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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-05-30

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-05-30

Wortprotokoll

Nur kurz zwei Ergänzungen: Die von Ihnen erwähnte IRRS-Mission hat für das Ensi exzellente Noten ergeben. Das muss auch einmal gesagt werden, denn es wurde in Bezug auf die Kompetenz und die Professionalität des Ensi immer sehr viel kritisiert. Eine unabhängige internationale Behörde hat jetzt dem Ensi einmal [PAGE 324] mehr beste Noten erteilt, und das gerade mit einem internationalen Überblick über die Aufsichtsbehörden. Das möchte ich hier betonen. Dieser Bericht ist aufgeschaltet; er gibt gewisse Empfehlungen ab. Es ist halt so im heutigen Gesetz geregelt, dass das Ensi trotzdem die fachkompetente Behörde ist und dass das Departement nachher noch eine Funktion hat. Das werden wir bei den zu erteilenden Bewilligungen jetzt nochmals anschauen.

Ihre Frage betreffend die Befristung, Frau Ständerätin Bruderer Wyss, enthält wirklich eine Fehlüberlegung. Rechts- und Planungssicherheit - ja! Aber uns geht es vor allem um die Sicherheit der Menschen. Es ist bei jeder Anlage so - auch in Ihrem eigenen Haushalt -: Wenn Sie wissen, dass die Anlage noch zwei Jahre am Netz ist, dann bietet Ihnen das zwar Sicherheit für Ihre Investitionstätigkeit. Aber investieren Sie bis zum Schluss in die Sicherheit, wenn Sie wissen, dass die Bewilligung ja ausläuft? Das exakte Datum ist dann auch für Sie das betriebswirtschaftliche Ende. Das ist aber genau nicht der Fall, wenn ein Betreiber investiert und damit die Sicherheit laufend, bis zum Schluss, auf höchstem Niveau gewährleistet ist. Das ist für die Sicherheit der Menschen der bessere Weg als eine Befristung, bei der die Investitionstätigkeit auch aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus beurteilt wird. Gegen das Lebensende einer Anlage würde sicher nicht nochmals kräftig in die Sicherheit investiert, weil das keinen Sinn mehr machen würde. Das ist das Fatale an den Befristungen.

Wir sind auch im internationalen Kontext und in vielen Gesprächen mit Betreibern zum Schluss gekommen, dass die Anknüpfung an die Sicherheit der Anlage für die Menschen höher zu gewichten ist als die Planungssicherheit oder die Rechtssicherheit mit einem bestimmten Datum. Ich rate Ihnen wirklich an, diese Überlegung mitzuberücksichtigen, wenn es um die Frage der Befristung geht. Ich habe mir das sehr genau überlegt. Ich komme immer noch zum Schluss, dass die Sicherheit der Anlage nicht von einem Datum abhängig ist, sondern von der betrieblichen Investition, die permanent erfolgen muss, bis zum letzten Tag. Sie darf nicht degressiv ausfallen, weil ein Datum festgelegt worden ist. Wir sind der Meinung, dass sich das bewährt hat. Ich empfehle Ihnen, das auch weiterhin so zu handhaben.

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