Engler Stefan · Ständerat · 2012-05-30
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-30
Wortprotokoll
Worum geht es mir bei meinem Vorstoss? Es geht um die sogenannten Interreg-Projekte und Interreg-Programme. Dabei handelt es sich um Felder der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Interreg-Programme sollen die Verständigung und den Erfahrungsaustausch über konkrete Probleme fördern, und das über die nationalstaatlichen Grenzen hinweg.
Seit der Lancierung der Interreg-Programme im Jahre 1990 hat sich Interreg in allen Grenzgebieten unseres Landes, vor allem auch in der Ostschweiz, zu einem äusserst wichtigen Instrument der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern entwickelt. Damit Sie sich ein Bild von der Bedeutung und von den Chancen dieser grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für Graubünden machen können, möchte ich sie Ihnen etwas illustrieren: Graubünden ist an zwei Interreg-Programmen beteiligt, nämlich an einem trinationalen Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein und an einem binationalen Programm mit Italien. Das binationale Interreg-Programm mit Italien umfasst insgesamt 42 Teilprojekte, wofür seitens der EU insgesamt 90 Millionen Euro zur Verfügung stehen; der Anteil der Schweiz beläuft sich auf gerade einmal 15 Millionen Franken, die sich der Bund und der Kanton teilen.
Nun fragen Sie mich vielleicht: Wo liegt das Problem? Das Problem liegt darin, dass die Anforderungen, die das schweizerische Recht namentlich in Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik nennt, nicht immer mit den Anforderungen kongruent sind, welche die EU an die Interreg-Projekte stellt. Das hat seinen Grund wahrscheinlich darin, dass das Hauptanliegen der Interreg-Programme in der Überwindung von Grenzhindernissen zugunsten einer ausgewogenen Entwicklung und Integration der Grenzregionen liegt. Interreg verfolgt also das Ziel der grenzübergreifenden Integration und Vernetzung, und das mit einem sehr breit angelegten Themenkatalog, der die Bereiche Wirtschaft, Verkehr, Umwelt, Bildung, Kultur und Tourismus umfasst und in dieser breiten Palette auch eine Vielzahl von Projekten ermöglicht. Die neue schweizerische Regionalpolitik, welche die Grundlage dieser Interreg-Projekte darstellt, fokussiert sich demgegenüber eher auf eine Stärkung der Wirtschaftsregionen unter Ausklammerung weiterer thematischer Kooperationsfelder. Diese ausschliessliche Fokussierung der neuen Regionalpolitik auf Themen der Wettbewerbsfähigkeit verträgt sich nicht immer mit den Anforderungen der Interreg-Programme.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Wie weiter mit den Interreg-Programmen und Interreg-Projekten? Wir wissen, dass man sich im EU-Raum darüber unterhält, wie es mit der nächsten Generation, nämlich dem Interreg-V-Programm zwischen 2014 und 2020, weitergehen soll. Auf der schweizerischen Seite sind wir aber nicht in der Lage, Commitments mit unseren Partnern im grenznahen Raum einzugehen, weil wir nicht im Bild darüber sind, ob die Interreg-Projekte und -Programme überhaupt weitergeführt werden und, falls sie weitergeführt werden, unter welchen neuen Voraussetzungen bzw. mit welchen neuen Spielregeln.
Ich lese in der Stellungnahme des Bundesrates, dass er sich im Rahmen einer Evaluation ein Bild darüber machen will, welche Wirkungen in den vergangenen Jahren mit den entsprechenden Projekten erzielt worden sind, bevor er sich entscheiden will. In der Stellungnahme des Bundesrates heisst es relativ ergebnisoffen, dass die Evaluation prüfen soll, ob mit dem heutigen Fundament in der neuen Regionalpolitik weiterzufahren sei, ob die Interreg-Programme aus der Regionalpolitik herauszulösen und in einer gesonderten Gesetzgebung zu verankern seien bzw. ein Beschluss dafür zu fassen sei oder ob man sogar - und das erschreckt mich - auf diese Interreg-Programme und -Projekte verzichten wolle.
Es wäre wahrscheinlich unvernünftig von mir, bei dieser Ausgangslage, bei welcher der Bund eine Evaluation vornimmt, jetzt ohne Kenntnis der Ergebnisse der Evaluation mit dem Kopf durch die Wand gehen zu wollen und zu verlangen, dass eine Gesetzesrevision stattfindet und in die Wege geleitet wird. Deshalb werde ich mich wohl fügen und meine Motion zurückziehen und abwarten müssen, was die Schlussfolgerungen der Evaluation sind. Ich mache das nicht deshalb, weil ich der Auffassung bin, man könne in Zukunft auf die Interreg-Programme verzichten. Ich tue dies nur unter einer Bedingung, nämlich, dass die Evaluation unter enger Mitwirkung und mit Einbezug der Kantone erfolgt, die in diesen Projekten und Programmen beteiligt sind und auch Mittel in diese Programme einfliessen lassen. Ich mache dies auch verbunden mit dem Wunsch, dass die Interreg-Programme in eine fünfte Phase überführt werden können. Nach meinem Dafürhalten und meinem heutigen Wissensstand würde dies am besten aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung erfolgen und nicht mehr in der engen Anknüpfung an die Regeln der Regionalpolitik.
Es wäre schade, wenn diese vielfältigen Kontakte, die wir jetzt in Graubünden mit dem Vorarlberg, mit dem Tirol und dem Südtirol pflegen, brüsk unterbrochen würden, weil unser Land nicht mehr bereit wäre, sich an solchen Projekten zu beteiligen. Es kommt hinzu, dass der Anteil, welcher seitens der EU an diese Projekte geleistet wird, um ein Vielfaches höher ist als die Möglichkeiten, über die wir in diesem Bereich verfügen.
Der Stellungnahme kann ich entnehmen, dass die Evaluation schnell erfolgt. Der zeitliche Faktor ist sehr wichtig, weil man in der EU und bei unseren Partnern im grenznahen Ausland darauf wartet und von uns eine verlässliche [PAGE 329] Auskunft darüber erwartet, wie es weitergeht. Es ist deshalb wichtig, dass die Evaluation sehr schnell abgeschlossen wird und man sich dann sehr schnell entscheidet, was für die nächste Periode Gültigkeit haben soll. Käme man wider Erwarten - ich hoffe das nicht und erwarte es auch nicht - zum Schluss, dass die Interreg-Programme und -Projekte wirkungslos seien und dem Ziel nicht dienen würden, die Integration unserer Regionen im grenzüberschreitenden Gebiet zu fördern, dann behalte ich mir vor, mit einem nächsten Vorstoss eine solche Schlussfolgerung infrage zu stellen.
Ich danke für die Stellungnahme. Ich bin sehr gespannt auf den Evaluationsbericht und ziehe meine Motion zurück.