Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-03-08
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-08
Wortprotokoll
Bei diesem Artikel mit dem Titel "Verbreiten menschlicher Krankheiten" geht es darum, unter welchen Bedingungen sich jemand strafbar macht, der eine andere Person mit einer gefährlichen übertragbaren menschlichen Krankheit ansteckt. In der heutigen Gerichtspraxis wird diese Bestimmung praktisch ausschliesslich auf Personen mit HIV angewendet, und sie wird auch bei sogenannt einvernehmlichem Sex angewendet, wenn ein HIV-Positiver den Sexualpartner oder die Sexualpartnerin über seinen Serostatus informiert hat.
Die Revision des Epidemiengesetzes sollte dazu benutzt werden, diese Gesetzesbestimmung so zu ändern, dass sie bei einvernehmlichem Sex mit informierten Partnern keine Anwendung findet. Der Bundesrat hat einen Vorschlag gemacht, Sie finden ihn auf der Fahne. Dieser Vorschlag soll diesem Anliegen gerecht werden. Nur ist dieser Vorschlag nach Meinung von Fachleuten nicht geeignet. Gemäss Bundesrat soll die Übertragung nicht mehr strafbar sein, wenn [PAGE 324] der "Täter" die andere Person über das konkrete Infektionsrisiko informiert hat.
Die Eidgenössische Kommission für Aids-Fragen hat einen anderen Vorschlag gemacht, den Frau Gilli und ich mit einem Antrag in der Kommission eingebracht haben. Dieser Vorschlag hätte beinhaltet, dass das Wort "vorsätzlich" in Ziffer 1 durch das Wort "böswillig" ersetzt und Ziffer 2, welche eine fahrlässige Übertragung zum Inhalt hat, gestrichen worden wäre. In der Debatte zu dieser Bestimmung wurde angeführt, dass mit diesem Artikel auch die Frage des Bioterrorismus behandelt werden soll. Aus dieser Diskussion ergab sich dann die nun vorliegende Formulierung. Aus Sicht der Fachkreise, welche sich seit langer Zeit intensiv mit diesem Thema befassen, ist diese Bestimmung problematisch, weil der Begriff "selbstsüchtige Beweggründe" zu viel Interpretationsspielraum offenlässt.
Wir haben in der SGK-NR die wirklich gute Lösung also noch nicht gefunden. Ich bitte namens der Minderheit den Ständerat, sich noch einmal gründlich mit dieser Frage zu beschäftigen, und ich ziehe den Minderheitsantrag zurück. Hingegen scheint mir der Antrag von Graffenried in die richtige Richtung zu zeigen. Ich empfehle Ihnen also, diesen Antrag anzunehmen. Wie gesagt, ist der Minderheitsantrag Gilli zurückgezogen.