Germann Hannes · Ständerat · 2012-06-07
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-07
Wortprotokoll
Wir haben es eindrücklich gehört: Es gibt einen Zielkonflikt zwischen dem Regulierungsziel, das der Bundesrat erreichen möchte, und dem Fiskalziel. Somit ist auch klar, dass jede gesetzliche Einschränkung, die der Erreichung des Fiskalziels dient, auch wieder einen negativen Einfluss auf das Erreichen des Regulierungsziels hat. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns. Aber gerade vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, die Auswirkungen auf die Attraktivität des schweizerischen Kapitalmarktes gut abzuwägen, und da, so meine ich, haben wir die Balance noch nicht gefunden. Ich meine, es sei nun aber gelungen, mit den Anträgen der Mehrheit die Balance herzustellen, sodass diese Vorlage auch wirklich Sinn macht.
Das vom Bundesrat vorgeschlagene Instrument des Zahlstellenprinzips ist mit zu vielen Unsicherheiten, offenen Fragen und Risiken behaftet. Für mich ist es sehr fraglich, ob das in Artikel 11 Absatz 2 vorgesehene Affidavit-Verfahren überhaupt funktionieren würde. Die ausländischen Banken, die dieses Affidavit ausstellen müssten, wären wohl kaum bereit, die damit verbundenen aufwendigen Abklärungen zu tätigen und entsprechende Risiken zu übernehmen.
Welches wäre die Folge? Die Folge wäre ein Ausweichen ausländischer Investoren in andere festverzinsliche Anlagen, und das wollen wir nicht haben. Ich meine auch, dass es, wenn schon Steuerhinterziehung angesprochen ist, zu bedenken gilt, dass ein potenzieller Steuerhinterzieher im internationalen Anleihenmarkt eine grosse Vielfalt von Anlagemöglichkeiten hat, die keine Quellensteuerbezüge auf Zinszahlungen vorsehen. Daher ist es aus einer auf die bedingten Pflichtwandelanleihen und Anleihen mit Forderungsverzicht fokussierten Sichtweise fraglich, ob ein Sicherungsmechanismus zur Erreichung des Fiskalzieles überhaupt einen positiven Effekt erzielt.
Überhaupt könnte man sich fragen, ob neben einer temporären Befreiung der erwähnten aufsichtsrechtlichen Anleihen nicht auch eine generelle Befreiung sämtlicher schweizerischer Anleihen von der Verrechnungssteuer mindestens geprüft werden könnte. Das würde durchaus für positive Impulse sorgen. Damit würde nämlich allen schweizerischen Unternehmungen die Kapitalbeschaffung in diesen äusserst schwierigen Zeiten wesentlich erleichtert und gleichzeitig der schweizerische Kapitalmarkt mit Anleihen belebt. Diese Belebung wäre durchaus auch eine Überlegung wert.
Sie sehen also, man könnte es vom Markt her auch anders beurteilen und sagen: "Eigentlich gehen wir immer noch zu wenig weit." Aber ich meine, mit dieser Vorlage machen wir etwas, das Sinn macht. Wir bieten in der "Too big to fail"-Problematik Hand für rasche Lösungen. Hier fahren wir den schnelleren Zug, und alle tiefer greifenden Reformen benötigen wahrscheinlich auch mehr Zeit und zusätzliche Reflexionen.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, auf die Vorlage einzutreten und jeweils der Mehrheit zuzustimmen.