Schwaller Urs · Ständerat · 2014-03-04
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-04
Wortprotokoll
Jede Spitalinfektion ist eine Infektion zu viel. Gemäss den in der nationalrätlichen Debatte gestützt auf Swissnoso genannten Zahlen ist davon auszugehen, dass in der Schweiz jährlich etwa 70 000 Patienten Spitalinfektionen erleiden, welche für 2000 Patienten, so die Zahlen, sogar zum Tode führen. Gemäss dem Bericht vom Juni 2013 über die von Swissnoso durchgeführte Erfassung postoperativer Wundinfektionen waren in der Periode 2009-2011 die Infektionsraten in der Schweiz denen in anderen Ländern ähnlich, wobei bei einzelnen Eingriffen die Schweizer Rate leider sogar tendenziell höher ist.
Handeln ist dringend geboten, das ist für die Kommission unbestritten. Der Bundesrat will dies aber prioritär mit seiner Qualitätsstrategie der unmittelbaren Qualitätsverbesserung tun. Diese geht von verbesserten Hygienemassnahmen des behandelnden und pflegenden Personals aus und führt über Minimalstandards, Standards der Spitaleinrichtungen bis zur Verabreichung der richtigen Medikamente und Antibiotika. Die Idee ist, Standards festzulegen und ihre Einhaltung dann in den Qualitätsvergleichen der Spitäler zu veröffentlichen. Dies scheint der Kommission der zielführende Weg zu sein. Es ist zu erwarten, dass die Publikation der Messresultate für die Spitäler einen wesentlichen Anreiz schaffen wird, nachhaltige Verbesserungsmassnahmen einzuleiten.
Mit der Motion wird nun verlangt, die Infektionsraten prioritär durch die Umkehr der Beweislast im einzelnen Schadenfall zu senken. Die Motionärin will damit das Problembewusstsein der Akteure vor allem über die einzelnen Schadenfälle und deren haftungsrechtliche Erledigung erhöhen. Die Kommission ist von diesem Vorgehen nicht überzeugt. Sie lehnt einen Systemwechsel im Haftpflichtrecht ab und erachtet die Umkehr der Beweislast nicht als geeignete Massnahme für die erwünschte Eindämmung der Infektionen. Diese ist, wie gesagt, über die Qualitätsstrategie des Bundesrates sehr viel besser und schneller zu erreichen. Es kommt hinzu, dass die generelle Umkehr der Beweislast, also dass sich dann das Spital quasi exkulpieren muss, die Spitäler vor grössere haftungsrechtliche Probleme stellt und vor allem auch den verschiedenen Regelungen der Haftungsfragen - öffentliche Spitäler mit einer Staatshaftung versus Privatspitäler - nicht Rechnung trägt.
Schliesslich und endlich sei noch gesagt, dass sich, gemäss der Stellungnahme der FMH, die wir erhalten haben, die vorgeschlagene Beweislastumkehr für Patienten, die alt oder polymorbid sind oder die eine geschwächte Immunabwehr haben, sogar kontraproduktiv auswirken könnte. In der Tat würde damit indirekt ein Anreiz geschaffen, möglichst keine Patienten mehr aufzunehmen, die selbst infektionsgefährdet sind oder andere Patienten infizieren könnten.
Aus den genannten Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.