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Stahl Jürg · Nationalrat · 2012-03-08

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-08

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion hat sich an ihrer Sitzung mit der Frage eines möglichen Impfobligatoriums etwas schwergetan. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass sich die SVP-Fraktion für den Antrag der Mehrheit der Kommission ausgesprochen hat. Es gab verschiedene Überlegungen; die Überlegungen der Minderheit haben Sie von Kollegin Estermann bereits gehört. Die Mehrheit in der Fraktion hat sich nicht nur auf das Wort "Freiheit" berufen, sondern auch auf die hoheitliche Angelegenheit, wonach bei einer [PAGE 317] aussergewöhnlichen Situation eben durchaus Massnahmen getroffen werden können und das Gut der allgemeinen Gesundheit höher zu gewichten ist als die individuelle Freiheit allein.

Wir haben in der Schweiz - ich habe es bei meinem vorherigen Votum zu diesem Geschäft bereits gesagt - eine grosse Impftradition. Wir haben über Impfprogramme ganz schwere Krankheiten sehr gezielt ausmerzen können. Diese Impftradition dürfen wir in diesen Überlegungen nicht verneinen und ignorieren, sondern wir müssen diese Errungenschaft des medizinischen Fortschrittes in unsere Entscheidung mit einbeziehen. Bei näherem Hinsehen stellen Sie fest, dass mit der Beschränkung auf gefährdete Personen- bzw. Risikogruppen in dieser Totalrevision eigentlich eine Einschränkung gegenüber heute vorgeschlagen wird; die Hürden sind also doch relativ hoch. Ich muss Ihnen sagen, dass es auch falsch ist, aufgrund der H1N1-Geschichte oder aufgrund der Masernimpfung, zu welcher grosse Diskussionen in diesem Land stattfinden, zu entscheiden. Man muss sehen, dass es hier eben auch um wesentlich gravierendere Szenarien geht. Die Mehrheit der SVP-Fraktion ist deshalb der Meinung, dass man dem Bundesrat diese Kompetenz delegieren kann, denn wenn eine aussergewöhnliche Situation eintritt, muss schnell gehandelt werden, dann ist keine Zeit mehr für irgendwelche Spiele.

Die Diskussion über das Unwort "Impfzwang" wurde schon angesprochen. Es ist ein Impfobligatorium, eine Zwangsmedikation ist in der Schweiz nicht zulässig, das müssen Sie wissen.

Auch wenn diese Frage, die es jetzt zu beantworten gilt, vielleicht weniger eine parteipolitische als eine persönliche Frage ist, gibt es den Anspruch der Bevölkerung, sich in Krisensituationen gut aufgehoben zu fühlen. Schlussendlich ist es immer noch ein Akt der Freiheit, gezwungen wird niemand; aber eine Impfempfehlung ist halt weniger verbindlich als ein Impfobligatorium.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der SVP-Fraktion, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.