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Schmid Martin · Ständerat · 2012-06-07

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-07

Wortprotokoll

Der Ständerat hat bereits in der Vergangenheit einen ähnlichen Vorstoss abgelehnt. Diesmal wird nicht der effektive Einbau der nichtfiskalischen Einnahmen in die Bemessungsgrundlagen für das Ressourcenpotenzial, sondern lediglich die Durchführung von Simulationsberechnungen verlangt. Der Bundesrat lehnt meines Erachtens zu Recht auch dieses Postulat Fetz zur Bemessung des Ressourcenpotenzials ab, weil die Absicht - das wurde auch von den Vorrednern bestätigt - immer noch die gleiche ist.

Der NFA stützt sich ausdrücklich auf das Steuerpotenzial der Kantone ab. Der beabsichtigte Umbau würde jedoch einen grundlegenden Systemwechsel und damit eine Neukonzeption bedingen. Er stellt zudem einen eindeutigen und offenen Angriff auf Sondernutzungsentschädigungen für das Wasser dar, wie gerade auch Kollege Eder offen dargelegt hat, und muss aus meiner Sicht abgelehnt werden.

Ich möchte das auch mit einem Blick auf die Entstehungsgeschichte des NFA begründen; Kollege Stadler hat schon darauf hingewiesen. Für die Bemessung der relevanten Ressourcen wurden im Jahr 2000 verschiedene Modelle breit diskutiert, was sicher die Frau Bundespräsidentin aus ihren Erfahrungen bestätigen kann. Die Frage des Einbezugs der Wasserzinserträge und weiterer Erträge der Kantone für die Ermittlung der kantonalen Ressourcenstärke wurde dabei ebenfalls sehr intensiv diskutiert und immer wieder neu geprüft. Die Wahl fiel dabei jedoch klar und sachlich, meines Erachtens korrekt, auf das Modell der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage. Ich bin der Auffassung, Herr Kollege Eder, dass dieses Modell niemanden bevorzugt. Wir sind auch mit der Zielsetzung, die Sie haben, einverstanden: Es braucht einen fairen Finanzausgleich in diesem Land. Nur schauen wir das aus einer anderen Betrachtungsweise an. Ich möchte daran erinnern, wie der Kanton Zug in der Vergangenheit darauf hingewiesen hat, dass ihn die Einführung des NFA vor fundamentale Probleme stellen würde. Wenn ich jetzt die Staatsrechnungen der entsprechenden Kantone anschaue, dann stelle ich befriedigt fest, dass selbst Kantone, die zu den grosszügigen Geberkantonen gehören, mit dem System des NFA haben umgehen können.

Ich warte gespannt auf den Wirksamkeitsbericht zu den letzten Jahren. Es würde mich nicht erstaunen, wenn dort zum [PAGE 497] Vorschein käme, dass die ressourcenstarken Kantone sich gerade in den letzten Jahren noch besser entwickelt haben als die Nehmerkantone. Es könnte sein, dass gerade ein solches Ergebnis herauskäme. Dann würde sich schon die Frage stellen, Herr Eder, ob wir einen fairen Finanzausgleich wollen, denn dann wird sich zeigen, dass die Umverteilung zwischen starken und schwachen Kantonen, die beabsichtigt war, nicht dergestalt gewirkt hat, dass es dort zu einem Ausgleich gekommen ist.

Ich möchte Ihnen beliebt machen, zuerst einmal den Wirksamkeitsbericht abzuwarten. Es ist ein auf lange Sicht hin orientiertes System, das erst zu einem späteren Zeitpunkt Korrekturen mit sich bringt. Wir wissen auch um die von vielen als vermeintlich negative Punkte kritisierten Bereiche. Wir wissen z. B. um die Kritik, die Steuern flössen verspätet und dadurch fielen die Zahlungen in den Zyklen nicht optimal an. Das ist bekannt, aber es ändert nichts daran, dass wir, wie Kollege Stadler angetönt hat, wieder eine Grundsatzdiskussion zur Frage führen müssten, welche Bereiche einzubeziehen wären. Sind Sie der Meinung, dass nebst den Wasserzinsen auch die Erbschafts-, Liegenschafts- und Grundstückgewinnsteuern einbezogen werden müssten, die Finanzerträge der Kantone, die ein Finanzvermögen aufweisen, sowie die Beteiligungserträge aus den von den Kantonen gehaltenen Gesellschaften? Selbst die Frage der Finanzströme des Bundes an Kantone, die eine Hochschule haben, z. B. eine der beiden ETH, wäre zu behandeln. Da öffnen sich dann ganz andere Diskussionsfelder.

Ich möchte gar nicht darauf hinweisen, Herr Kollege Eder, dass gerade die Heimfallentschädigungen - manche Kantone meinen, sie müssten diese bezahlen - durchaus vermieden werden können. Man kann einfach den Heimfall zulassen, dann gehen die Anlagen entschädigungslos an die Gemeinden und Kantone, in denen sie stehen. Es ist jeder Gesellschaft anheimgestellt: Wenn sie darauf verzichten will, die Anlagen weiterhin zu betreiben, fliessen keine Zahlungen. Es ist mir sehr wichtig, dass man diesen Bereich differenziert anschaut. Es hängt allein davon ab, ob man die entsprechenden Stromproduktionsmöglichkeiten weiterhin nutzen will oder nicht.

Ich möchte Ihnen - gerade auch unter dem Blickwinkel, dass wir mit der Unternehmenssteuerreform III höchstwahrscheinlich noch deutlich schwierigere Diskussionen haben werden, welche unmittelbar auf den Ressourcenausgleich durchschlagen werden - beliebt machen, jetzt keine Veränderungen an diesem meines Erachtens doch austarierten System vorzunehmen und zunächst einmal den Wirksamkeitsbericht abzuwarten, um dann eben fundiert darüber zu diskutieren, ob wir Änderungen vornehmen wollen und ob sich der NFA auch so entwickelt hat, wie das ursprünglich angenommen worden ist. Und eben: Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass da vielleicht noch die Erkenntnis zutage treten könnte, dass der NFA gerade nicht so gewirkt hat, wie das die Erfinder damals geglaubt haben.