Studer Heiner · Nationalrat · 2001-10-02
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-10-02
Wortprotokoll
Ich begründe den Antrag der Minderheit zu den Absätzen 4 und 5 - auf der Fahne steht noch Minderheit Zwygart, daraus sehen Sie, wie lange es her ist, dass dieser Artikel beraten wurde -; Otto Zwygart ist seit mehr als einem Jahr nicht mehr in diesem Rat. Ich übernehme aber gerne diesen Antrag, den er damals formuliert hat und den Sie als Minderheitsantrag vor sich sehen.
Ich bin davon überzeugt, dass es richtig ist, dass wir auch in Zukunft eine Formel entweder für einen Eid oder ein Gelübde haben. Es ist von Bedeutung, dass wir uns zu Beginn unserer Ratstätigkeit, aber auch bei den Wiederwahlen, doch bewusst besinnen: Worum geht es eigentlich? Auch die Kommissionsmehrheit hat zwar eine neue Formulierung gebracht, unserer Ansicht nach bringt diese aber inhaltlich nichts mehr. Wenn es beim Schwören oder beim Gelübdetun nur noch heisst "die Verfassung und die Gesetze zu beachten", also nur "beachten", "wissen, dass es sie gibt, gesehen haben, dass sie existieren", dann kann man geradezu darauf verzichten und wirklich sagen, es genüge, dass man eine Wahlannahmeerklärung sende und dass man dann als Rat davon Kenntnis nehme, dass man jetzt Mitglied dieses Rates sei.
Die Kommissionsminderheit bringt hier ja auch eine Formulierung, welche nicht mehr die pompöse Formulierung der geltenden Eides- und Gelübdeformulierung ist, sie will das vielmehr eigentlich sachlich, aber klar formulieren, indem der Vorschlag lautet: "Meine Verantwortung gegenüber Gemeinschaft" - da müssten die Einzelinteressen zurückstehen -, "und Umwelt wahrzunehmen" - auch da läuft es darauf heraus - und "die Rechte und Freiheiten aller Menschen zu wahren, die Wohlfahrt der Eidgenossenschaft zu fördern und der Verfassung und den Gesetzen gemäss gewissenhaft zu handeln". Gerade auch das Letzte, nämlich der Verfassung und den Gesetzen gemäss gewissenhaft zu handeln, ist ein Teil unseres Auftrages - und wir können und müssen sie dort ändern, wo wir das als notwendig erachten.
Wir finden, es ist wichtig, dass wir uns hier inhaltlich positionieren, dass wir - das genügt nicht - uns aber natürlich auch in der Gesetzgebung überlegen, was das bei jedem einzelnen Entscheid heisst: Bin ich da noch auf der Linie dessen, wofür ich mich am Anfang der Periode einmal verpflichtet habe, oder nicht? Dieses Uns-persönlich-Zurückfragen sollten wir immer wieder tun, weil wir alle dann wahrscheinlich ab und zu in gewissen Punkten anders entscheiden würden, als wir das im Alltag tun.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang gerade zum Antrag der Minderheit Aeppli Wartmann äussern, auf Absatz 3 zu verzichten. Wenn man eine Eides- und eine Gelübdeformel hat, ist hier der Verzicht systemwidrig. Denn auf was will man dann verzichten? Ein Verzicht würde dann doch heissen - bezogen auf das, was wir im Minderheitsantrag vorschlagen -, dass ich meine Verantwortung der Gemeinschaft gegenüber nicht wahrnehmen will, die Umwelt nicht schützen will und die Rechte des Einzelnen nicht wahren will. Was soll dann das Nein zu einer Gelübde- oder Eidesformel?
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit, auf jeden Fall eine Eides- und Gelübdeformel zu wählen. Aber wählen Sie die Formel, die auch Inhalt hat und nicht mehr nur formal gestaltet ist.