Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-06-05
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-05
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, sich dem Bundesrat und dem Ständerat anzuschliessen und den Bundesbeschluss, der die Genossenschaft Soliswiss betrifft, aufzuheben.
Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich bis vor Kurzem von der Genossenschaft Soliswiss nichts wusste. Ich habe mich vor allem daran gestört, dass hier ein Element in die Botschaft aufgenommen worden ist, von dem in der parlamentarischen Initiative Lombardi, über deren Umsetzung wir ja jetzt entscheiden, keine Rede war. Diese Genossenschaft ist, wie es ihrer Rechtsnatur entspricht, keine gewinnorientierte Institution. Sie zählt rund 4000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer als Mitglieder. Der Sinn dieser Genossenschaft ist es, in Not geratenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern rasch und unbürokratisch zu helfen.
In der Botschaft wird unter anderem auf das Wettbewerbsrecht verwiesen, was ein Grund für die Aufhebung dieses Bundesbeschlusses sei. Aber für die Situationen, in welchen Soliswiss eingreift - bei in Not geratenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern -, mit zum Teil geringen Beträgen im fünfstelligen Bereich, gibt es keine andere Versicherung. In diesem Sinne wird das Wettbewerbsrecht meines Erachtens dadurch also nicht verletzt. Und der Hinweis, dass diese Risiken privat abgedeckt werden könnten, stimmt bloss theoretisch. Denken Sie an jemanden, etwa einen Bauern, der beispielsweise in Simbabwe oder irgendwo anders durch einen Willkürakt des Regenten enteignet wird: Um ein solches Risiko abzudecken, finden Sie keine Versicherung - schon gar nicht zu bezahlbaren Prämien.
Ein weiterer Grund, der gegen die Aufhebung dieses Bundesbeschlusses spricht, ist folgender: In Artikel 65 Absatz 6 des Auslandschweizergesetzes, den Sie soeben beschlossen haben, wird darauf hingewiesen, dass der Bund bei ausserordentlichen Ereignissen Entschädigungen leisten kann. Es stellt sich nun die Frage, wieso wir diese Entschädigungsregelung nicht der dafür geschaffenen Genossenschaft Soliswiss überlassen können und weswegen wir sie dem Bund generell übergeben wollen.
Mit dem Erhalt der Ausfallgarantie unterstützen Sie primär ideell ein solidarisches System der Selbsthilfe. Viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben damit den Eindruck, dass sie nach wie vor über eine weitere Nabelschnur zu ihrem Heimatland verfügen und dass diese Genossenschaft im Notfall Hilfe leisten würde.
Abschliessend nochmals der Hinweis: Die Genossenschaft Soliswiss und die Aufhebung des entsprechenden Bundesbeschlusses waren in der parlamentarischen Initiative Lombardi kein Thema. Erst jetzt ist diese Frage in die Vorlage aufgenommen worden. Deswegen geht es bei dieser Aufhebung nicht darum, die parlamentarische Initiative Lombardi umzusetzen, sondern es geht um ein neues Element. Das ist meines Erachtens sowohl vom Vorgehen her als auch inhaltlich nicht richtig.
Ich bitte Sie deshalb, sich meiner Minderheit anzuschliessen.