Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2001-10-02
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-02
Wortprotokoll
Im Rahmen dieses Parlamentsgesetzes beginnen wir einmal mehr, Zuständigkeiten zu verwischen. Wir haben im Bundespersonalgesetz klar festgelegt, dass der Bundesrat der Arbeitgeber des Bundespersonals ist. Es ist Sache des Bundesrates - und es ist ihm auch gesetzlich übertragen -, allfällige Nebenbeschäftigungen mit den Personalverbänden auszuhandeln. Wenn es in dieser Angelegenheit die Zustimmung des Parlamentes braucht, kann der Bundesrat jederzeit an das Parlament gelangen.
Es ist deshalb ausserordentlich fragwürdig, ob es rechtens und vor allem sinnvoll ist, den Arbeitgeber zu unterlaufen und hier eine Regelung zu treffen, gegen die sich der Arbeitgeber wehrt. Es ist nicht Sache des Parlamentes, über die Mitwirkung von Bundesbediensteten hier im Parlament zu befinden. Es ist primär Sache des Arbeitgebers, zusammen mit den Personalverbänden darüber zu befinden.
Bei der Bundespersonalgesetzgebung stand der Antrag ebenfalls zur Diskussion. Dort, wo er hingehört, hat man entschieden. Ich finde es richtig, wenn der Entscheid dort bleibt. Im Übrigen schliesse ich mich den Gründen betreffend die Loyalitätsfrage, die sich im einzelnen Fall stellt, an.
Ich bitte Sie deshalb als Vertreter der Minderheit, der Auffassung und dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen.