Joder Rudolf · Nationalrat · 2001-10-02
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-02
Wortprotokoll
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Hauptzweck des neuen Parlamentsgesetzes ist es, die Bestimmungen der neuen Bundesverfassung im Bereich des Parlamentsrechtes umzusetzen. In der neuen Bundesverfassung werden die Aufgaben und die Kompetenzverteilung zwischen Parlament und Bundesrat präzisiert. Diese Präzisierung muss auf Gesetzesstufe ergänzt und ausgestaltet werden. Inhaltlich geht es im Wesentlichen um den Ausbau der Informationsrechte des Parlamentes gegenüber Bundesrat und Verwaltung. Es geht um die gesetzliche Verankerung der Aufgabe des Parlamentes, inskünftig Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu können. Es geht um die verbindliche Stellungnahme des Parlamentes zu wichtigen Planungen oder Berichten des Bundesrates, und zwar in der Form von einfachen Bundesbeschlüssen, und es geht um ein neues Verfahren bei der Vorprüfung Parlamentarischer Initiativen.
Ergänzend werden viele Bestimmungen des Parlamentes, die bis jetzt keine gesetzliche Grundlage hatten, neu im Parlamentsgesetz verankert, weil die neue Bundesverfassung verlangt, dass alle wichtigen Bestimmungen auf der Stufe des Gesetzes zu erlassen sind. Hinzu kommt, dass das bestehende Geschäftsverkehrsgesetz aus dem Jahre 1962 veraltet und wegen über dreissig Teilrevisionen nicht mehr übersichtlich gegliedert ist. Mit dem neuen Parlamentsgesetz soll das Parlamentsrecht einheitlich, systematisch klar und verständlich dargestellt werden.
Etwas erstaunt hat die SVP-Fraktion die Abwehrhaltung des Bundesrates, welche in verschiedenen Anträgen zum Ausdruck kommt. Gute Staatsleitung ist gekennzeichnet durch eine offene, intensive und sachgerechte Zusammenarbeit zwischen Legislative und Exekutive, und diese Zielsetzung verfolgt das neue Parlamentsgesetz.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.