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Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-10-01

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-10-01

Wortprotokoll

Der Schweizer Nachrichtendienst hat dem Irak weder Unterstützung für den Aufbau einer chemischen und biologischen Kriegsführung geleistet, noch war er in irgendeiner Weise in derartige Aktivitäten involviert. Der Bundesrat kann ebenfalls versichern, dass keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Strategischen Nachrichtendienstes jemals im Irak solche Anlagen besucht haben, auch nicht im Zeitraum 1986/87.

Die Tätigkeiten des Strategischen Nachrichtendienstes sind unseren nationalen Interessen verpflichtet. Gerade im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung und des Einsatzes von chemischen und biologischen Waffen besitzt die Schweiz Tradition. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Schweiz 1932 dem Genfer Protokoll für das Verbot von chemischen Waffen beigetreten ist; 1976 wurde das Biowaffen-Übereinkommen von 1972 ratifiziert, 1995 das Chemiewaffen-Übereinkommen von 1993, und zudem trat die Schweiz im September 1987 der zwei Jahre zuvor gegründeten "Australien-Gruppe" bei, einer aus Industriestaaten bestehenden Gruppe, die ein auf Freiwilligkeit basierendes Exportkontrollregime im Bereich der chemischen und biologischen Waffen führt. Ausserdem engagierte sich die Schweiz während des Krieges zwischen Iran und Irak intensiv für die Giftgasopfer auf iranischer Seite.