Glättli Balthasar · Nationalrat · 2014-06-05
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-06-05
Wortprotokoll
Die Grünen unterstützen den Vorschlag, die verschiedenen Regelungen, die Auslandschweizer betreffen, in einem Gesetz zusammenzuführen. Den heiligen Furor von Kollege Fehr Hans in Ehren - ich habe manchmal sogar selber als Bürger Verständnis, wenn man sich gegen die Gesetzesflut etwas kritisch äussert -: Ich verstehe nicht, warum es nicht im Sinne eines bürgerfreundlich und demokratisch agierenden Staates sein soll, wenn man mehrere Gesetze aufhebt und sie dann zu einem zusammenfügt, wenn man Sachen, die heute, sage ich jetzt mal, undemokratisch in Verordnungen geregelt sind, in Gesetze überführt, wo sie sogar am Schluss mit einem allfälligen Referendum der Kontrolle des Souveräns unterstehen. Da verstehe ich Kollege Fehr und die SVP, die er vertritt, nicht.
Was ich auch nicht verstehe, sind die Attacken auf den Urheber der parlamentarischen Initiative. Jede parlamentarische Initiative hat einen Urheber. Jedes Mal, wenn wir aufgrund einer parlamentarischen Initiative legiferieren, könnten wir sagen, wir hätten ein Gesetz für eine Person gemacht. Nein! Wir machen ein Gesetz für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, damit sie sich einfacher zurechtfinden können, damit alle wesentlichen Dispositionen an einem Ort zusammengefasst sind. Das ist bürgerfreundlich, das ist korrekt, das ist modern, und das ist sicher nicht bürokratisch. Das Einzige, was wir verbessern, ist: Wir machen es demokratischer; einleitend hat das der Kommissionssprecher, Herr Gross, ja ausgeführt.
Die Grünen sind in den meisten Punkten bei der Mehrheit. Allerdings möchte ich bereits jetzt ankündigen, dass wir dem Einzelantrag Wasserfallen zustimmen werden. Der Entscheid über diese Frage war in der Kommission knapp. Es geht darum, ob die Schweizerschulen auch in dieses Gesetz integriert werden sollen oder nicht. Man kann ja auch nach gehabter Kommissionssitzung klüger werden. Uns hat im Nachhinein die Überlegung überzeugt, dass wir sagen: Wir haben dort erstens gerade ein neues Gesetz gemacht, und zweitens sind die Mehrheit der Leute, die an den Schweizerschulen zur Schule gehen, nicht Auslandschweizer, sondern Ausländer. Entsprechend wäre es systematisch der falsche Ort, wenn man das nun in das Auslandschweizergesetz integrieren würde. In dem Sinne: Hier haben wir einen klaren Wechsel der Position. Aus der Kommission gibt es keinen Minderheitsantrag; entsprechend ist es ein Einzelantrag, der dann zur Debatte steht.
Was wir richtig finden, ist die administrative Erleichterung für die Teilhabe am demokratischen Leben in der Schweiz. Wer sich im Auslandschweizerregister einträgt, der soll dann auch automatisch im Stimmregister eingetragen werden. Ersteres muss aber auch ein willentlicher Akt sein. Das ist unsere Position zu dieser Frage.
Zum Schluss noch zu den Unterstützungen finanzieller Art: Ich möchte hier noch auf einen wesentlichen Punkt hinweisen. Die Mehrheit hat nämlich eine Formulierung beschlossen, die es einerseits ermöglicht, dass ein solcher Auslandschweizerrat gebildet werden kann und dass man eine Leistungsvereinbarung abschliesst. Es scheint mir andererseits aufgrund der heutigen Zustände, die nicht überall korrekt sind, ganz wichtig zu sein, dass dieser Auslandschweizerrat selbst auch demokratisch korrekt gewählt sein muss. Es kann nicht ein "Vereinli" sein, in dem die Personen selbst entscheiden, wer sich in den Rat delegieren lässt. Man muss es leider sagen - bei aller Sympathie, die wir sonst für die Organisationen der Auslandschweizer haben -: Dort besteht heute ein Defizit an Demokratie. Wenn das korrigiert werden kann, ist dies sicher zum Guten - nicht zuletzt auch zum Guten der Glaubwürdigkeit der Positionen der Auslandschweizer, die dann von diesem Rat vertreten werden.