Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2007-03-23
Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-23
Wortprotokoll
Der Kommission für Rechtsfragen wurde am 5. Juli 2006 ein Gesuch der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich zur Aufhebung der Immunität von Herrn Schlüer zugestellt. In diesem Gesuch ersuchte die Staatsanwaltschaft die Bundesversammlung zu prüfen, ob ein Fall der relativen Immunität vorliege und ob gegebenenfalls die Immunität von Nationalrat Ulrich Schlüer wegen unlauteren Wettbewerbes, subsidiär wegen Ehrverletzung, aufzuheben sei.
Ausgangslage dieses Gesuchs war die Strafanzeige gegen Herrn Schlüer aufgrund eines Artikels in der "Schweizerzeit" vom 10. Februar 2006 unter dem Titel "Im Irrgarten der Antirassismus-Ideologie - Ist unsere Justiz krank?" und des Kommentars unter dem Titel "Der Denunziant". In diesem Artikel beschuldigte er den Anzeigeerstatter der anonymen Denunziation, bezeichnete ihn als einen "Virtuosen des anonymen Denunzierens" und hielt fest, es handle sich um "Anonymität von linker Prägung".
Der Anzeigeerstatter machte geltend, dass er keine anonyme Anzeige erstattet habe, sondern Gerichts- und Verwaltungsverfahren ganz oder teilweise geheim seien und dass die Medien aus Gründen des Quellenschutzes grundsätzlich mit der Bekanntgabe von Namen zurückhaltend seien. Der Beitrag würde aber seine Chance bei Beratungsmandaten vor allem in der öffentlichen Verwaltung herabsetzen, und darum sei der Tatbestand des unlauteren Wettbewerbes nach Artikel 3 Buchstabe a UWG gegeben.
Die Kommission hat das Gesuch geprüft und dabei Herrn Ulrich Schlüer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Gegen ihn wurde schon im Vorfeld der Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung ein Strafverfahren angestrebt, nachdem er als Nationalrat die sogenannten "Musliminserate" mitunterzeichnet hatte. Von diesem Verfahren erfuhr Herr Schlüer aus der Zeitung, die vom Kläger selber informiert worden war. Herr Schlüer vermutete daraufhin eine politische Kampagne gegen ihn. Der Beitrag in der Zeitung "Schweizerzeit", deren Chefredaktor Herr Schlüer ist, wurde als Reaktion auf diese Vorgänge publiziert.
Die Kommission prüfte, ob hier der Fall der relativen Immunität vorliege. Sie klärte ab, ob die Anschuldigungen gegen Nationalrat Schlüer im Zusammenhang mit seiner Amtstätigkeit oder seiner öffentlichen Stellung als Nationalrat stehe. Nach den von der Petitionskommission des Nationalrates am 28. August 1991 angenommenen Richtlinien muss in diesem Fall auf das Gesuch eingetreten werden. Die Kommissionsmehrheit beantragte, auf das Gesuch einzutreten und die Aufhebung der Immunität abzulehnen. Die Begründung lautet, dass es sich um eine politische Auseinandersetzung von allgemeiner Bedeutung handelt und Herr Schlüer diesen Artikel in seiner Eigenschaft als Nationalrat verfasst hat. Eine Trennung von seiner Tätigkeit als Bürger und jener als Nationalrat ist in diesem Fall nicht möglich.
Eine Kommissionsminderheit beantragte, nicht auf das Gesuch einzutreten. Es gehe lediglich darum, festzustellen, ob zwischen den Aussagen in Herrn Schlüers Artikel und seiner öffentlichen Stellung oder Tätigkeit ein Zusammenhang bestehe.
Gemäss der Minderheit sei dies in diesem Fall nicht möglich; Herr Schlüer hätte diesen Artikel auch verfasst, wenn er nicht Nationalrat gewesen wäre. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 12 zu 11 Stimmen abgelehnt. Der Entscheid, die parlamentarische Immunität nicht aufzuheben, fiel in der Kommission eindeutig: mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, auf das Gesuch einzutreten und anschliessend die Aufhebung der parlamentarischen Immunität abzulehnen.