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AB 150171

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-18

Wortprotokoll

Ich bitte Sie aus rechtlichen, aber auch aus politischen Gründen, diese Motion abzulehnen. Ich werde inhaltlich nicht auf diese Initiative zu sprechen kommen, weil das, was ich hier sage, auch für jede andere Initiative gelten könnte.

Im Parlamentsgesetz sind die Rechte und Pflichten des Bundesrates in Bezug auf die Behandlung einer Volksinitiative klar geregelt. Artikel 97 Absatz 1 Buchstabe a lautet: "Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung spätestens ein Jahr nach Einreichen einer zustande gekommenen Volksinitiative eine Botschaft und den Entwurf eines Bundesbeschlusses für eine Stellungnahme der Bundesversammlung." Und Absatz 2: "Unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung gleichzeitig den Entwurf eines Bundesbeschlusses über einen Gegenentwurf oder den Entwurf zu einem mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlassentwurf, so verlängert sich diese Frist auf 18 Monate."

Der Bundesrat hat also ganz klare Kompetenzen und Fristen: 18 Monate bei einem Gegenentwurf; 12 Monate, wenn es keinen Gegenentwurf gibt. Unser Gesetz, das Gesetz, das wir geschaffen haben, auferlegt ihm diese Fristen. Wir können doch eine derartige Gesetzesbestimmung nicht einfach mit einer Motion aushebeln. Der Bundesrat handelt in der gesetzlich vorgegebenen Zeit. Er hat die Eckpunkte eines Gegenentwurfes in die Vernehmlassung gegeben. Die Antworten kommen zurück. Das Parlament kann ihn doch nicht einfach auffordern, auf die Verwertung dieser Rückmeldungen zu verzichten. Ausserdem hat er die Verlängerung in Anspruch genommen und muss nach unserem Gesetz einen Gegenentwurf vorlegen. Bitte, liebe ehemalige Regierungsmitglieder - und davon gibt es ja hier viele -, stellen Sie sich einmal diese Aktion auf kantonaler Ebene vor!

Es stellt sich auch die Frage, ob mit diesem Vorgehen viel Zeit eingespart werden kann; das war ja die Idee des Motionärs. Wir haben hierzu im Ständerat eine Motion, im Nationalrat sind es deren vier - über eine Kommissionsmotion wäre das viel schneller möglich gewesen, aber Sie haben sich für fünf Vorstösse entschieden. Diese müssen im Zweitrat ebenfalls noch behandelt werden. Das kann frühestens im Sommer 2013 der Fall sein. Das Vernehmlassungsverfahren des Bundesrates zum indirekten Gegenvorschlag wird am 3. Juni 2013 abgeschlossen sein. Er muss bis zum 23. November die Botschaft verabschiedet haben, denn er muss ja die Fristen gemäss dem vorher zitierten Parlamentsgesetz einhalten. Das heisst, der Erstrat wird sich im ersten Quartal 2014 damit befassen. Dann können Sie Nichteintreten auf den Gegenvorschlag beantragen. Wenn die Mehrheiten klar sind, kommt das Geschäft in der Frühjahrssession in den Erstrat und in der Sommersession in den Zweitrat und in die Schlussabstimmung.

Der Bundesrat muss gemäss Artikel 75 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte innert zehn Monaten nach der Schlussabstimmung die Volksinitiative dem Volk unterbreiten. Das wäre dann im November 2014 möglich. Damit wäre das Ziel des Motionärs, eine Abstimmung vor den Wahlen 2015, auch erfüllt. Wenn wir jetzt aber die Motion annehmen, dann muss der Bundesrat nachher eine neue Botschaft schreiben, nämlich eine ohne Gegenentwurf, und dann kommt es praktisch auf dasselbe heraus.

Es gibt aber auch noch eine politische Begründung dafür, dass ich gegen diese Motion bin. Eine Volksinitiative ist das stärkste politische Mittel unserer Bürgerinnen und Bürger, um sich Gehör zu verschaffen, wenn sie ein Anliegen haben. Wir sind auch stolz, dass unsere Bevölkerung das Recht hat, direkt Einfluss auf Verfassungsbestimmungen zu nehmen - unabhängig davon, ob es jetzt der Regierung oder dem Parlament genehm ist. Dieses Volksrecht verdient es, dass es ernst genommen wird und dass wir in den Kommissionen verantwortungsbewusst prüfen, ob das Anliegen berechtigt ist, ob allenfalls Teile davon berechtigt sind - das ergäbe dann einen direkten oder indirekten Gegenentwurf - oder ob es nicht berechtigt ist. Wenn wir dieses Volksrecht ernst nehmen, können wir doch nicht von vornherein aus parteipolitischen Gründen jede Diskussion verweigern wollen. Gerade als Kantonskammer können wir das doch nicht. Ich sage das nicht zuletzt als Präsidentin des Initiativkomitees einer Volksinitiative, die hier in dieser Kammer ebenfalls einen Gegenentwurf durchgebracht hat, zu dem die Bevölkerung nachher mit 73 Prozent gesagt hat: Ja, die musikalische Bildung ist uns wichtig; wir wollen das in der Verfassung verankert haben.

Ich bitte Sie aus rechtlichen und politischen Gründen, diese Motion abzulehnen.

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