Lexipedia

Graber Konrad · Ständerat · 2012-12-12

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich mit dieser Frage intensiv auseinandergesetzt und hat auch den Unterschied zwischen den Modellen des Bundesrates und des Nationalrates zu verstehen versucht und entsprechend ihren Beschluss gefasst. Wir kamen aber letztlich zum Schluss, dass eine redaktionelle Änderung genügt.

Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft gegenüber heute eine verschärfte Ausbildungsanforderung als Grundbedingung für den Bezug von Direktzahlungen vor, nämlich, wie es ausgeführt wurde, praktisch eine dreijährige Grundausbildung. Der Nationalrat hat dies korrigiert. Der Beschluss des Nationalrates entspricht inhaltlich der heute geltenden, bisherigen Regelung und stellt damit die Weiterführung des bisherigen Systems sicher.

Die Kommission schliesst sich inhaltlich dem Entscheid des Nationalrates an. Sie beschloss jedoch eine redaktionelle Anpassung. Der zweite Satz im Beschluss des Nationalrates ist ein Verweis auf einen späteren Absatz, der die Kompetenz des Bundesrates regelt. Wenn Sie das dann weiter hinten verfolgen, sehen Sie, dass sich in Absatz 3 Buchstaben b und d die massgeblichen Bestimmungen finden, die die Anforderungen an die Ausbildung festlegen. Gemäss Buchstabe d kann der Bundesrat dann die Ausnahmen bestimmen. Einerseits heisst es in Buchstabe b: "legt die Werte und Anforderungen nach Absatz 1 Buchstaben a und e bis h fest", der Bundesrat fixiert das also; andererseits kann er gemäss Buchstabe d Ausnahmen vorsehen. Der Bundesrat hat hier die erforderliche Kompetenz, das in der Verordnung zu regeln. Wir haben uns dem Nationalrat angeschlossen, aber die Kompetenz nochmals ausdrücklich dem Bundesrat im Bereich der Verordnung zugeordnet.