Schmid Martin · Ständerat · 2013-03-18
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-18
Wortprotokoll
Der Kanton Tessin verlangt mit dieser Initiative Rücksichtnahme auf die Interessen der Bergkantone bei der Umsetzung der neuen Gesetzgebung betreffend Zweitwohnungen durch das Bundesparlament, also durch uns.
Die UREK des Ständerates, dafür möchte ich auch danken, hat Verständnis für die Situation der Bergkantone bezüglich der Limitierung des Zweitwohnungsanteils gezeigt und den Grundsatz der Initiative bejaht. Die Kommission war dann aber der Meinung, das ist für mich eher ein formeller Grund, dass diese speziellen Bedürfnisse bereits in der am 22. August 2012, also nach Einreichung der Initiative des Kantons Tessin, verabschiedeten Verordnung über Zweitwohnungen berücksichtigt worden seien. Materiell sagt die Kommission nämlich, dass sie eine Aufnahme der in der Verordnung enthaltenen Bedingungen bei der kommenden Revision des Raumplanungsgesetzes erwarte und die neue Gesetzesvorlage, sobald sie ihr vorliege, auf die genannten Bedingungen prüfen werde. Das ist aus meiner Sicht sehr zu begrüssen. Hier geht es um eine materielle Frage.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass wir der Standesinitiative Folge geben sollten, weil die Standesinitiative im Text ihr Anliegen an das Bundesparlament adressiert. Sie möchte, dass bei der zukünftigen Ausgestaltung des Gesetzes, wofür wir zuständig sind, die notwendigen Anliegen berücksichtigt werden, selbstverständlich - das ist meine feste Überzeugung, und dafür werde ich einstehen - im Rahmen des möglichen Spielraums, den wir mit der Zweitwohnungs-Initiative haben.
Herr Ständerat Fournier hat auf die Studie der BAK Basel hingewiesen, die auch in unserem Kanton grosses Aufsehen erregt hat. Würde die derzeit geltende Zweitwohnungsverordnung des Bundesrates unverändert ins Gesetz überführt, gingen rund 5000 Arbeitsplätze verloren. Stellen Sie sich einmal vor, welchen Strukturwandel das im Mittelland bedeuten würde. Ich gebe offen zu, dass dieser nicht aufzuhalten ist, wir haben aber die Verantwortung, diesen Strukturwandel im Rahmen des verfassungsrechtlichen Ermessensspielraums so schonend wie möglich vorzunehmen.
Es gibt verschiedene Szenarien zur Umsetzung. Die Auswirkungen der Initiative werden erst zeitverzögert spürbar sein. Besonders stark betroffen ist auch die Hotellerie. Die Zweitwohnungs-Initiative wurde uns auch so verkauft, dass sie letztlich zu einer Stärkung der Hotellerie führen sollte. Die Studie zeigt aber gerade auf, dass, wenn die Zweitwohnungsverordnung so übernommen würde, allenfalls die Low-Cost-Hotellerie profitieren würde, nicht aber die qualitativ hochstehende Hotellerie. Das kann man im Detail nachlesen. Ich glaube, es ist dann unsere Aufgabe, auch bei der Anschlussgesetzgebung im Detail genau hinzuschauen, um auch der qualitativ hochstehenden Hotellerie in Zukunft ein Überleben zu ermöglichen, denn sie stellt auch die Wertschöpfung in unseren Destinationen sicher. Ich bin überzeugt, dass es auch nicht das Anliegen der Initianten gewesen sein kann, dass letztlich diese Betriebe leiden würden.
Ich kann Ihnen Beispiele aus der Praxis bringen, die aufzeigen, mit welchen Fragen sich ein Kanton heute beschäftigt, der die Zweitwohnungs-Initiative konsequent umsetzt. Beispielsweise will ein Einheimischer, der vor dem 11. März 2012 ein Haus gebaut hat, einen kleinen Umbau vornehmen und die bestehende Bruttogeschossfläche des Wohnraumes um einige Quadratmeter erweitern. Wegen der Zweitwohnungs-Initiative ist in Gemeinden mit einem Anteil von über 20 Prozent Zweitwohnungen eine Erweiterung der Bruttogeschossfläche gemäss der Zweitwohnungsverordnung ausgeschlossen und nicht mehr möglich. Wenn man hier nicht Augenmass bewahrt und eine Bagatellklausel einführt - wie das Bündner Gemeinden mit der Zweitwohnungsregelung schon gehabt haben -, indem man beispielsweise eine Erweiterung um bis zu 10 Prozent der Bruttogeschossfläche, um maximal 50 Quadratmeter, damit auch keine Missbräuche passieren, erlaubt, schiessen wir über das Ziel hinaus. Es kann keine energetische Sanierung mehr vorgenommen werden, die zu einer Erweiterung der Bruttogeschossfläche führt, weil es sonst in der Baubewilligung mit der Verpflichtung verknüpft wird, dass es in Zukunft eine Erstwohnung sein muss. Das ist das erste Beispiel.
Ein zweites Beispiel zu den Hotelbetrieben: Die Verordnung sieht dort vor, dass nichtrentable Hotelbetriebe aufgegeben werden können. Man konzentriert sich auch auf die Bewirtschaftung von Hotelwohnungen in diesem Bereich, aber man hat nur im Fokus, dass eine Vermietungspflicht besteht, wenn Hotelbetriebe ihre Wohnungen verkaufen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass der Verkauf nie ein nachhaltiges Geschäftsmodell ist. Wenn Wohnungen eben verkauft werden, lebt man auch als Hotelier letztlich von der Substanz. Wir haben Geschäftsmodelle, die jetzt nicht möglich sind, gemäss welchen die qualitativ hochstehende Hotellerie Residenzen bauen möchte, in welchen man eben eine Hotelwohnung auf bis zu fünf Jahre buchen und diese individuell ausstatten kann, wobei der grosse Unterschied darin besteht, dass diese Wohnungen nicht veräussert werden dürfen, sodass jedes Jahr die Miete dem Hotel wieder hilft, das Überleben des Betriebs zu sichern.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass in der Praxis jetzt auch darüber nachgedacht wird, wie sich die Initiative in unserem Kanton sehr gut umsetzen und wie sich letztlich auch im Berggebiet die grösste Wertschöpfung daraus ziehen liesse. Ob dann die Bauten ausserhalb der Bauzone noch darunterfallen, ist eine raumplanerische Frage, die meines Erachtens weniger wichtig ist. Ich frage mich einfach, ob das [PAGE 231] Wohnungen sein können, wenn sie ausserhalb der Bauzone gelegen sind.
Ich möchte Ihnen hier nur aufzeigen, dass wir eben doch noch einige Fragen zu klären haben werden mit der Anschlussgesetzgebung, Fragen, welche heute in der Verordnung noch nicht im Detail geregelt sind. Auch ich anerkenne, dass der Bundesrat mit der Verordnung einen ersten Schritt getan hat, um eben die Anliegen und Sorgen der Bergkantone aufzunehmen. Ich meine aber, dass es jetzt unsere Aufgabe ist, diejenige des Parlamentes, der Bundesversammlung - an das Parlament ist die Standesinitiative auch adressiert -, diese Anliegen ernst zu nehmen. Wir sind in der Pflicht, dort genau hinzuschauen. Das gilt auch für die Rechtsgültigkeit von bis Ende 2012 erteilten Baubewilligungen. Ich kann Ihnen sagen: In der Praxis besteht bei vielen Hauseigentümern und bei vielen, die eine Baubewilligung erhalten haben, eine sehr grosse Rechtsunsicherheit. Es wäre eigentlich an uns, bei dem gegebenen Verfassungsspielraum dann politisch zu klären, dass eben diese in erster Instanz erteilten Baubewilligungen noch gültig sind.
Mit diesen Ausführungen möchte ich Sie - trotz des Antrages der Kommission, welche zwar materiell die Anliegen aufnimmt, aber aus formellen Gründen zum Schluss kommt, der Initiative sei keine Folge zu geben - bitten, der Standesinitiative Tessin Folge zu geben und damit ein Zeichen zu setzen, dass wir diese heute bestehenden Unsicherheiten ernst nehmen.