Pardini Corrado · Nationalrat · 2012-12-05
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-05
Wortprotokoll
Anlässlich der Beratung der Vorlage zur Teilrevision des Entsendegesetzes in den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben von National- und Ständerat wurde die Thematik einer solidarischen Haftung des Erstunternehmers für die Nichteinhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch die Subunternehmer in die Diskussion eingebracht. Die WAK-NR entschied sich an ihrer Sitzung vom 27. März 2012 für eine modifizierte Regelung der Solidarhaftung im Entsendegesetz. Zudem wurde beantragt, im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen eine Verantwortlichkeit des Anbieters für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen durch die von ihm eingesetzten Subunternehmer einzufügen. Der Nationalrat folgte diesen Anträgen in der ersten Lesung vom 29. Mai 2012, mit Ausnahme von Artikel 5 Absatz 2 des Entsendegesetzes, bei dem er für den Minderheitsantrag Flückiger Sylvia auf Beibehaltung des bisherigen Rechts stimmte.
Da sich diverse offene Fragen zur komplexen Thematik stellten, beschlossen die Räte in der Sommersession 2012 die Abtrennung der Solidarhaftung von der ursprünglichen Vorlage im Hinblick auf die Fortführung der Beratung im Herbst 2012. Die Verwaltung wurde zwischenzeitlich beauftragt, die offenen rechtlichen Fragen zu klären, die volkswirtschaftlichen Auswirkungen zu untersuchen und die betroffenen Verbände und die Kantone zur Thematik zu konsultieren.
Der Ständerat sprach sich am 25. September 2012 für die vom Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes empfohlene Variante zur Solidarhaftung im Entsendegesetz, die sogenannte Mittelvariante II, aus. Von einer zusätzlichen Regelung im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sah der Ständerat ab.
Die Mehrheit der WAK-NR folgte an ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2012 dem Beschluss des Ständerates und sprach sich für eine verstärkte solidarische Haftung im Entsendegesetz aus, welche in- und ausländische Subunternehmer erfasst. Hinzu kommt eine neue Bestimmung, welche den Bundesrat beauftragt, eine Evaluation der neuen Haftungsregelung durchzuführen und dem Parlament spätestens fünf Jahre nach deren Inkrafttreten Bericht zu erstatten.
Was waren die Beweggründe für diesen Beschluss? Wir sind uns vermutlich einig, dass beim Vollzug der flankierenden Massnahmen Handlungsbedarf bestanden hat und noch besteht. Diverse Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs wurden eingeleitet. Es geht vor allem um die systematische Verfolgung und Einengung rund um die Frage der Scheinselbstständigkeit. Mit den bereits festgelegten Korrekturen im Gesetz und dem stringenteren Vollzug lösen wir allerdings nicht alle Probleme der Lohnunterbietung, insbesondere nicht die Probleme innerhalb der Subunternehmerketten. Die vielen aufgedeckten Missbrauchsfälle sprechen eine deutliche Sprache; ich will sie nicht aufzählen. Dutzende von Fällen, die immer wieder Lohndumping und die Missachtung der Lohn- und Arbeitsbedingungen an die Öffentlichkeit gebracht haben, belegen den akuten Handlungsbedarf. Um es mit den Worten von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann zu sagen: Es ist höchste Zeit, für Ordnung im Stall zu sorgen.
Die Variante der Solidarhaftung, wie sie die Kommission für Wirtschaft und Abgaben mit 14 zu 10 Stimmen vorschlägt, ist ein guter Kompromiss, der uns helfen wird, die Glaubwürdigkeit der flankierenden Massnahmen wiederherzustellen und damit die Grundlage für die Zustimmung der Bevölkerung zur Personenfreizügigkeit zu garantieren. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass die Zustimmung zur Personenfreizügigkeit davon abhängig gemacht werden kann, ob wir es gemeinsam schaffen, die unzumutbaren Zustände infolge Lohndumpings und Nichteinhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben zu eliminieren.
Die Kommission diskutierte in Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen und der Solidarhaftung auch innen- und aussenpolitische Problemstellungen. Ich beschränke mich auf die zentralen Diskussionspunkte:
Die Solidarhaftung ist kein Experiment, sondern auf dem Terrain bereits erfolgreich umgesetzt. Aktuell existiert die Solidarhaftung in unterschiedlicher Ausprägung in sieben EU-Staaten, unter denen sich auch unser Nachbarstaat Österreich befindet. Bei der Osterweiterung der EU beschloss Österreich unter anderem die Einführung der Solidarhaftung. Die von Österreich gemachten Erfahrungen, so wurde mir berichtet, sind gut. So viel zur Behauptung, dass die Solidarhaftung kompliziert und nicht anwendbar sei.
Schutz vor einem deregulierten, offenen Arbeitsmarkt: Bei der Diskussion rund um die flankierenden Massnahmen geht es auch um eine Balance zwischen einem offenen, deregulierten Arbeitsmarkt und dem Schutz der einheimischen Bevölkerung vor Druck auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die Befürworter der Personenfreizügigkeit gaben das politische Versprechen ab, bei einer Zustimmung des Volkes dafür zu sorgen, dass Schutzmechanismen eingeführt werden, die den erwähnten negativen Effekt des deregulierten Arbeitsmarktes verhindern. Heute geht es darum, dieses [PAGE 2018] Versprechen, das der schweizerischen Bevölkerung gegeben wurde, einzuhalten und umzusetzen.
Unlauterer Wettbewerb benachteiligt korrekte einheimische Gewerbetreibende. Durch Scheinselbstständige und undurchsichtige Subunternehmerketten sehen sich immer mehr Gewerbetreibende einem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt. Die Politik des fairen Wettbewerbs wird massiv missachtet. Mit der Solidarhaftung soll verhindert werden, dass General- und Erstunternehmen aus dem In- und Ausland Geld kassieren, ohne sich effektiv um Arbeiten zu bemühen; dies im Wissen, dass bei vier, fünf weiteren Subunternehmen die Vergabe nur eines zum Ziel hat: sehr billig Geld zu bekommen, ohne damit eine wirtschaftliche Leistung in Verbindung zu bringen. Am Ende der Subunternehmerkette soll dann ein Arbeiter, oft ein Scheinselbstständiger aus Osteuropa, die Arbeit für etwas mehr als 1000 Euro pro Monat verrichten, wie viele öffentlich gewordene Fälle belegen. Das will die WAK-NR nicht. Sie will hier einen Riegel vorschieben.
Xenophobie erhält in der Schweiz durch Missachtung der Lohn- und Arbeitsbedingungen Auftrieb. Nehmen Missstände wie Lohndumping oder Scheinselbstständigkeit in der Schweiz zu, können sich ausländerfeindliche Tendenzen entwickeln. Viele einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie viele Gewerbetreibende sehen sich einer Billigstkonkurrenz aus dem Ausland ausgesetzt. Der Reflex der betroffenen Bevölkerungsschichten ist oft Xenophobie. Beleg dafür sind die aktuellen Initiativen, die eine Begrenzung der ausländischen Bevölkerung verlangen. Wollen wir diese Xenophobie beenden, wollen wir diese Entwicklung bremsen, braucht es glaubwürdige Antworten - heute haben wir Gelegenheit dazu.
Skepsis gegenüber der Personenfreizügigkeit: Wie gesagt, man braucht kein Prophet zu sein, um bereits heute sagen zu können, dass bei einer Ablehnung der Solidarhaftung die Erweiterung der Personenfreizügigkeit 2014 auf Kroatien in der schweizerischen Bevölkerung kaum eine Mehrheit erhalten wird, was wiederum zu grossen Spannungen mit der für uns und für unsere Exportwirtschaft so wichtigen Europäischen Union führen kann.
Das waren die zentralen Überlegungen, die dazu führten, dass eine Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben die vom Bundesrat vorgeschlagene Mittelvariante II der Solidarhaftung unterstützte. Die Vorlage, die wir heute beraten, ist ein guter Kompromiss. Sie limitiert die Solidarhaftung auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Die Solidarhaftung ist auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen beschränkt. Der Erstunternehmer kann sich von der Haftung befreien, wenn er nachweisen kann, dass er bei der Vergabe und Weitervergabe der Arbeiten die nach den Umständen gebotene Sorgfalt in Bezug auf die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen angewendet hat.
Aus diesen Überlegungen empfehle ich Ihnen allen im Namen der Kommission, die Vorlage, wie sie vom Bundesrat vertreten wird, zu unterstützen. Ich hoffe, dass damit ein Beitrag dazu geleistet wird, dass sich die Personenfreizügigkeit weiterhin positiv für unsere Wirtschaft entwickeln kann, und dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass Tausende von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf den Baustellen und an den Arbeitsplätzen nicht wie Zitronen ausgepresst werden.