Lexipedia

Imoberdorf René · Ständerat · 2014-06-19

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-19

Wortprotokoll

Zuerst noch einmal kurz zusammengefasst, was die beiden Anträge Altherr wollen: Die Anträge Altherr verlangen, dass das Departement die Bundesversammlung jährlich detailliert über den Finanzhaushalt der SRG informiert, dass das Finanzkontrollgesetz für die SRG zur Anwendung kommt und dass reine Zweckmässigkeitskontrollen bei der SRG nicht mehr ausgeschlossen sind.

Die Annahme dieser Anträge würde dazu führen, dass das Parlament aufgrund der Diskussion über Jahresrechnungen und Finanzplanung Einfluss auf die Programmgestaltung der SRG nehmen könnte. Das ist sicher problematisch, weil die Verfassung die Programmautonomie der SRG und der anderen Programmveranstalter ausdrücklich schützt. Wenn das Parlament keine Weisungen erteilen könnte, würde eine solche Diskussion indirekt Druck auf die SRG ausüben - also auch dann, wenn das Parlament keine Weisungen erteilen könnte. Ich wiederhole das: Auch wenn das Parlament keine Weisungen erteilen könnte, würde eine solche Diskussion indirekt Druck auf die SRG ausüben. Die mögliche Gefährdung der Programmautonomie ist auch der Grund, weshalb heute das Finanzkontrollgesetz für die SRG ausdrücklich nicht anwendbar ist. Aus demselben Grund ist die Überprüfung von programmlichen und unternehmerischen Einzelentscheiden der SRG durch Zweckmässigkeitskontrollen nicht zulässig. Deshalb sollte die heutige Regelung bestehen bleiben.

Herr Altherr, Sie haben in diesem Zusammenhang auch die Post, die Swisscom und ich glaube auch die Ruag erwähnt. Dabei gilt es zu bemerken, dass es sich hier um drei Unternehmen handelt, die mit der SRG nicht verglichen werden können. Obwohl diese drei Unternehmen aus der zentralen Bundesverwaltung ausgegliedert sind, ist der Bund Eigentümer oder Mehrheitsaktionär. Es besteht für sie eine parlamentarische Aufsicht nach dem Parlamentsgesetz, inklusive Berichterstattungspflichten. Demgegenüber ist natürlich die SRG ein privater Verein und, wie erwähnt, durch die Verfassung explizit vor der Einflussnahme des Staates geschützt.

Ich möchte Sie bitten, die beiden Anträge Altherr abzulehnen.