Haering Barbara · Nationalrat · 2005-03-01
Haering Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-01
Wortprotokoll
Es ist uns in den letzten Jahrzehnten gelungen, das Engagement und die Vertretung der Frauen in vielen gesellschaftlichen Bereichen zu steigern - nicht zuletzt in der Politik. Von diesen zusätzlichen Ressourcen und Kompetenzen haben alle profitiert: nicht nur wir Frauen, sondern ebenso die Männer, unsere Kinder und unser Land insgesamt. Nach wie vor untervertreten sind [PAGE 45] Frauen in den Führungsebenen der Wirtschaft. Sie haben dazu bei der Beratung der parlamentarischen Initiative Teuscher bereits ausführliche Fakten dargelegt erhalten. Ebenso detailliert war die Kommissionsberichterstatterin, die hier im Namen einer grossen Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen für diese Initiative plädiert hat.
Die periodischen Umfragen der Fachstelle "UND Familien- und Erwerbsarbeit" sowie der Vereinigung "Actares" bei den grossen Unternehmen der Schweiz belegen, dass in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungsfunktionen der Wirtschaft keine positive Entwicklung zu verzeichnen ist, dass sich eine positive Entwicklung nicht einmal am Horizont abzeichnet. Mit anderen Worten: Die Wirtschaft hat es bis heute nicht geschafft, das Potenzial der Frauen richtig zu nutzen. Dies gilt auch für die Unternehmungen mit Bundesbeteiligungen.
Meine Initiative geht jedoch in zweifacher Hinsicht weniger weit als jene von Frau Teuscher, die Sie bereits abgelehnt haben. Sie konzentriert sich erstens auf Unternehmungen mit Bundesbeteiligungen. Mein Ziel ist es, den Frauenanteil in Verwaltungsräten von Unternehmungen mit Bundesbeteiligungen zu stärken. In Betrieben also, bei denen wir uns mit Bundesgeldern oder mit spezifischen nationalen Interessen beteiligen.
Zweitens beschränkt sich meine Initiative auf die Ebene der strategischen Führung dieser Unternehmungen. Die operative Führung wird davon nicht tangiert. Ich konzentriere mich mit meiner Initiative also auf jene Betriebe und auf jene Ebene, bei denen der Bund verfassungsmässig dazu verpflichtet ist, der Gleichstellung Nachhaltung und Nachachtung zu verschaffen.
Es handelt sich dabei um ein direktes Verfassungsgebot. Mit anderen Worten: Der Bund hat hier nicht nur quasi eine moralische Vorreiterrolle bei der Umsetzung einer generell-abstrakten Zielsetzung zu erfüllen, indem er darauf achten soll, dass das Verfassungsgebot in der ganzen Schweiz realisiert wird. Nein, in diesem Bereich ist er direkt verpflichtet, dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden.
Meine Initiative stellt somit auch keinen Eingriff in die Unternehmensfreiheit dar, denn sie betrifft jene Positionen, die ohnehin von einer Bundesbehörde gewählt werden - in der Regel vom Bundesrat. Es geht darum, dass der Bund - und dabei insbesondere der Bundesrat - bei den Unternehmungen mit Bundesbeteiligungen seine Politik der Gleichstellung in das strategische Organ der Unternehmen trägt. Er ist dazu verfassungsmässig verpflichtet.
Doch leider sprechen die Fakten eine andere Sprache: SBB: neun Verwaltungsräte, eine Frau; Post: neun Verwaltungsräte, eine Frau; Swisscom: zehn Verwaltungsräte, eine Frau, notabene die Personalvertreterin; Ruag Holding: sieben Verwaltungsräte, keine Frau; Swiss: acht Verwaltungsräte, keine Frau. Dies, obwohl sowohl für die SBB wie für die Post interne Richtlinien bestehen, nach denen sie verpflichtet sind, in ihren Unternehmen auf allen Ebenen die Gleichstellung zu fördern. Für die SBB wurde diese Richtlinie 1991 sogar vom Bundesrat selber erlassen. Ganz offensichtlich hat aber hier die Strategie der "soft laws", der weichen Gesetzgebung, der Leitbilder, der Richtlinien, des Goodwills und der Geduld in den letzten zwölf Jahren gar nichts gefruchtet.
Deshalb beantrage ich Ihnen, wenigstens im Bereich der vom Bund abhängigen Unternehmen von der Strategie der weichen Gesetzgebung zu den klaren Regeln und Vorschriften überzugehen und im Obligationenrecht festzuhalten, dass in den Verwaltungsräten mindestens 30 Prozent Frauen oder Männer vertreten sein müssen. Ich sehe dabei eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor, denn es geht mir nicht darum, amtierende Verwaltungsräte abzuwählen, stattdessen ist bei Rücktritten eine angemessene Vertretung der Frauen sicherzustellen.
Meine Generation stellt die erste Generation von Frauen dar, für die es selbstverständlich war und ist, sich gut auszubilden und auch während der Phase der Kindererziehung im Beruf zu bleiben. Unser Land kann sich deshalb glücklich schätzen, heute aus vielen gut- und bestausgebildeten Frauen auswählen zu können, die über eine 20- bis 30-jährige kontinuierliche Berufs- und teilweise Führungserfahrung verfügen. Diese Chance nicht zu nutzen ist betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich liederlich und für die Betriebe mit Bundesbeteiligungen staatspolitisch bedenklich.