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Casanova Corina · 2009-03-20

Casanova Corina · Graubünden · 2009-03-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat seinerzeit dem Postulat 06.3245 zugestimmt, und zwar mit Blick auf die Diskussion über eine mögliche Reorganisation der Bundesverwaltung. Diese Diskussion hat der Bundesrat vor rund einem Jahr abgeschlossen. An mehreren Klausursitzungen hat er sich intensiv mit einer Neugliederung der Departemente auseinandergesetzt und schliesslich im Mai [PAGE 569] 2008 beschlossen, die Regierungstätigkeit mit der geltenden Gliederung der Departemente bzw. ihrer bisherigen Zusammensetzung weiterzuführen. Er hat mehrere Verschiebungen von Ämtern sowie Zusammenlegungen von Verwaltungseinheiten eingehend geprüft. Er hat auch die von Postulaten ins Spiel gebrachte Variante einer Neubildung der Departemente unter die Lupe genommen. Keine der offen diskutierten Varianten fand die Zustimmung des Kollegiums. Insbesondere vermochte keine der erörterten Optionen mit Bezug auf die Schaffung eines politischen oder organisatorischen Mehrwerts zu überzeugen. Es waren auch keine Synergieeffekte auszumachen. Denn legt man gewisse Verwaltungsteile zusammen, schafft man an anderen Orten neue Schnittstellen.

Überdies kann die Aufteilung gleicher oder ähnlicher Fragestellungen auf zwei Departemente durchaus auch zweckmässig sein und sicherstellen, dass grosse politische Weichenstellungen jeweils nicht departementsintern vorentschieden werden, sondern auf der Ebene des Bundesratskollegiums zur Sprache kommen. Hilfreich ist oft auch, wenn der Sachverstand in einer bestimmten Materie nicht in einem einzigen Departement gebündelt wird, sondern gemäss dem Vieraugenprinzip zumindest an zwei Orten vorhanden ist.

Somit kann ich im Namen des Bundesrates erklären, dass der Bundesrat den Prüfungsauftrag des Postulanten erfüllt hat und dass man den Vorstoss 06.3245 in diesem Sinne abschreiben kann.

Zum Postulat 06.3653: Die Frage der Stärkung der präsidialen Funktion taucht seit Jahrzehnten in regelmässigen Abständen immer wieder auf. Auch einige Amtsinhaber haben schon Sympathien dafür geäussert, zumeist jeweils am Ende des Präsidialjahres.

In den vergangenen Jahrzehnten hat jedes Bundesratsmitglied in der Regel mindestens ein Mal die Präsidialfunktion ausgeübt. Diese Regel liesse sich beispielsweise bei einer Verlängerung der Amtsdauer nicht mehr aufrechterhalten. Das Prinzip der Gleichwertigkeit aller Regierungsmitglieder ist das typische Merkmal der auf Konsens und Kollegialität ausgerichteten Regierungsform in unserem Konkordanzsystem. Ob und allenfalls wie die Stärkung des Bundespräsidenten mit unserem Regierungssystem und der Gleichstellung seiner Mitglieder zu vereinbaren wäre, müsste näher geprüft werden. Bisher hat es der Bundesrat abgelehnt.

[VS]