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Weibel Thomas · Nationalrat · 2013-12-04

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-12-04

Wortprotokoll

Ich rufe Ihnen in Erinnerung, dass die obligatorische Krankenversicherung auf dem Solidaritätsprinzip beruht. Alle Versicherten zahlen unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei der gleichen Krankenkasse im gleichen Kanton oder in der gleichen Prämienregion für das gleiche Versicherungsmodell dieselbe Prämie. Diese Prämie entspricht aber nicht dem effektiven Risiko, welches eine versicherte Person für den Versicherer mit sich bringt, dem Risiko nämlich, dass die Person erkrankt und Kosten zulasten der Kasse verursacht. Auswertungen zeigen, dass etwa 10 Prozent der Versicherten rund 70 Prozent der Kosten verursachen und dass im Gegensatz dazu rund 40 Prozent der Versicherten gar keine Kosten über die Krankenkassen abrechnen lassen.

Diese Tatsache ist ein starker Anreiz für die Versicherer, Risikoselektion zu betreiben: Die Versicherer werben einerseits gesunde Personen gezielt an, nämlich die sogenannten guten Risiken. Sie versuchen andererseits, kranken Personen, den sogenannten schlechten Risiken, den Beitritt zu erschweren, trotz der Aufnahmepflicht gemäss Artikel 4 KVG, oder sie schikanieren sie, um sie loszuwerden. Risikoselektion wird in verschiedener Form betrieben. Leider fehlen allgemein zugängliche Daten über Ausmass und Art der Risikoselektion. Deshalb sind diesbezügliche Aussagen eigentlich nur Spekulation. Erste Studien zeigen aber, dass z. B. bei Offertanfragen Unterschiede zwischen guten und schlechten Risiken bezüglich Vorgehen und Bearbeitungszeit zu verzeichnen sind.

Der Risikoausgleich hat bereits eine lange und bewegte Geschichte hinter sich: Er wurde mit dem Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1991 über befristete Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung eingeführt. Am 1. Januar 1993 trat er in Kraft. Auf Anfang 1996 wurde er mit dem KVG in das ordentliche Recht überführt. Er war auf die Kriterien Alter und Geschlecht beschränkt und vorerst auf zehn Jahre befristet. Die Befristung wurde beschlossen in der Erwartung, dass sich die Unterschiede zwischen den Risikostrukturen der Versicherer durch die Freizügigkeit allmählich verringern würden. Diese Annahme hat sich gar nicht bestätigt.

Im Oktober 2004 verlängerte das Parlament die Geltungsdauer des Risikoausgleichs um weitere fünf Jahre bis Ende 2010. Dies erfolgte im Hinblick auf eine Verbesserung des Risikoausgleichs im Rahmen der Spitalfinanzierungsvorlage. Mit der Änderung des KVG vom 21. Dezember 2007 wurde einerseits der bisherige Risikoausgleich noch um ein weiteres Jahr verlängert und andererseits ein neuer Risikoausgleich beschlossen, der auf fünf Jahre ab Inkrafttreten der Änderung befristet beschlossen worden ist.

Dieser revidierte Risikoausgleich ist nun seit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Der heute geltende Risikoausgleich berücksichtigt die Ausgleichsfaktoren Alter, Geschlecht und erhöhtes Krankheitsrisiko. Von einem erhöhten Krankheitsrisiko wird ausgegangen, wenn im Vorjahr ein Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim von mehr als drei Tagen erfolgte. Die Versicherten, die lediglich ambulant behandelt werden und auch so hohe Leistungskosten verursachen können, werden vom geltenden Risikoausgleichsmodell jedoch nicht erfasst. Das ist unbefriedigend und soll korrigiert werden.

Die grünliberale Fraktion hat die Motion 12.3815, "Risikoausgleich in der Krankenversicherung mit Krankheitsfaktoren verbessern", eingereicht. Diese Motion wurde noch nicht behandelt, wird aber vom Bundesrat zur Annahme empfohlen. Auch sie verlangt, dass der Risikoausgleich ergänzt wird. Die Ergänzung um einen Morbiditätsfaktor soll den Medikamentenbedarf und die sich daraus ergebenden Krankheitsbilder einbeziehen.

Mit der jetzt zu diskutierenden Vorlage erhält der Bundesrat die Kompetenz, für das erhöhte Krankheitsrisiko geeignete Indikatoren, welche die Morbidität abbilden, in der Verordnung festzulegen. Der Wortlaut der vorgeschlagenen Bestimmung belässt dem Bundesrat einen Ermessensspielraum für das Festlegen und Aktualisieren geeigneter Indikatoren. Das ist ganz im Sinne der grünliberalen Fraktion. [PAGE 1992]

Im Bericht "Einbezug eines weiteren Morbiditätsfaktors in den Risikoausgleich" vom 9. Dezember 2011 zeigte der Bundesrat auf, wie er den Risikoausgleich weiterentwickeln würde. Er prüfte in diesem Bericht mehrere Optionen für eine Verfeinerung des Risikoausgleichs und kam zum Schluss, dass der Einbezug pharmazeutischer Kostengruppen die Anreize zur Risikoselektion deutlich vermindert. Damit würde also der geltende Risikoausgleich in idealer Weise ergänzt. Wir Grünliberalen gehen davon aus, dass der Bundesrat mittelfristig pharmazeutische Informationen zur Verfeinerung des Risikoausgleichs heranziehen wird. Bis die Daten zur Bildung von pharmazeutischen Kostengruppen in ausreichender Vollständigkeit und Qualität bei den Versicherern zur Verfügung stehen, wird der Bundesrat voraussichtlich als Übergangslösung die Berücksichtigung der Medikamentenausgaben im Vorjahr vorschlagen oder, wenn er die Kompetenz dazu erhält, eben beschliessen.

Die Grünliberalen sind von dieser Lösung überzeugt. Wir unterstützen deshalb die Mehrheit und lehnen die Minderheitsanträge ab. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Fluktuationen der Versicherten zwischen den verschiedenen Kassen nicht zu einem Ausgleich der Risikostrukturen führen. Deshalb ist es auch richtig, dass der Risikoausgleich unbefristet weitergeführt wird. Für uns Grünliberale ist der unbefristete, verfeinerte Risikoausgleich auch wichtig und notwendig, um die Jagd nach guten Risiken mit den entsprechenden Auswüchsen wie Telefonwerbung usw. ohne Verbot zu minimieren. Die vom Bundesrat angestrebte Verknüpfung mit der Beratung zur Frage der Trennung von Grund- und Zusatzversicherung lehnen wir ab. Denn diese Verknüpfung verzögert die Beratung und verhindert dadurch eine rasche Verbesserung des Risikoausgleichs.

Wir Grünliberalen treten auf die Vorlage ein, lehnen den Ordnungsantrag des Bundesrates ab und unterstützen jeweils die Mehrheit. Das erlaubt es mir auch, bei den einzelnen Bestimmungen das Wort nicht mehr zu verlangen und zur Sitzungseffizienz beizutragen.