Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-12-05
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-12-05
Wortprotokoll
Als Sprecher der Minderheit beantrage ich, die 24-Stunden-Öffnung der Tankstellenshops, wenn überhaupt, dann nur auf Autobahnraststätten zu gestatten. Damit würde der Passus "an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr" gestrichen. Der Minderheitsantrag würde dem Gesetzestext eher entsprechen, denn dieser sieht vor, dass das Sortiment auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet sein muss. Nächtliche Autoreisen finden aber fast nur auf Autobahnen statt.
Bei der Debatte über diese Vorlage fällt leider zu oft ausser Betracht, dass das Arbeitsgesetz zum Schutz der arbeitenden Bevölkerung besteht. Es verbietet Nacht- und Sonntagsarbeit, weil die Schädlichkeit von Nacht- und Sonntagsarbeit vielfach belegt ist. Sie sind der Gesundheit abträglich, sie belasten das Sozial- und Familienleben, und sie behindern das gesellschaftliche Leben inklusive der Wahrnehmung von religiösen und kirchlichen Bräuchen. Das scheint der Mehrheit gleichgültig zu sein, und sie nimmt auch offenkundige Widersprüche in Kauf. Der Gesetzestext nennt die Bedürfnisse der Reisenden. In der Begründung zum Initiativtext aber wurde der Bedarf von Polizisten, Schichtarbeitern und Taxifahrern betont. Die grösste Nutzergruppe dürften des [PAGE 2039] Nachts indessen Partygänger sein - von Notwendigkeit ist da keine Spur!
Auch ökologische Gründe sprechen gegen die Vorlage der Kommission. Tankstellenshops werden meist mit Motorfahrzeugen angefahren. Das ruft unnötigen Mehrverkehr mit allen negativen Begleiterscheinungen wie Lärm oder Luftverschmutzung hervor. Das Einkaufen mit dem Auto würde begünstigt, das Einkaufen mit dem Auto würde als attraktiv dargestellt. Dieses Signal ist für die Minderheit völlig verkehrt.
Weiter würde sich die Initiative negativ auf den Detailhandel in Städten und Dörfern auswirken. Der Mehrumsatz der begünstigten Shops ginge anderen Detaillisten ab. Niemand hat mehr Geld für den Konsum zur Verfügung, wenn die Läden länger geöffnet sind. Den übrigen Läden in den Dörfern und Städten blieben nur Wettbewerbsnachteile. Das würde die Versorgungssicherheit schwächen. Einkaufen muss auch ohne Auto möglich bleiben.
Schliesslich würden Tag-, Nacht- und Sonntagsarbeit bei Tankstellenshops nicht ohne Folgen auf benachbarte Branchen bleiben. Betroffen wären die Zulieferung, der Unterhalt, die Sicherheit und andere Bereiche. Deren Personal hätte ebenfalls mit einer Ausdehnung der Arbeitszeit zu rechnen. Dazu kämen auch hier Mehrverkehr und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Umwelt.
Schliesslich gilt es, die Initiative in einen grösseren Zusammenhang zu stellen. Ihr Fernziel sind freie Öffnungszeiten und die Beseitigung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots. Wir sehen uns einem eigentlichen Powerplay ausgesetzt. Angriffe erfolgen mal frontal, mal als kleiner Schritt, mal auf eidgenössischer Ebene - so wie jetzt - und mal auf kantonaler Ebene. Dabei bleiben die Interessen des Personals und des Detailhandels, ein fairer Wettbewerb und die Umweltanliegen auf der Strecke; das darf nicht sein. Wir wissen uns mit dieser Haltung nahe bei der Bevölkerung. Diese stimmt meistens gegen solche Liberalisierungen, zuletzt 2009 in Uri, 2010 in St. Gallen, Genf und Neuenburg oder in diesem Jahr im Kanton Luzern.
Unser Minderheitsantrag will die Nachteile der Vorlage minimieren. Seine Annahme ist die letzte Chance, um eine eidgenössische Volksabstimmung zu verhindern. Obsiegt die Variante der Mehrheit der Kommission, ist das Referendum beschlossene Sache. Es gibt eine lange Liste von Organisationen, die dafür einstehen: kirchliche Institutionen wie die Schweizer Bischofskonferenz und der Schweizerische evangelische Kirchenbund, Gewerkschaften und Personalverbände, eine Reihe von politischen Parteien und die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin, um einige zu nennen.
Ich bitte Sie, folgen Sie dem Antrag meiner Minderheit.