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Hess Lorenz · Nationalrat · 2013-12-04

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-12-04

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage zur Änderung des KVG. Sie wird bei der Beratung der einzelnen Artikel die Mehrheit der Kommission unterstützen.

Der Handlungsbedarf in diesem Bereich - Stichwort: Jagd auf gute Risiken - ist mehrheitlich erkannt, nicht nur in diesem Saal, sondern auch draussen in der Bevölkerung, konkret bei den Kunden. Der Weg zum Risikoausgleich ist lang; die Kommissionssprecherin hat es am Anfang dargelegt. Der Risikoausgleich entspricht dem grundsätzlichen Solidaritätsgedanken, der nicht nur im Bereich der öffentlichen, sondern auch in jenem der privaten Versicherungen einen wichtigen Eckpfeiler darstellt. Schliesslich geht es darum, mit der vorgelegten Änderung die Risikoselektion wirksam und in einem auch für die Anbieter vertretbaren Mass zu entschärfen. Wichtig ist dabei die Praktikabilität des Systems, und zwar für die Versicherer, die Leistungserbringer und die Versicherten, also die Kunden. Wichtig ist weiter, dass die Kompetenzen des Bundesrates klar geregelt werden. Es gilt, eine Überreglementierung und eine Aufblähung der Administration zu vermeiden; es wird ja gemeinhin ins Feld geführt, dass für die Versicherer eine solche Aufblähung ein Kostentreiber ist. Es gilt, einer solchen Entwicklung rechtzeitig Einhalt zu gebieten und nicht neue Kosten zu generieren, die sich schlussendlich auch bei den Prämien niederschlagen.

Einfach gesagt ist es das Ziel des Risikoausgleichs, die Verzerrung der Portfoliostrukturen zu korrigieren, und zwar mit einem anwendbaren und praktikablen System. Ein System, das in Richtung Kostenausgleich geht, ist ganz klar zu vermeiden, es sei denn, man möchte einen ersten und zweiten Schritt in Richtung Einheitskasse tun, was wir definitiv nicht wollen.

Mit dem verfeinerten Risikoausgleich bietet sich übrigens auch eine Möglichkeit, eine der Schwächen im Wettbewerb der Versicherer zu eliminieren. Auf diesen Wettbewerb kommen wir ja dann beim nächsten Geschäft zu sprechen. Hier haben wir eine Möglichkeit, diese Schwächen im Wettbewerb bereits zu mindern, indem wir diesen Risikoausgleich einführen. Die Schwächen im Wettbewerb können nicht nur durch eine Verstärkung der Aufsicht, wie wir sie nachher diskutieren, vermindert werden.

Nichteintreten oder Ablehnung der Einführung des verfeinerten, unbefristeten Risikoausgleichs nur mit dem Verweis auf die Managed-Care-Vorlage ist falsch. Man kann diese Geschichte auch andersherum sehen: In der Managed-Care-Vorlage war genau der Aspekt des Risikoausgleichs wahrscheinlich noch der grösste gemeinsame Nenner im breiten Spektrum der Politik und selbstverständlich auch aus Sicht der Versicherten. Dieses Geschäft abzulehnen, weil der Risikoausgleich ein Element der Managed-Care-Vorlage war, greift zu kurz. Es war ein Element, das eigentlich nicht stark umstritten war.

Ich bitte Sie im Namen der BDP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und bei der Behandlung der einzelnen Artikel die Anträge der Mehrheit der Kommission zu unterstützen. Zu diesen werde ich mich nicht mehr äussern.