Eberhard Toni · Nationalrat · 2001-10-02
Eberhard Toni · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-10-02
Wortprotokoll
Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht auf die Informationen, wie, wo und mit wem ein Ratsmitglied Beziehungen unterhält, die seine Entscheidungsfindung in der parlamentarischen Arbeit beeinflussen können. Bereits im bestehenden Gesetz bestand die Regelung zur Offenlegungspflicht. Doch verschiedene Unklarheiten führten in der Vergangenheit zu Anwendungsproblemen.
Bei der Tätigkeit und Einsitznahme in Führungs- und Aufsichtsgremien von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen ist es wichtig, dass alle im Register aufgeführt werden. Mit dieser Verschärfung im Vergleich zur bisherigen Regelung wird hier Klarheit geschaffen. Die Ausweitung auf die Beiräte und ähnliche Gremien - besonders die Formulierung "ähnliche Gremien", wie sie die Minderheit will - schafft neue Unklarheiten und führt in der Praxis zu Abgrenzungsproblemen, wie wir sie bei der alten Regelung schon hatten.
Die CVP-Fraktion unterstützt deshalb bei Buchstabe b die Mehrheit der Kommission. Auch bei Buchstabe d ist die CVP-Fraktion für die Version der Mehrheit, weil sie griffiger und deutlicher ist. Wer dauernde Leitungs- und Beratertätigkeiten für schweizerische und ausländische Interessengruppen wahrnimmt, sollte diese offen legen. Die Einschränkung, wie sie die Minderheit vorschlägt - nur wenn diese Interessengruppen ein unmittelbares Interesse an den Beschlüssen der Bundesversammlung haben oder haben können - führt zu Abgrenzungsschwierigkeiten. Auch ist die Interessenlage dieser Gruppen nicht immer gleich oder nicht gleich ersichtlich. Das führt zur Unsicherheit, ob sie nun offen gelegt werden sollen oder nicht. Dass die Einkünfte aus diesen Tätigkeiten, wie sie in Absatz 1ter vorgesehen sind, auch offen gelegt werden, das geht für die CVP-Fraktion zu weit.
Ich möchte mich noch zu den Einzelanträgen äussern, vor allem zu den Einzelanträgen Bühlmann und Zisyadis. Dass ein Parlamentarier keine Mandate, bisherige oder auch neue, ausüben kann, lehnen wir ab. Wir sind ein Milizparlament, und in einem Milizparlament ist man auch auf Nebenerwerb angewiesen. Es wurde vorher klar, dass man als Verwaltungsrat in der eigenen Firma nicht mehr tätig sein könnte; das führt zu Schwierigkeiten. Als Milizparlamentarier ist man darauf angewiesen, dass auch nach der politischen Karriere weiter ein Einkommen erzielt werden, dass die Arbeitstätigkeit wieder aufgenommen werden kann. Wenn man während der Parlamentstätigkeit aus diesen Gremien ausscheiden muss, führt das zu Schwierigkeiten.
Für die CVP-Fraktion ist es deshalb wichtig, dass die Offenlegung klar geregelt ist. Aber dass man diese Mandate abgeben muss, lehnen wir klar ab.