden die im Entsendegesetz vorgesehenen Sanktionen oder andere Instrumente wie die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von GAV oder das Erlassen von NAV kaum angewendet."

Es muss uns hellhörig machen, wenn uns berichtet wird, zwar bestehe ein Instrumentarium zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen, nur werde dieses Instrumentarium unzulänglich oder gar nicht eingesetzt. Diese Einschätzung deckt sich leider mit Gesprächen, die ich im Vorfeld dieser Beratung auch mit den Verantwortlichen in unserem Kanton geführt habe. Man sagte mir da auch, die Instrumente seien zwar vorhanden, sie würden aber nicht eingesetzt. Das hängt zum Teil mit fehlendem Wissen zusammen. Im Vergleich zwischen den Kantonen stelle man auch eine Vielfalt des Vollzugs fest; es gebe keinen roten Faden, jeder Kanton setze seine eigenen Schwerpunkte bei den Kontrollen. Die Zahl der Kontrollen, die quantitative Seite, sei das eine. Das andere - die Umsetzung, die Analyse der Kontrollen und die Anwendung der Sanktionsmöglichkeiten - stehe aber auf einem anderen Blatt und sei zu hinterfragen. Man hat mir auch gesagt, dass Unterschiede bestünden, je nachdem, ob Branchen betroffen seien, für die ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag bestehe, oder Branchen, für die keine allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge vorhanden seien. Die Instrumente wären da, aber es fehlt an der konsequenten Durchsetzung und Sanktionierung. Selbstverständlich stehen da vor allem auch die Kantone und die paritätischen Kontrollgremien in der Pflicht, nicht in erster Linie oder ausschliesslich das Seco und der Bund.

Eine zweite Schwierigkeit, die mir beschrieben wird, ist das Ärgernis der Scheinselbstständigkeit ausländischer Auftragnehmer. Das Ärgernis geht vor allem auf die Schwierigkeit zurück, dass es kaum nachweisbar ist, ob ein Auftragnehmer nun als Subakkordant und damit als Selbstständigerwerbender in unserem Land arbeitet oder ob er das mit den eigenen Mitarbeitenden tut. Zwar würden die Voraussetzungen erfüllt: Es könnten Gewerbescheine, Versicherungsausweise und auch der Nachweis von weiteren Aufträgen und damit der Nachweis erbracht werden, dass man auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko arbeitet; indessen liegt die Vermutung nahe, dass es sich um eine nur vorgeschobene Selbstständigkeit handelt, die alles zu unterlaufen ermöglicht, was an flankierenden Massnahmen zum Schutze der Arbeitnehmenden, sei es in Bezug auf die Löhne oder in Bezug auf die Arbeitszeiten, vorgesehen ist.

Ein Drittes: Die Kreativität, mit der diese flankierenden Schutzmassnahmen unterlaufen werden, scheint mir auch recht stark ausgebildet zu sein. Wenn ich zwei Beispiele nennen darf: So wird etwa die 90-Tage-Beschränkung für die Erbringung von Dienstleistungen durch entsandte Mitarbeitende dadurch unterlaufen, dass knapp vor Ablauf oder im Hinblick auf einen weiteren Auftrag eine Zweigniederlassung [PAGE 333] in unserem Land eröffnet und gleichzeitig ein Gesuch für Grenzgängerbewilligungen gestellt wird; dieses würde denn auch bewilligt, womit also die Mitarbeitenden trotzdem aus dem Ausland kommen könnten. Zwar wäre der Auftragnehmer die Zweigniederlassung, doch auf dem Weg der Grenzgängerbewilligungen sind die Arbeitnehmer wiederum hier. Die Schwierigkeit, die Löhne zu kontrollieren, wird erheblich sein, wenn Löhne einmal von der Zweigniederlassung in der Schweiz deklariert, dann aber effektiv im Ausland bezahlt werden. Das zweite Beispiel: Es ist mir erzählt worden, dass die Minimallöhne, die einzuhalten sind, bei den entsandten Mitarbeitenden zwar als ausgerichtet nachgewiesen würden, wobei es dann aber vorkomme, dass bei einer späteren Lohnabrechnung im Ausland die entsprechenden Abzüge gemacht würden. Es bestehen also ein grosses Potenzial und viele Möglichkeiten, Missbrauch zu treiben und damit auch die einheimische Wirtschaft und das einheimische Gewerbe unlauter zu konkurrenzieren.

Was bringen die neuen Instrumente? Ich mache mir nicht allzu grosse Hoffnungen, man könne damit jetzt alle Probleme lösen. Diese neuen Instrumente werden, so meine ich, überbewertet. Es schadet allerdings aufgrund der gemachten Erfahrungen nicht, das Arsenal an Instrumenten zu verfeinern und es auszubauen. Insofern scheint es mir auch richtig und hilfreich, die Ausweitung des Sanktionenkatalogs vorzusehen, indem all jene, die ihre Mitwirkungspflicht vernachlässigen, mit einer Dienstleistungssperre belegt werden können. Ich glaube, dass vor allem die Anträge, die unsere Kollegin Häberli-Koller eingebracht hat oder noch einbringen wird, dazu dienen, den Katalog der Sanktionen noch etwas zu verschärfen und auf diesem richtigen Weg der Vorlage noch etwas weiter zu gehen. Damit erhöhen sich die Möglichkeiten einzugreifen, wo Missstände bestehen, wo Missbräuche passieren.

Ich möchte Sie also auch bitten, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen Häberli-Koller zuzustimmen; letztlich geht es ja um den Schutz unserer einheimischen Gewerbetreibenden, vor allem auch in den Grenzgebieten.

Ein Letztes: Ich habe mich gefragt, wie viele solche Betriebe während eines Jahres in meinen Kanton kommen. Ich war überrascht von der grossen Anzahl: Es waren im Jahr 2011 rund 2000 Meldungen von Betrieben, die in Graubünden Aufträge angenommen haben, mit insgesamt rund 5000 Entsandten, sowie 1100 Meldungen von Selbstständigerwerbenden. Die Anzahl der Kontrollen bei diesen rund 2000 Betrieben und 5000 entsandten Mitarbeitern lag bei 770 Betriebskontrollen, 2240 kontrollierten Entsandten und 419 Kontrollen von Selbstständigerwerbenden. Was aber bei mir Fragen aufgeworfen hat, war nicht die Quantität der Kontrollen, sondern was daraus geworden ist. Da stelle ich fest, dass insgesamt gerade einmal in 36 Fällen Dienstleistungssperren verhängt wurden, weil beispielsweise Bussen nicht bezahlt oder die Unterlagen nicht eingereicht worden waren. Es bleiben am Schluss also sehr wenige Sanktionen. Für mich ist erstaunlich, dass bei dieser Vielzahl an Entsandten und an Betrieben so wenig Sanktionen bleiben. Das muss, vermute ich einmal, auch mit der Qualität der Durchsetzung in Zusammenhang stehen.