Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-06-07
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-06-07
Wortprotokoll
Wir haben die "Too big to fail"-Vorlage und in diesem Zusammenhang auch das Vehikel der Cocos, das ja ein wichtiges Element für die künftige Stabilität im Finanzsektor sein soll, intensiv behandelt. Wir haben uns auch darüber unterhalten, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen so sein sollen, dass es letztlich dann irgendwann interessant ist, auch solche Cocos auszugeben. Insofern sind wir wahrscheinlich alle noch einverstanden mit dieser Zusammenfassung.
Um dies zu erreichen, haben wir uns entschieden, bei der Verrechnungssteuer vom Schuldnerprinzip zum Zahlstellenprinzip zu wechseln, und haben Ihnen eine entsprechende Vorlage vorgelegt. Wir haben diesen Vorschlag bereits in der "Too big to fail"-Vorlage gemacht, er wurde mit der entsprechenden gesetzlichen Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. In diesem Zusammenhang - dies einfach, weil das heute auch angesprochen wurde - haben wir dann von den Banken, vor allem von der CS, die Aufforderung erhalten, das Affidavit-Verfahren einzuführen und aufzunehmen - was wir gemacht haben. Im Nachhinein wurde dann von den Grossbanken gesagt, dieses Affidavit-Verfahren sei eigentlich nicht so ein taugliches Verfahren; dies einfach, damit Sie sehen, wie solche Vorlagen entstehen. Wir haben das alles diskutiert, wir haben auch die entsprechenden Überprüfungen gemacht, und wir haben im Zusammenhang mit dieser Vorlage auch gesagt, dass wir aber keine steuerliche Massnahme oder eine Vorlage bringen wollen, die dann andere, neue Probleme schafft und die vor allem auch zu Rechtsungleichheiten führt.
Wenn Sie jetzt hingehen und nur auf einem bestimmten Teil des Bondmarktes diese Verrechnungssteuer eliminieren, und zwar sofort, dann schaffen Sie natürlich eine grosse Rechtsungleichheit; das haben wir heute gesagt. Sie können das wollen, Sie können sagen: "Es ist uns nicht so wichtig, ob die öffentliche Hand dann überhaupt noch in der Lage ist, Obligationen zu vernünftigen Bedingungen auszugeben. Es ist auch nicht unser Problem, ob grössere und mittlere Unternehmen in der Schweiz das machen können - wir wollen etwas für die Gruppe machen, die Cocos ausgeben will bzw. emittieren will."
Es geht schon etwas weiter, als Herr Schmid gesagt hat: Es geht natürlich nicht nur um die Cocos, es geht auch um Anleihen mit Forderungsverzicht. Solche können auch andere Bankinstitute aufnehmen bzw. ausgeben. Es ist also eine grosse Masse, die künftig ohne Verrechnungssteuer - das muss man einfach wissen, das ist eine Tatsache - ausgegeben werden kann. Damit werden natürlich auf der einen Seite die Möglichkeiten der öffentlichen Hand, das heisst vor allem von Bund und Kantonen, und auf der anderen Seite auch von Unternehmen des Werkplatzes ziemlich stark eingeschränkt.
Man kann das wollen oder nicht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es schöner wäre, wenn man gleich die Lösung präsentieren und umsetzen würde, die Werkplatz, Finanzplatz und öffentliche Hand gleich behandeln würde. Darüber kann man diskutieren.
Wir haben gesagt, dass diese Verrechnungssteuervorlage des Bundesrates in einem engen Zusammenhang mit der "Too big to fail"-Vorlage stehe. Diese Vorlage, Gesetz plus Verordnung, so Sie dem Gesetz dann zustimmen und die Verordnung genehmigen, wird auf den 1. Januar 2013 umgesetzt. Es besteht keine Notwendigkeit, die Änderung der Verrechnungssteuer auch auf den 1. Januar 2013 umzusetzen. Die Cocos können bis im Jahr 2018 aufgebaut werden - so viel zur Geschwindigkeit bei der Behandlung dieser Vorlage -, dann müssen diese Eigenmittelvorschriften erfüllt sein. Die Vorschriften zur Eigenkapitalerhöhung und zur Ausstattung mit Eigenmitteln - das in Entgegnung zu dem, was Herr Ständerat Schmid gesagt hat - müssen unabhängig davon, ob man verrechnungssteuerpflichtig ist oder nicht, erfüllt werden. Man kann also nicht sagen, dass man das Eigenkapital nur dann gesetzeskonform äufnen wolle, wenn man verrechnungssteuerbefreit sei. Vielmehr wird man tendenziell eher in Cocos gehen, wenn die Cocos nicht mehr mit der Verrechnungssteuer belastet sind. Die Frage, ob die systemrelevanten Institute bis 2018 Eigenkapital schaffen, Liquidität haben und die Risikoverteilung so vornehmen müssen wie vorgesehen, ist völlig unabhängig von den steuerlichen Fragen zu betrachten, die wir heute diskutieren.
Der Bundesrat hat Ihnen vorgeschlagen, den ganzen Bereich direkt zu regeln. Der Nationalrat möchte zwei Vorlagen machen. Die Vorlage der WAK-SR ist besser als die Vorlage des Nationalrates, das ist so. Gemäss Nationalrat sollen Cocos und Anleihen mit Forderungsverzicht von der Verrechnungssteuer befreit werden, und dann gibt es noch Verkaufsrestriktionen. Sie haben es selbst gehört und gelesen, dass es niemanden gibt, der weiss, wie man diese Verkaufsrestriktionen wirklich umsetzen könnte; ich kann mir das auch nicht vorstellen. Es gibt zudem keine Rückabwicklungsmöglichkeit und auch keine Bestrafung, wenn Verkaufsrestriktionen nicht eingehalten werden. Der Nationalrat hat dann noch eine Befristung von vier Jahren ab Inkrafttreten vorgesehen, die Sie übernommen haben. Sie haben aber die Verkaufsrestriktionen herausgenommen, wofür ich sehr dankbar bin. Es handelt sich dabei nämlich um ein untaugliches Instrument.
Insofern hat Ihre WAK den Vorstellungen des Bundesrates in diesem Bereich Rechnung getragen. Nicht beseitigt hat auch sie die für mich tatsächlich nicht glückliche Situation, dass mit einer solchen Regelung der Werkplatz gegenüber dem Finanzplatz benachteiligt wird. Sie regeln zwar den direkten Besitz, aber den indirekten Besitz können Sie nicht regeln. Sie haben auch den direkten Besitz nicht ganz uneingeschränkt geregelt; Sie beschränken die Gültigkeit auf Anleihen, welche innerhalb von vier Jahren ausgegeben werden. Das heisst, dass diese Vehikel dann während der ganzen Laufzeit steuerbefreit sind. Es besteht sogar die Möglichkeit, die Gültigkeit auf Gesetzesstufe zu verlängern. In Ihrem Antrag ist das nicht vorgesehen, aber der Nationalrat sieht eine einmalige Verlängerung vor. Niemand hindert den Gesetzgeber daran, die Regelung zu einem Perpetuum mobile werden zu lassen.
Wenn Sie diese Regelung auf den 1. Januar 2013 einführen und nur eine Gruppe entlasten - man kann allerdings durchaus erklären, warum man das macht: damit man Cocos und Anleihen mit Forderungsverzicht unterstützen kann -, dann ist meine Befürchtung die, dass man mit ebensolchem Tempo darangeht, eine Verrechnungssteuervorlage mit dem Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip durch das Parlament zu bringen. Dann wird man auch die Gegenmassnahmen prüfen, und zwar im Sinne einer vollumfänglichen Prüfung, wie Herr Ständerat Schmid gesagt hat. Man kann die Frage der Verrechnungssteuer durchaus einmal prüfen; die Verrechnungssteuer hat in den letzten sechzig Jahren auch eine Entwicklung durchgemacht, und so wirksam, wie sie einmal war, ist sie nicht mehr. Aber wenn Sie über eine grundsätzliche Änderung der Verrechnungssteuer diskutieren wollen, müssen Sie auch eine Grundsatzdiskussion über das steuerliche Bankgeheimnis führen, weil es das Pendant zur Verrechnungssteuer ist, und auch so heikle Fragen wie die Kapitalgewinnsteuer für Privatanlagen diskutieren. All das fällt auch darunter. Dann gibt es also eine grössere Diskussion.
Ich möchte damit einfach sagen: Ich schliesse mich dem vorsichtigen Optimismus von Herrn Ständerat Zanetti an. Es dürfte nicht ganz so schnell über die Bühne gehen, wie man es gerne hätte, um wieder Rechtsgleichheit zu schaffen - das müsste man ja dann tun. Im Übrigen teile ich auch die Meinung von Herrn Ständerat Zanetti, was die Altlastenregulierung zulasten des Bundeshaushaltes mit Bezug auf Obligationen im Ausland betrifft. Das sind Probleme, die Sie nicht wegbringen, wenn Sie jetzt einfach hingehen und mit einer Hauruckmethode die Verrechnungssteuer bei Cocos und Anleihen mit Forderungsverzicht wegnehmen und sich sagen, das andere komme dann irgendwann. Ich weiss nicht, ob das eine gute Lösung ist. Ich würde Sie bitten, das nicht zu tun - mit Rücksicht auf die öffentliche Hand und vor allem auch mit Rücksicht auf den Werkplatz Schweiz.
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