Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-03-08
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-03-08
Wortprotokoll
Hier geht es um die Förderung der Impfungen in der Schweiz. Gemäss dem Einzelantrag Estermann, welcher der Kommission nicht vorlag, soll die Bestimmung von Buchstabe c, wonach die Kantone dafür sorgen, dass die Personen vollständig geimpft sind, gestrichen werden.
Wir haben in der Kommission nicht über diesen Antrag diskutiert. Wir haben aber darüber diskutiert, was es gemäss dieser Bestimmung von Buchstabe c konkret bedeutet, vollständig geimpft zu sein. Wir haben insbesondere über das Beispiel der Masernimpfung diskutiert: Was heisst es, wenn eine Person nur einmal geimpft ist, wenn die offizielle Empfehlung zwei Impfungen vorsieht? Auch eine nur einmal geimpfte Person kann nämlich nachweislich gegen diese Krankheit immun sein. Vonseiten der Fachleute und der Verwaltung wurde explizit die Auskunft gegeben, dass eine solche nur einmal geimpfte Person als vollständig geimpft gilt, wenn die Immunität gewährleistet ist. Das betrifft vor allem jene Bevölkerungsgruppen, die sich impfkritisch, aber nicht grundsätzlich impfabweisend verhalten und die offiziellen Impfempfehlungen teilweise individualisieren.
Zusätzlich wurden wir anlässlich des Hearings sehr ausführlich über die Notwendigkeit gerade dieses von der Revision betroffenen Teils des Epidemiengesetzes hingewiesen, auch im Zusammenhang mit den wiederholten Masernepidemien, die sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland Menschen zu Schaden gebracht haben. Vonseiten der Impfkommission wurde erwähnt, dass dieses revidierte Gesetz jetzt auch eine Rahmengesetzgebung erlaubt, die der in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlichen Durchimpfungsrate einen Fokus geben kann, ohne dass damit ein genereller Impfzwang vorgesehen ist. Ein Impfzwang wird aber, wie bereits beim vorhergehenden Artikel, auch von der Impfkommission nur als Ultima Ratio erwähnt und könnte nur in sehr spezifischen Situationen zum Schutz von vulnerablen Gruppen angewendet werden. Ein Beispiel dafür sind Säuglinge und Kinder, die noch nicht wirksam geimpft sind, vor allem wenn sie in Kinderkrippen betreut werden.
Bereits in der Eintretensdebatte in der Kommission wurde eine Kontroverse entfacht, wie sie hier jetzt mit den Anträgen der Minderheiten zum Ausdruck kommt, die den Impfprogrammen und einem Impfzwang kritisch gegenüberstehen. Sie tun dies nicht zuletzt aufgrund der Aussagen eines impfkritischen Experten, der auf Studien hinwies, wonach mit der Anzahl der Impfungen im Säuglingsalter auch die Säuglingssterblichkeit ansteigt und wonach bei Kindern, die später oder weniger geimpft sind, weniger chronische Krankheiten wie Allergien oder Autoimmunerkrankungen auftreten. Der Kommission wurde dargelegt, dass es auch Kontroversen aus wissenschaftlicher Sicht gibt, die zu berücksichtigen sind, wenn man diese Rahmengesetzgebung in Zukunft umsetzen muss.