Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-03-08
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-03-08
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat - es war damals noch ein freisinniger Bundesrat - haben bei diesem Artikel klar anerkannt, dass es eine hoheitliche Aufgabe ist, die öffentliche Gesundheit zu schützen und dafür auch die Kosten zu übernehmen. Das ist in Absatz 1 von Artikel 74 ja auch ganz klar so festgehalten: "Der Bund trägt die Kosten für die von seinen Organen angeordnete Untersuchung, Überwachung, Quarantäne, Absonderung und Behandlung von Reisenden im internationalen Verkehr." Es ist aber auch so, dass es bisher eine gewisse verhältnismässige Mitverantwortung - im Sinne eines gemeinschaftlichen Ansatzes - der Transportunternehmen gab. Was das bedeutete, hat Bundesrat Burkhalter der Kommission so erläutert: Es geht darum, dass Transportunternehmen in gewissen Pandemiesituationen oder in gewissen besonderen Situationen Plakate aufhängen, die vom Bund zur Verfügung gestellt werden, und dass sie für das Aufhängen dieser Plakate nicht separat Rechnung stellen sollen. Es geht beispielsweise auch um die immer wieder vorkommende Situation, dass eine Person mit einer offenen Tuberkulose eine Flugreise unternimmt und an der Grenze als infektiös erkannt und behandelt wird. Das Bundesamt fordert nachher die Passagierliste an, damit die Kontaktpersonen eruiert, die entsprechenden Regierungen kontaktiert und die betreffenden Personen vor einer Ansteckung geschützt werden können. Dafür wurde in der Vergangenheit von den Transportunternehmen keine Rechnung gestellt.
Das ist genau das, was der Antrag der Minderheit Stahl meint: Der Bund soll in Zukunft auch die Kosten für die Ausübung der Mitwirkungspflicht nach Artikel 43 tragen. Der freisinnige Bundesrat Burkhalter sagte zu diesem Ansinnen und zu diesem Antrag: "Dieses Anliegen ist für mich unbegreiflich." Ein Mitglied der Kommission hat dann noch nachgefragt, ob der Antrag auf eine Ausdehnung der staatlichen [PAGE 323] Finanzierung abziele. Herr Bundesrat Burkhalter hat dazu gesagt: "Das ist vollkommen klar!"
Auf der Basis dieses Wissensstands hat die Kommission mit 11 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Entwurf des Bundesrates den Vorzug gegeben.