Flach Beat · Nationalrat · 2014-06-05
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-06-05
Wortprotokoll
Wir Grünliberalen sind dafür, dass dieses Gesetz jetzt im Rat durchkommt. Wir sind der Meinung, dass es wirklich notwendig ist, das Bürgerrechtsgesetz aus den Fünfzigerjahren zu überarbeiten. Wir haben uns von Anfang an dafür starkgemacht, dass die Frage des Erwerbs des Schweizer Bürgerrechts als letzter Schritt der Integration weniger davon abhängen soll, wie lange man formell in der Schweiz gewesen ist, als davon, dass man integriert ist, dass man sich an die Gepflogenheiten unserer Gesellschaft hält und sich in unserem sozialen Leben eingegliedert hat, ohne deswegen die eigene Identität aufgeben zu müssen.
Bei den Differenzen, die wir nun mit Mehrheits- und Minderheitsanträgen behandeln, liegen die Beschlüsse von National- und Ständerat teilweise noch weit auseinander.
Zur Mehrheit und zu den Minderheiten bei Artikel 9: Hier ist noch die Frage offen, ob wir neben der Grundvoraussetzung der Niederlassungsbewilligung C, die wir schon beschlossen haben, für die Einbürgerungswilligen einen Mindestaufenthalt von acht oder zehn Jahren vorsehen müssen, damit sie überhaupt formell ein Gesuch einreichen können. Die Grünliberalen haben sich immer für acht Jahre ausgesprochen. Nun gibt es aber hier einen gewissen Spielraum. Wir betrachten diesen Artikel zusammen mit Artikel 18 und Artikel 33, wo es darum geht, wie viel Zeit dann auch tatsächlich angerechnet wird, insbesondere bei den vorläufig Aufgenommenen. Wir werden uns deshalb enthalten bei der Frage, ob jetzt acht oder zehn Jahre Aufenthalt gefordert werden sollen, um auch einen gewissen Verhandlungsspielraum offenzuhalten.
Bei der Frage der doppelten Anrechnung des Aufenthaltes im Kindes- und Jugendalter werden wir der Mehrheit folgen. Es ist natürlich schon so, dass ein Kind von fünf oder sechs Jahren relativ wenig selber zur Integration dazutun kann. Gleichwohl sind gerade die Jahre im Kindergarten und die ersten Schuljahre wahrscheinlich die prägendsten und sollen damit hinsichtlich der Integration ebenfalls in dieser besonderen, stärker gewichtenden Art anrechenbar sein. Wir werden darum dort der Mehrheit folgen.
Bei der Möglichkeit der Kantone festzusetzen, wie lange eine Person im Kanton Wohnsitz gehabt haben muss, damit sie ein Einbürgerungsgesuch stellen kann, sollten wir den Kantonen nicht eine längere Dauer vorschreiben, als sie jetzt schon gilt. Bei einigen Kantonen sind das jetzt zwei Jahre. Warum sollen wir jetzt, wenn in den betreffenden Kantonen gesagt wird, zwei Jahre würden ihnen reichen, eine höhere Hürde von drei Jahren festsetzen? Kein Kanton hat das verlangt, lassen wir also die kantonalen Mindestaufenthaltsdauern dort, wo sie sind. Jene Kantone, die eine Mindestaufenthaltsdauer von zwei Jahren haben, sollen das auch weiterhin so festlegen können. Denken Sie an die Mobilität, die wir heute haben und die wir beispielsweise von Arbeitnehmern auch verlangen. Diese Mobilität müssen wir auch berücksichtigen. Wenn wir schon kantonale Mindestaufenthaltsdauern wollen, dann machen wir sie doch bitte so tief, dass sie auch erfüllbar sind.