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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2005-03-01

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-01

Wortprotokoll

Im Rahmen des Steuerpaketes 2004 wollten wir die verabschiedeten dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe ins ordentliche Recht überführen. Die CVP-Fraktion unterstützte damals - wie auch heute - die vorgeschlagene Änderung über die Stempelabgabe. Nach dem Scheitern des Steuerpaketes im Mai 2004 ist es unserer Ansicht nach notwendig, die damals verabschiedete Fassung des Bundesgesetzes über die neuen dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe so zu übernehmen, wie wir sie damals dem Volk unterbreiteten. Diese Vorlage wurde zwar in unserem Rat von Herrn Kaufmann und von seiner Partei, nicht aber vom Volk bestritten. Es war und bleibt klar, dass der Finanzplatz mit diesen Massnahmen gestärkt werden kann.

Nun gilt es auch heute - und zwar mit den genau gleichen Argumenten wie damals -, dem Finanzplatz gleich lange Spiesse zu geben wie jene der internationalen Konkurrenz. Um eine fiskalische Benachteiligung der inländischen Banken zu vermeiden, wenn sie an einer ausländischen Börse mit inländischen Aktien handeln, muss nach wie vor das Bundesgesetz über Stempelabgaben angepasst werden. Wir haben uns damals bereits gegen eine Entlastung bestimmter institutioneller Anleger von der Umsatzabgabe gewandt - ich denke an die öffentliche Hand, Lebensversicherer und Vorsorgeträger - und werden dies auch diesmal tun.

Herr Kaufmann will einmal mehr, obschon die Rechte mit ihm damals klar unterlag, die Institutionen der beruflichen Vorsorge, d. h. die Pensionskassen und die Anlagestiftungen, entlasten. Die Beschränkung der Freistellung von der Umsatzabgabe auf bestimmte ausländische Anleger wie ausländische Staaten und Zentralbanken, ausländische Einrichtungen der Sozialversicherungen, Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und ausländischer Versicherer sowie auf in- und ausländische Anlagefonds erscheint uns auch aus finanzpolitischen Überlegungen richtig, weil die Steuerausfälle tiefer sein werden, als wenn wir den Vorschlägen der Minderheit Kaufmann folgen würden.

Nicht freigestellt werden daher die inländischen Einrichtungen der beruflichen und der gebundenen Vorsorge, also inländische Einrichtungen der öffentlichen Hand und der Sozialversicherung. Vielmehr gelten diese Anleger seit dem 1. Juli 2001, also noch nicht seit langem, neu als Effektenhändler. Die schon bisher zu den Effektenhändlern gehörenden inländischen Lebensversicherungen sollen - mindestens aus heutiger Sicht - für ihre Wertschriftentransaktionen weiterhin umsatzabgabepflichtig bleiben.

Schliesslich unterstützt die CVP-Fraktion auch die Erhöhung der Freigrenze der Emissionsabgabe. Somit können die bei der Gründung oder Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft aufgegebenen Beteiligungsrechte von der Emissionsabgabe befreit werden, soweit die Leistungen der Gesellschafter gesamthaft 1 Million Franken nicht übersteigen.

Die CVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und lehnt den Antrag der Minderheit Kaufmann ab. Es ist ein Akt der Fairness, dass wir die Vorlage so beschliessen, wie wir sie dem Volk vorlegten, und den dringlichen Bundesbeschluss nun ins ordentliche Recht überführen.