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Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2001-10-02

Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-10-02

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion stimmt, ohne in Euphorie zu verfallen, für Eintreten auf die Vorlage.

Sie ist sich bewusst, dass sich das Parlamentsgesetz vorwiegend mit Verfahrensfragen auseinander setzt und mithin eine etwas technische Materie beschlägt. Es ist unbestritten, dass die neue Bundesverfassung die Kompetenzen und Aufgaben des Parlamentes präzisiert, einige unter der alten Bundesverfassung strittige Fragen geklärt und damit die Rechte des Parlamentes gefestigt hat. Mit dem Parlamentsgesetz gilt es nun, diese Punkte auf Gesetzesstufe umzusetzen - nicht mehr und nicht weniger. Das wird aber nicht in allen Punkten reibungslos vor sich gehen; immerhin werden sich im Zusammenhang mit den Informations- und Mitwirkungsrechten des Parlamentes zwangsläufig Fragen zur Gewaltenteilung stellen.

In diesen Punkten gehen die Meinungen der vorberatenden Kommission und des Bundesrates mitunter kräftig auseinander, wie Sie dies unweigerlich selbst feststellen konnten. Ob dabei eine Art Besitzstandswahrung angepeilt wird, lasse ich hier bewusst offen. Schliesslich will ich in der Eintretensdebatte der Detailberatung nicht allzu stark vorgreifen. Immerhin muss festgehalten werden, dass die Gewaltenteilung eine klare Trennung zwischen den Entscheidungszuständigkeiten verlangt. Das heisst aber nicht, dass eine Einflussnahme des Parlamentes auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates unerwünscht oder gar verpönt wäre. Wichtig ist und bleibt, dass die Entscheidungszuständigkeit gegenseitig respektiert wird - vom Parlament und vom Bundesrat. Mitwirkungsrechte des Parlamentes haben dabei allemal ihren Platz. So fordert es ja auch die neue Bundesverfassung.

Es mag im Übrigen zwar stimmen, dass mit dem vorliegenden Gesetz keine umfassende Parlamentsreform erreicht wurde. Das wurde und konnte ja gar nicht angestrebt werden. Hätte man nämlich eine grundlegende Parlamentsreform gewollt, so hätten die Weichen bereits im Rahmen der Revision der Bundesverfassung entsprechend gestellt werden müssen. Die wesentlichen Aufgaben und Funktionen eines Parlamentes finden sich nämlich in der Bundesverfassung geregelt. Heute gilt es zu akzeptieren, dass der gesetzgeberische Spielraum vorgegeben und somit die Wurfweite des Erlasses vorbestimmt war. Ein grosser Wurf lag gar nicht erst drin.

Die CVP-Fraktion bedauert hingegen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zu einer grösseren Effizienz des Parlamentsbetriebs beigetragen wurde. Einzelne, von der CVP-Fraktion alleine mitgetragene Anregungen wie zum Beispiel die Einführung eines Vorprüfungsverfahrens für Motionen, wurden von allen anderen als utopistisch angesehen und schon im Keim erstickt. Andere Anträge, wie die ausschliessliche Zuständigkeit der Kommissionen beider Räte für die Vorprüfung einer Parlamentarischen Initiative, finden zumindest den Weg in die heutige Beratung. Die CVP-Fraktion hat zu den Artikeln 109 und folgende entsprechende Minderheitsanträge deponiert. Die von der CVP-Fraktion angestrebte Lösung soll das Risiko von Leerläufen bei gesetzgeberischen Vorbereitungsarbeiten des Parlamentes erheblich begrenzen. Erfreulich ist, dass der Bundesrat die Vorteile dieser Lösung erkannt hat und sich in seiner Stellungnahme auf die Seite der CVP-Fraktion stellt.

Dieser Lösungsansatz wird im Rahmen der Detailberatung noch eingehend verteidigt werden. Dannzumal erhalten jene Kreise, die mit Vorstössen die Vorstossflut eingrenzen und damit die Effizienz des Parlamentes steigern wollen, Gelegenheit, Farbe zu bekennen. Wer Effizienz fordert, kommt nicht umhin, den einzelnen Parlamentariern ihre Rechte angemessen zu beschneiden. Wer das nicht will und trotzdem für Effizienz einsteht, versucht, sich in einem runden Zimmer in eine Ecke zu setzen; das ist erfahrungsgemäss ein schwieriges, ja unmögliches Unterfangen.

Im vorliegenden Erlass sind unseres Erachtens und im Wesentlichen nachfolgende Themenbereiche von politischer Bedeutung: Offenlegungspflichten, Unvereinbarkeitsregelung, Informations- und Mitwirkungsrechte des Parlamentes, Vorprüfungsverfahren bei den Parlamentarischen Initiativen. Hierzu werden wir von der CVP-Fraktion in der Detailberatung ausführlich Stellung nehmen und unsere Positionen beziehen.

Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.