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Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-03-08

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-08

Wortprotokoll

Seit Sars, Vogelgrippe und Schweinegrippe ist einige Zeit verstrichen. Rückblickend sind wir glimpflich durch diese Pandemien gekommen. In Erinnerung geblieben sind aber die Unsicherheit, die panikartige Stimmung, organisatorische Unzulänglichkeiten, unzureichende Impfstoffzugänglichkeit sowie mangelnde Führung und Koordination. Zuständigkeits-, Kompetenz- und Verantwortlichkeitsfragen in der Abgrenzung zwischen Bund und Kantonen erschwerten die Bewältigung der drohenden Pandemien. Es wurde allen klar, dass unser geltendes Epidemiengesetz von 1970 nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. In den letzten Jahren hat sich das Umfeld, in dem Infektionskrankheiten auftreten und die öffentliche Gesundheit gefährden können, verändert. Das Ausmass und die Geschwindigkeit der Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten haben zugenommen. Ungenügend sind daher die Grundlagen, um die Gefahren des Ausbruchs und der Verbreitung übertragbarer Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu beurteilen und damit eine effektive Verhütung zu ermöglichen.

Wir können mit einem Gesetz keine Pandemie, keine Epidemie verhindern, aber wir können sie besser managen; und dafür sieht das vorliegende Epidemiengesetz insbesondere folgende Massnahmen vor:

1. die klare Regelung der Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen mit einer stärkeren Steuerung durch den Bund;

2. die Einführung eines dreistufigen Modells mit normaler Lage, besonderer Lage und ausserordentlicher Lage mit entsprechenden Interventionsmöglichkeiten;

3. die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit.

Die CVP/EVP-Fraktion wird auf das weitgehend unbestrittene Gesetz eintreten.

Auch in unserer Fraktion ist die Möglichkeit der Einführung eines Impfobligatoriums in besonderen Lagen für bestimmte Personenkategorien durch den Bund nach Absprache mit den Kantonen, gemäss Artikel 6 Absatz 2 Litera d, oder durch die Kantone, gemäss Artikel 22, umstritten. Jemanden zu verpflichten, sich impfen zu lassen, stellt einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar und muss mit grosser Zurückhaltung verfügt werden. Aber in schwierigen Lagen, bei schweren, sich rasch verbreitenden Infektionskrankheiten, die tödlich enden können, kann ein Impfobligatorium für bestimmte Personengruppen notwendig sein. Leute, die sich nicht impfen, gefährden eben andere. Die Kompetenz der Kantone, Impfungen für obligatorisch zu erklären, ist im Übrigen nichts Neues: Gemäss Artikel 22 Absatz 3 des geltenden Gesetzes können Kantone Impfungen für obligatorisch erklären. Gewisse Kantone kennen denn auch immer noch ein Impfobligatorium.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Ziele einer höheren Durchimpfungsrate bei Kindern gegen Masern hinweisen. In unserem hochstehenden Gesundheitswesen haben wir zwar die Möglichkeit, praktisch alle Krankheiten zu behandeln, aber wir exportieren solche Viren, solche Infektionskrankheiten mit unseren Reisen in medizinisch nicht so weit entwickelte Länder. Dort können solche Infektionskrankheiten ein verheerendes Ausmass annehmen; die Folgen sind nicht so leicht zu bewältigen. Gegenüber den Menschen in diesen Ländern stehen wir auch in der Verantwortung.

Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt mehrheitlich den Minderheitsantrag zu Artikel 74, wonach die Kosten, welche bei den Unternehmen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Personenverkehr für die Vorbereitung zur Mitwirkung bei der Umsetzung von Massnahmen anfallen, dem Bund zu übertragen sind. Es geht hier darum, den Schutz der Bevölkerung zu sichern. Die Kosten sollten nicht vollumfänglich den Unternehmen aufgebürdet, sondern durch den Bund getragen werden.

Bei den Änderungen des Strafgesetzbuchs betreffend die Frage der Übertragbarkeit ansteckender Krankheiten wird die CVP/EVP-Fraktion der Mehrheit folgen.