Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-12-05
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-12-05
Wortprotokoll
Wie wir wissen - wir haben es gestern diskutiert -, haben wir ein riesiges Problem: 1,7 Milliarden Franken Ausgleichszahlungen müssen geleistet werden, um die in den letzten 16 Jahren in gewissen Kantonen zu wenig, in anderen Kantonen zu viel bezahlten Prämien zu korrigieren. Nach langem Ringen wurde ein Kompromiss gefunden, der sehr fragil zu sein scheint. Die Hälfte wird eben wirklich ausgeglichen und je zu einem Drittel durch Kantone, Versicherer und Bund finanziert.
Wenn Sie nun auf dieses Gesetz nicht eintreten, müssen wir die Vorlage, die die Vergangenheit eben bewältigen will, wieder aus der Schublade nehmen, weil sie jetzt in dieses Gesetz integriert ist. Da alle in der Diskussion sagten, sie wollten diese Vergangenheitsbewältigung leisten, glaube ich, dass das ein hochriskantes Manöver ist. Wir sollten bei solchen Fehlleistungen, an denen wir mitverantwortlich sind, unsere politische Glaubwürdigkeit gegenüber den Versicherten nicht noch ganz verlieren. Wir sollten ein sehr deutliches Zeichen setzen, dass wir jetzt diese Ausgleichszahlungen so schnell wie möglich vornehmen wollen. Damit wir das tun können, brauchen wir eine gesetzliche Grundlage. Es ist nämlich schon hart für Versicherte, die sich die Prämien oft vom Mund absparen müssen, zu wissen, dass über eine Milliarde Franken in der Schweiz falsch verteilt wurde. Das kann pro Kopf doch einiges ausmachen; es geht um Geld, das im Haushaltsbudget fehlte. Erklären Sie den Versicherten in diesen Kantonen, dass wir jetzt wieder ein Problem haben, weil wir den gefundenen Kompromiss gefährden.
Treten Sie also auf diese Vorlage ein. Was Sie tun können, ist, die Schwächen des angewandten Systems zu erklären. Das dürfte dann in die Zukunft weisen. Sie können dann nämlich erklären, warum der Bundesrat zwar tiefe Prämien erhöhen kann, aber zu hohe Prämien nicht senken kann. Sie können dann auch erklären, warum Krankenkassen ihre Reserven nicht nur versicherungsmathematisch, sondern auch nach Kriterien der Konkurrenzfähigkeit und nach politischer Opportunität - da waren sie nicht die einzigen - eingesetzt haben, und dass diese Prämienmanipulationen für die Zukunft verhindert werden müssen.
Ich komme nun zum Rückweisungsantrag: Wir werden ihn nicht unterstützen, weil das vorliegende Aufsichtsgesetz einerseits die Vergangenheitsbewältigung erlaubt, andererseits aber auch hilft, die gleichen Fehler für die Zukunft zu verhindern. Der Bundesrat kann seine Aufsichtsfunktion nur wahrnehmen, wenn er in Zukunft auch die gesetzlichen Grundlagen hat, die es erlauben, die jetzigen Schwächen zu beseitigen. Eine dieser Schwächen ist, dass er, wenn eine Prämie fahrlässig falsch berechnet wurde, maximal eine Busse von 5000 Franken aussprechen kann. Eine Busse von 5000 Franken oder die Nichtgenehmigung der Prämien, das sind doch keine Lösungen, die der gegenwärtigen und der zukünftigen Situation gerecht werden.
Wir sind uns in diesem Rat wahrscheinlich einig, dass die Krankenkassenaufsicht verbessert werden muss. Wir sind uns aber nicht über die Details einig. Wir sind uns auch nicht einig, ob es dafür ein Aufsichtsgesetz braucht oder ob wir die nötigen Verbesserungen auch im KVG regeln können. Aus Sicht der Grünen ist aber weniger der Weg als der politische Wille entscheidend. Mit einer Rückweisung nehmen wir die beiden Teile, die Vergangenheitsbewältigung und die zukünftige Krankenkassenaufsicht, auseinander. Das ist zwar theoretisch möglich, gefährdet aber in einem Worst-Case-Szenario erneut sowohl die Vergangenheitsbewältigung als auch sinnvolle Lösungen für die Zukunft. Hart errungene, schmerzhafte Kompromisse halten in der Politik in der Regel nicht lange.
Wir empfehlen Ihnen deshalb zum jetzigen Zeitpunkt, den Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline zu unterstützen und damit dem Ständerat zu folgen.