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Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2001-10-02

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-10-02

Wortprotokoll

Die Diskussionen um die Verwaltungsratsmandate unseres Präsidenten, oder - besser gesagt - um die früheren Verwaltungsratsmandate unseres Präsidenten, haben nicht nur in unserer Fraktion zu intensiven Diskussionen über die Unabhängigkeit von Parlamentsmitgliedern und die Offenlegung von Interessenbindungen geführt.

In der SP-Fraktion gab es grundsätzlich zwei Strömungen. Die eine tendierte dahin, die Vertretung von Partikularinteressen zu untersagen oder zumindest die Annahme von [PAGE 1325] neuen zu verbieten. Die andere ging davon aus, dass es zu unserer Arbeit gehört, Interessen zu vertreten; aber im Einzelfall wäre es schwierig, zwischen legitimen und unzulässigen Interessen zu unterscheiden.

Schliesslich sind wir zur Überzeugung gelangt, dass die Verbotsschiene nicht zum Ziel führen kann, auch deshalb nicht, weil es ein Leben nach der Politik gibt und für Parlamentarier und Parlamentarierinnen verheerend sein könnte, vom normalen Erwerbsleben abgeschnitten zu sein.

Die SP-Fraktion ist der Ansicht, dass eine Stärkung des Parlamentes und eine Stärkung der Unabhängigkeit seiner Mitglieder auf drei Säulen basieren sollten:

1. Unsere Arbeit im Rahmen des politischen Mandates sollte adäquat entschädigt werden.

2. Alle Interessenbindungen sollten zuhanden des Parlamentes und der Öffentlichkeit offen gelegt werden.

3. Es muss Transparenz bezüglich der Einkommensverhältnisse, d. h. bezüglich der Einkünfte aus der Vertretung politisch relevanter Interessen, hergestellt werden.

Die schweizerische Vorstellung von einem Parlamentsmandat als einer ehrenamtlichen Tätigkeit hat zu einer einseitigen Zusammensetzung der Volksvertretung geführt; das wissen wir eigentlich alle.

Mit dem Minderheitsantrag wollen wir dem demokratischen Ziel, dass jede Bürgerin und jeder Bürger dieses Landes sich grundsätzlich als Volksvertreterin oder Volksvertreter aufstellen lassen kann, wieder vermehrt zum Durchbruch verhelfen. Nun stellen wir aber fest, dass seit einiger Zeit nicht nur Verwaltungsratsmitglieder, sondern immer mehr Lobbyisten nicht nur in der Wandelhalle sind, sondern auch in diesem Ratssaal sitzen und sich im Auftrag von Verbänden oder Firmen gegen Bezahlung für deren Interessen einsetzen. Die SP-Fraktion hält diese neue Form der Unterwanderung demokratischer Auseinandersetzung für fast noch bedenklicher als die Ansammlung von Verwaltungsratsmandaten, die zumindest offen gelegt werden müssen.

Wir verlangen deshalb, dass die Offenlegung nicht nur für dauernde Leitungs- und Beratungstätigkeiten gilt, sondern für alle bezahlten Tätigkeiten, die Gegenstand parlamentarischer Geschäfte sind oder sein können. Daraus folgt die Verpflichtung, Änderungen im Bereich der Interessenvertretung nicht nur alle Jahre neu zu deklarieren, sondern innerhalb eines Monats seit Annahme eines Mandates, denn diese können zeitlich ja sehr beschränkt sein oder einen beschränkten Gegenstand beschlagen.

Da solche Beratungstätigkeiten nicht wie Verwaltungsratsmandate im Handelsregister oder im Ragionenbuch öffentlich deklariert werden müssen und demzufolge nicht überprüfbar sind, braucht es für solche Tätigkeiten eine Kontrollmöglichkeit. Wir schlagen deshalb vor, dass das Ratsbüro diese Prüfung vornehmen und darüber Bericht erstatten soll. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und schlagen auch Sanktionen vor, die den Auftraggeber treffen, für den Fall, dass der Offenlegungspflicht nicht nachgekommen wird.

Was die Offenlegung der Einkünfte betrifft, sind wir der Ansicht, dass sie sich nur auf Tätigkeiten beziehen sollen, die politisch relevant sein können oder in einem direkten Zusammenhang mit dem politischen Mandat stehen. Der Lohn für die Tätigkeit als Lehrer oder Lehrerin oder die Einkünfte aus dem Schreinereibetrieb oder der Arztpraxis müssen nicht angegeben werden. Wenn hingegen ein Parlamentsmitglied, das Architekt ist, für den Bund Expertisen erstellt, eine Ärztin das Bundesamt für Gesundheit berät oder ein Anwalt Tantiemen bezieht, dann müssen die Einkünfte angegeben werden. Das ist gemeint mit dem Zusatz: ".... auch wenn diese im Rahmen beruflicher Tätigkeiten erzielt werden." Schliesslich verlangen wir, dass das Register über die Interessenbindungen jederzeit und von jedermann und "jederfrau" eingesehen werden können, und zwar unentgeltlich.

Die Bevölkerung hat Anspruch darauf zu wissen, wen sie wählt und wiederwählt. Wer wer ist, erfährt man aber nicht nur über Bild und Wahlkampfparolen, sondern vor allem über die Beziehungen, die Volksvertreter im Rahmen ihrer politischen Tätigkeit pflegen, und ob sie etwas und wie viel sie dafür erhalten.

Ich möchte Sie deshalb bitten, sich noch einmal zu vergegenwärtigen, wie sensibel die Offenlegungspflichten sind, und dass wir uns auch selber einen Dienst erweisen, wenn wir uns dazu verpflichten, diese vollständig offen zu legen. Es gibt dann keine Dilemmas mehr für die Einzelnen, was sie nun offen legen müssen und was nicht. Das kann auch für uns selber entlastend sein.

Schliesslich noch zu den Anträgen der grünen Fraktion und dem Einzelantrag Schlüer: Wir lehnen den Einzelantrag Bühlmann ab, weil wir, wie ich einleitend gesagt habe, die Verbotsschiene ablehnen. Wir glauben, dass das nicht zum Ziel führen kann. Den Antrag Schlüer lehnen wir ab, weil Auslandreisen nicht über Interessenbindungen Auskunft geben, sondern zu unserer Arbeit gehören.

Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.