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Stadler Markus · Ständerat · 2014-06-19

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2014-06-19

Wortprotokoll

In Artikel 93 Absatz 3 unserer Verfassung heisst es: "Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet." Die beiden Anträge Altherr sind auch im Lichte dieser Verfassungsbestimmung zu betrachten.

Zur gesetzlich verbrieften Unabhängigkeit von staatlichen Institutionen gegenüber dem Parlament haben wir uns hier schon verschiedentlich unterhalten, beispielsweise in Bezug auf Nationalbank und Finma, und dabei festgestellt, dass diese Unabhängigkeit durchaus ihren Sinn hat. Umso mehr sollten wir uns eine diesbezügliche Abhängigkeit gerade bei der SRG dreimal überlegen, weil die Beziehungen zwischen Parlament und Medien bekanntlich von besonderer Enge und Brisanz sind, denn beide sind aufeinander angewiesen. Die inhaltliche Abhängigkeit der Medien vom Parlament passt nicht zu einem freiheitlichen Staat. Gerade das jedoch könnte mit den Anträgen Altherr geschehen, ich bin in diesem Punkt klar anderer Meinung als der Antragsteller. Weshalb?

Mit der Berichterstattung des Departementes an das Parlament würde eine parlamentarische Oberaufsicht eingeführt. Diese widerspräche aber der besagten Verfassungsnorm, und zwar umso mehr, als diese Oberaufsicht sich nicht nur auf die Vergangenheit, also auf Rechnung und Jahresbericht, sondern auch auf die Zukunft, also Budget und Finanzplanung, bezöge. Der Blick zurück wird bereits heute mit der Veröffentlichung des Jahresberichets transparent gemacht.

Die Zweckmässigkeitskontrollen im Bereich der Finanzaufsicht wurden damals vom Gesetzgeber mit Absicht ausgeschlossen. Wiederum geht es um die Autonomie der Veranstalter in der Programmgestaltung. Mit solchen Zweckmässigkeitskontrollen würde doch die Tür für eine politische Einflussnahme auf die SRG geöffnet. Denn zweckmässig in staatlichen Belangen ist, was politisch akzeptiert wird.

Auch Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die dann dem Parlament vorzulegen sind, also die Frage, ob die finanziellen Aufwendungen die erwarteten Wirkungen erzielt haben, sind geeignet, die Programmautonomie zu gefährden. Seit 2013 überprüft das Bakom im Auftrag des Departementes die Wirtschaftlichkeit der SRG. [PAGE 658]

Das Autonomieprinzip, das uns bei Nationalbank, Finma und anderen besonderen Institutionen wichtig ist, nämlich die entsprechende Abstinenz des Parlamentes in Bezug auf Eingriffe, sollten wir hier nicht ohne Not und entgegen der Verfassungsbestimmung verlassen. Die bisherigen Checks and Balances und das Postulat der KVF-SR 14.3298 genügen meines Erachtens. Es bräuchte schon klare Fehlresultate aufgrund dieser Ordnung, um uns zu einer Abkehr vom Bestehenden zu bewegen. Solche Fehlresultate erkenne ich nicht.

Ich bitte Sie, die beiden Anträge Altherr abzulehnen.