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Hess Hans · Ständerat · 2012-05-30

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-05-30

Wortprotokoll

Mit meiner Motion beauftrage ich den Bundesrat, dem Parlament folgenden Absatz 5 als Ergänzung von Artikel 9 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 zu unterbreiten: "Für Gebäudeinvestitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Holz-, Biomasse-, Solarenergie, Umweltwärme, Geothermie und für wesentliche Verbesserungen der Energieeffizienz werden - mit Ausnahme von Brandschutzversicherungsbeiträgen - keine weiteren Abgaben oder Gebühren wie Abwasser-, Trinkwasser-, Kanalisations- oder Abfallgebühren und dergleichen erhoben."

Der Bundesrat erachtet die vorgesehene Vorschrift, wonach für Gebäudeinvestitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien und für wesentliche Verbesserungen der Energieeffizienz mit Ausnahme von Brandschutzversicherungsbeiträgen keine weiteren Abgaben oder Gebühren erhoben werden dürfen, als verfassungsrechtlich unzulässig. Er beruft sich in seiner Stellungnahme vom 9. Mai 2012 auf Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung, der da lautet: "Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig."

Jetzt liegt offenbar ein Missverständnis vor. Wenn ich von Nutzung rede, meine ich eigentlich die Erzeugung und nicht den Verbrauch. Ich bin eigentlich bis jetzt in meinen Vorstössen immer sehr klar gewesen und muss jetzt feststellen, dass ich dem Bundesrat nicht einmal übel gesinnt sein kann, wenn er es so verstanden hat, wie er hier sagt. Jetzt stellt sich für mich die Frage: Ist der Bundesrat bereit, diesen Wechsel des Wortlautes zu akzeptieren und "Erzeugung" anstatt "Nutzung" aufzunehmen, oder muss ich im Nachgang zu diesem Geschäft heute eine neue Motion einreichen und diesen Text entsprechend umschreiben? Da meine ich doch, wir könnten flexibel sein und sagen: Wir sehen das so, die Erzeugung ist ja auch eine Nutzung, und wir akzeptieren den in diesem Sinn geklärten, nicht abgeänderten Motionstext.

Meine Überlegung ist die: Wir geben Geld für alle möglichen Nutzungen von alternativen Energien aus, um diese zu fördern, und da kann es ja nicht sein, dass man auf der anderen Seite wieder Geld abschöpft. Das machen wieder die gleichen Organisationen, nämlich der Bund und die Kantone - auf der einen Seite das Schaffen von Anreizen und auf der anderen Seite das Abschöpfen.

Ich bin Ihnen sehr dankbar - und der Frau Bundesrätin selbstverständlich auch -, wenn Sie nach dieser Klärung sagen: Ja, das ist eigentlich auch unsere Meinung; bei der Installation von solchen Anlagen gehen wir nicht hin und erheben Gebühren, sondern sagen, das ist gebührenfrei.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen die Annahme der Motion.