Noser Ruedi · Nationalrat · 2012-12-05
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-05
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion steht dem Beschluss des Ständerates eher kritisch gegenüber. Es ist eine Illusion zu meinen, mit der Solidarhaftung wären plötzlich alle arbeitsrechtlichen Verstösse auf den Baustellen beseitigt. Wer die Berichte zu den flankierenden Massnahmen liest, stellt fest, dass es diese Verstösse gibt; sie werden nicht angezweifelt. Man stellt aber auch fest, dass der Vollzug sehr mangelhaft war. Wir haben deshalb im Sommer die Vollzugsmassnahmen verstärkt. Es fällt auch auf, dass die Kantone, die wegen den neuen Massnahmen am meisten reklamieren, auch nicht unbedingt die Vordersten bei der Umsetzung, beim Vollzug sind. Es ist unterdessen auch den Volkswirtschaftsdirektoren klar, dass sie den Vollzug verbessern müssen. Sie haben auch Massnahmen dazu ergriffen.
Das heisst, das Beispiel der Swiss Indoors - diese Bemerkung möchte ich auch an Frau Fässler richten - zeigt eben, dass der Vollzug funktioniert hat. Der Fall ist ja aufgeflogen. Wären die Massnahmen, die wir im Sommer ergriffen haben, schon in Kraft gewesen, hätte man sofort eingreifen können, und der Messebau hätte gestoppt werden müssen. [PAGE 2023] Das ist die Situation, wie sie sich an und für sich gesetzlich stellt.
Herr Grunder ist der Ansicht, dass wir hier nicht eine sehr grosse Bürokratie lostreten. Da ist es einfach wichtig festzustellen, dass die Solidarhaftung ein zivilrechtliches Instrument ist. Das heisst, jeder, der einen Subunternehmer anstellt, muss während fünf Jahren - sogar länger als während fünf Jahren, wenn man die Verjährungsfristen einrechnet, aber mindestens während fünf Jahren - sämtliche Unterlagen haben, um jederzeit rückwirkend belegen zu können, warum er damals diesem Subunternehmer vertrauen konnte. Das ist die Situation. Das heisst, bei einem Auftrag, den Sie im Jahr 2007 vergeben haben, und sei er noch so klein, müssen Sie jetzt im Jahr 2012 noch belegen können, dass Sie alles gemacht haben, was nötig war. Ich bin schon gespannt, ob Sie überhaupt noch die Mitarbeiter im eigenen Betrieb finden, die das gemacht haben; das ist doch die Grundproblematik. Damit lösen wir eine sehr grosse Bürokratie aus.
Auf der anderen Seite ist es sehr einfach, diese Solidarhaftung zu umgehen, wenn man nicht guten Willens ist. Die einfachste Art und Weise ist, wenn der ganze Auftrag schon ins Ausland geht. Und auch da möchte ich Herrn Grunder noch einmal ansprechen: Der Fall der Fenster im Bundeshaus Ost ist überhaupt nicht von diesem Gesetz betroffen. Denn das ist nicht ein Subunternehmerauftrag, der in der Schweiz durchgeführt wurde. Die Fenster wurden in Tschechien gefertigt, und das geht weiterhin. Wir haben nun in Gottes Namen die Problematik, dass man entweder die Arbeit ins Ausland verlegt oder dass man die Arbeit hier vor Ort erledigt, und man ist flexibel.
In der Kommission haben Herr Pardini und ich selbst eine Offerte angeschaut: Ein Bauhauptunternehmer hat ein Angebot abgegeben, bei dem eigentlich nur die Planungsarbeiten, die im Ausland stattfanden, die grosse Differenz ausgemacht haben. Die inländischen Posten waren, sage ich, mit plus/minus 5 Prozent noch im Rauschen drin, aber die Planungsarbeiten, die im Ausland stattfanden, waren im Vergleich dazu sehr tief angesetzt. Diese Fälle sind mit diesem Gesetz nicht zu greifen, sprich: Alle Leute, die hier hinstehen und sagen, sie würden sich vor die KMU stellen und ihnen helfen, werden im Endeffekt in zwei Jahren wieder dastehen und sehen, dass sie nicht helfen können.
Was wird aber geschehen, wenn wir zu diesem Gesetz Ja sagen? Ganz einfach: Es gibt zwei Möglichkeiten. Eine habe ich schon genannt: Sie vergeben den ganzen Auftrag ins Ausland; dann haben Sie die ganze Sache schon gelöst, und der Generalunternehmer geht ins Ausland. Die zweite Möglichkeit ist folgende: Wer einen Auftrag in der Schweiz hat, ersetzt den Subunternehmer durch Temporärarbeit, und dann ist die Sache auch erledigt. Das heisst, wir haben den gewerkschaftlich geförderten Support für Temporärarbeit.
Noch ein Satz zum Beispiel von Deutschland: Mich erstaunt schon etwas, Herr Ritter, wenn hier Deutschland zitiert wird. Das ist ja anscheinend das Land mit der tiefsten Arbeitslosigkeit. Wenn wir im Arbeitsrecht auf Deutschland zu verweisen beginnen, dann weiss ich nicht, wohin wir dann in der Schweiz kommen. Dann werden wir einen Volkswirtschaftsminister brauchen, der bei der Arbeitslosenkasse mit ganz anderen Massnahmen kommt, als wir sie heute kennen. Wir haben ja all die Probleme nicht, die das Ausland hat. Wir haben ja Vollbeschäftigung, wir haben die Personenfreizügigkeit eingeführt; da stehen wir im Wort. Wir haben auch gesagt, dass wir Massnahmen ergreifen; da stehen wir im Wort. Fakt ist aber, dass wir bei der Arbeitslosenrate heute besser dastehen als bei der Einführung der Personenfreizügigkeit.
Ich möchte noch kurz zum Antrag Flückiger Sylvia Stellung nehmen. Ich möchte ihn eigentlich unter dem Stichwort "Zauberlehrling" einreihen: Wenn man in letzter Minute mit solchen Anträgen kommt, obwohl man selbst in der Kommission ist, könnte man eben mit Goethe sagen: "Herr, die Not ist gross! Die ich rief, die Gesetze, werd' ich nun nicht los."
Ehrlicherweise geht es darum: Sagen wir zum Beschluss des Ständerates Ja oder Nein? Wir Freisinnigen sind mehrheitlich der Ansicht - Herr Pelli wird diesen Antrag dann begründen -, dass wir das Risiko eingehen können, wenn wir das Gesetz zeitlich befristen. Wenn es aber zeitlich nicht befristet ist, werden wir das Risiko nicht eingehen.