Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2013-12-04
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-04
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden KVG-Änderung beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates dem Parlament, den Risikoausgleich zu stärken.
Heute gelten Alter und Geschlecht als Ausgleichsfaktoren und seit 2012 zusätzlich das Kriterium "erhöhtes Krankheitsrisiko". Von einem solchen wird ausgegangen, wenn im Vorjahr ein Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim von mehr als drei Tagen vorliegt. Neu soll der Bundesrat über den Weg der Verordnung für den Faktor "erhöhtes Krankheitsrisiko" weitere Indikatoren bestimmen können, z. B. bestimmte Medikamentengruppen. Damit soll auch die ambulante Versorgung abgebildet und ganz generell der Risikoausgleich verfeinert werden. Die Jagd auf gute Risiken soll dadurch für die Versicherungen weniger attraktiv und das Engagement für Behandlungen von chronischkranken Menschen dafür attraktiver werden.
Die einen versprechen sich von dieser Stärkung des Risikoausgleichs eine Stärkung des Wettbewerbs, die anderen erwarten eine Stärkung der Solidarität. Aus diesen beiden Gruppen setzt sich die Mehrheit zusammen, die Ihnen diese Vorlage unterbreitet.
Im Kern entspricht die vorliegende Revision des Risikoausgleichs einem Element der ehemaligen Managed-Care-Vorlage. Die SP-Fraktion reichte am 21. September 2011 eine parlamentarische Initiative ein, die im Wortlaut der entsprechenden Passage in der Managed-Care-Vorlage entsprach. Die SP-Fraktion machte damit klar, dass sie zwar die Managed-Care-Vorlage als Ganzes zur Ablehnung empfahl, das Element Risikoausgleich jedoch unabhängig vom Abstimmungsresultat weiterhin unterstützt. Die Managed-Care-Vorlage wurde dann am 17. Juni 2012 von Volk und Ständen auch tatsächlich deutlich verworfen. Im Anschluss an die Volksabstimmung reichte Kollege Cassis im Namen der FDP-Liberalen Fraktion ebenfalls eine parlamentarische Initiative mit demselben Ziel ein.
Die SGK der beiden Räte haben die beiden Initiativen in der ersten Phase unterstützt, und die Subkommission KVG der SGK-NR hat diese Vorlage in drei Sitzungen für die Kommission vorbereitet. Diese wiederum hat die vorliegende Revision des Krankenversicherungsgesetzes am 6. September dieses Jahres beraten. Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zur Vorlage mit Beschluss vom 23. Oktober 2013 verabschiedet. Am 7. November dieses Jahres nahm die Kommission von der Stellungnahme des Bundesrates Kenntnis und entschied über die bundesrätlichen Anträge - Sie sehen das in der Fahne.
Am 20. September verabschiedete der Bundesrat zudem den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative "für eine öffentliche Krankenkasse" in Form einer Revision des KVG. Der verfeinerte Risikoausgleich ist nebst der Trennung von Grund- und Zusatzversicherung ein Element dieser angestrebten Revision. Obschon diese Perspektive bestand, hat die Kommission entschieden, am eigenen Fahrplan festzuhalten und die Beratungen nicht auszusetzen.
Geschätzte Anwesende: Die Debatte um den Risikoausgleich ist älter als das Krankenversicherungsgesetz. Der Risikoausgleich wurde nämlich bereits 1991 eingeführt und trat 1993 in Kraft. Auf Anfang 1996 wurde er mit dem KVG ins neue Recht überführt. Damals wurde er mit den beiden Faktoren Alter und Geschlecht ausgestaltet und auf zehn Jahre befristet. Diese Befristung wurde in den letzten Jahren mehrmals verlängert und soll nun definitiv fallen, d. h., dass der Risikoausgleich unbefristet eingeführt werden soll. Viele Anläufe, das erhöhte Krankheitsrisiko durch sogenannte Morbiditätsfaktoren besser abzubilden, scheiterten in der Vergangenheit am Widerstand der Krankenkassen. Die Gruppe der Widerständischen ist in der Zwischenzeit auf eine einzige Versicherungsanstalt zusammengeschrumpft, sodass es jetzt Mehrheiten gibt. [PAGE 1987]
Hintergrund des Risikoausgleichs ist das Solidaritätsprinzip des KVG, das sich in der Einheitsprämie ausdrückt. Unabhängig von den effektiven Kosten bezahlen die Versicherten einer Krankenkasse innerhalb derselben Prämienregion für dasselbe Versicherungsprodukt gleich viel. Diese Prämien entsprechen also nicht dem effektiven Risiko, sondern den Durchschnittskosten. Das unternehmerische Ziel einer Versicherung ist es, das Verhältnis zwischen Zahlenden und Beziehenden zu optimieren. Oder anders gesagt: Eine Versicherung will möglichst viele Versicherte, die zahlen, und möglichst wenige Versicherte, die Leistungen beziehen. Dieses Grundgesetz des Versicherungswesens führt bei einer Einheitsprämie automatisch zu Risikoselektion. Und weil im Gesundheitswesen rund 20 Prozent der Versicherten 80 Prozent der Kosten verursachen und auf der anderen Seite rund 40 Prozent der Versicherten im jeweiligen Versicherungsjahr keine Kosten verursachen, investieren die Krankenkassen viel, um die sogenannt guten Risiken zu gewinnen und sich der schlechten Risiken zu entledigen, sie sich vom Leib zu halten. Maklerwesen, Billigkassen, Schikanen beim Kassenwechsel, widerrechtliche Fragen zum Gesundheitszustand, Beschränkungen auf Online-Portale, um ältere Menschen abzuschrecken, sind ein paar Stichworte zum Thema Risikoselektion.
Dieses Streben soll durch den Risikoausgleich gemildert werden. Der Risikoausgleich funktioniert vereinfacht nach folgendem Prinzip: Für gute Risiken, sprich kostengünstige Versicherte, muss die Krankenkasse eine Abgabe in die gemeinsame Einrichtung bezahlen. Für teure Versicherte erhält die Krankenkasse einen Ausgleichsbeitrag. Damit sollen der Entsolidarisierung Grenzen gesetzt werden, und es sollen Anreize zur Kosteneinsparung entstehen. Diese werden heute nämlich in erster Linie durch die Zusammensetzung der Versichertengruppen realisiert, nicht aber durch effektivere und effizientere Leistungen. Bei aller Euphorie für einen verbesserten Risikoausgleich darf man jedoch nicht vergessen, dass der heutige Risikoausgleich rund 20 Prozent der Kostenunterschiede zwischen den Versicherten auszugleichen vermag. Mit zusätzlichen Indikatoren wie Medikamentengruppen wird man den Ausgleich auf 30 bis 40 Prozent steigern können. Dann ist irgendwann Schluss. Der Risikoausgleich kann also die Risikoselektion mildern. Er wird sie aber nicht zum Verschwinden bringen können. Damit werden die Versicherungen weiterhin den Fokus auf die Optimierung der Versichertengruppen und nicht auf die Behandlungsmodelle oder gar auf die Prävention richten. Die dringend notwendige Innovation bei der Behandlung polymorbider respektive chronischkranker Menschen wird dadurch kaum bewirkt. Dazu wird es weitere politische Entscheide brauchen.
Eine Minderheit will auf die Vorlage nicht eintreten, weil zuerst die bisherigen Wirkungen besser analysiert werden sollen. Auch wird vor einem steigenden Verwaltungsaufwand gewarnt, wenn künftig, nebst Alter, Geschlecht sowie Spital- respektive Heimaufenthalt, auch noch Medikamentengruppen für den Risikoausgleich berücksichtigt werden müssten. Die Details der Argumentation wird der Sprecher der Minderheit noch ausführen.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates empfiehlt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten.