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Imoberdorf René · Ständerat · 2014-06-19

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-19

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir zuerst ein paar Worte zur Ausgangslage zu diesem Geschäft: Das heutige System der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen knüpft die Gebührenpflicht an ein betriebsbereites Gerät. Infolge des technologischen Wandels ist zunehmend unklar, was ein Empfangsgerät überhaupt ist. Diese Entwicklung untergräbt das Gebührensystem, ist im Vollzug aufwendig und gefährdet die Finanzierung des Service public bei Radio und Fernsehen. Unter diesem Eindruck der zunehmenden Schwierigkeiten beim Vollzug des Systems der Empfangsgebühr haben die eidgenössischen Räte am 13. September 2011 die Motion 10.3014 angenommen. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, eine Gesetzesvorlage für eine neue, geräteunabhängige Abgabe von allen Haushalten und Betrieben für Radio und Fernsehen auszuarbeiten. Die Vorlage soll gemäss diesem Auftrag Ausnahmen aus sozialpolitischen Gründen für Haushalte vorsehen. Ebenso sollen kleine Betriebe von der Abgabepflicht befreit werden. Das Mandat zum Inkasso der Abgabe soll aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung erteilt werden. Das Parlament hat sich mit der Annahme dieses Vorstosses implizit gegen andere Modelle der öffentlichen Finanzierung des Service public bei Radio und Fernsehen ausgesprochen.

Nun zum Inhalt der Vorlage, ich beschränke mich auf die wesentlichen Änderungen: Schwerpunkt der Teilrevision des RTVG bildet die Ablösung der heutigen Empfangsgebühr durch eine Abgabe, die nicht mehr an die Existenz eines Empfangsgeräts anknüpft. Die Abgabe ist grundsätzlich von jedem Haushalt und Unternehmen zu entrichten. Der Bundesrat sieht folgende Ausnahmen vor: Nach wie vor bezahlen Personen, die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV beziehen, keine Abgaben. Neu bezahlen auch kleine Unternehmen künftig keine Abgaben für Radio und Fernsehen.

Nach heutigem Stand wären rund 70 Prozent aller Unternehmen von der Abgabe befreit. Der Abgabepflicht unterstehen nur Unternehmen, die in der vorangegangenen jährlichen Steuerperiode einen bestimmten minimalen Umsatz erreicht oder übertroffen haben. Der Bundesrat beabsichtigt gemäss Botschaft, diesen Grenzwert in der Verordnung auf 500 000 Franken festzulegen.

Der Entwurf des Bundesrates sieht kein sogenanntes Opting-out vor, das heisst, es soll keine Möglichkeit geben, sich von der Abgabe befreien zu lassen, wenn im Haushalt keine Geräte für den Radio- und Fernsehempfang vorhanden sind. Das entspricht übrigens dem Auftrag des Parlamentes.

Für die Erhebung der Abgabe der Haushalte wird eine private Organisation beauftragt. Diese Erhebungsstelle steht noch nicht fest. Das entsprechende Mandat wird ausgeschrieben. Die Abgabe der Unternehmen wird die Eidgenössische Steuerverwaltung mit den Daten aus der Mehrwertsteuer einziehen. Für die privaten Radio- und Fernsehstationen ist neu nicht mehr ein fester, sondern ein variabler Prozentsatz aus den Empfangsgebühren vorgesehen. Damit soll erreicht werden, dass der reservierte Gebührenbetrag immer voll ausbezahlt werden kann. Für die Verwendung des seit 2007 angehäuften Betrages von rund 45 Millionen Franken schlägt der Bundesrat eine Rückzahlung an die Gebührenzahler vor.

Noch etwas zur Höhe der Abgabe: Das Ziel des Systemwechsels ist es, einen zukunftsfähigen, flexiblen Finanzierungsmechanismus zu etablieren und die bisherigen Erträge nicht zu erhöhen. Da sich die Gesamtsumme auf mehr Haushalte und Unternehmen verteilt, bezahlen die Einzelnen deshalb voraussichtlich weniger, unter der Voraussetzung, dass es bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung bleibt. Ohne Opting-out oder vollständige Aufhebung der Unternehmensabgabe wird die Abgabe pro Haushalt jährlich etwa 400 Franken betragen, heute sind es 462 Franken.

Der Nationalrat hat die Vorlage anlässlich der Frühjahrssession behandelt und dabei nur wenige Änderungen vorgenommen. So hat er insbesondere entschieden, eine auf fünf Jahre befristete Opting-out-Möglichkeit ins Gesetz aufzunehmen und dass private Veranstalter künftig 4 bis 5 Prozent aus dem Gebührentopf erhalten sollen. Der Bundesrat schlägt hier 3 bis 5 Prozent vor.

Die KVF befasste sich als Kommission des Zweitrates an ihren Sitzungen vom 31. März und 1. April und vom 28. April mit dieser Vorlage. Um sich ein abgerundetes Bild von der ganzen Thematik machen zu können, wurden noch einmal Vertreter aller interessierten Kreise angehört. Das Eintreten auf die Vorlage war in unserer Kommission unbestritten.

Die Kommission folgte in der Detailberatung mehrheitlich dem Entwurf des Bundesrates. So hat sie sich auch mit 12 zu 1 Stimmen gegen das vom Nationalrat beschlossene, auf fünf Jahre befristete Opting-out für Haushalte ausgesprochen. Auf die Anträge Ihrer Kommission werde ich in der Detailberatung näher eingehen. Eine substanzielle Abweichung [PAGE 648] von der Vorlage bringt der Antrag einer Minderheit, der die Unternehmen von der Abgabe befreien will.

Die Kommission hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung genehmigt. Im Zusammenhang mit dieser Vorlage hat die Kommission ausserdem einstimmig die Einreichung eines Postulates beschlossen, mit welchem der Bundesrat beauftragt werden soll, die Service-public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der Stellung und Funktion privater Rundfunkanbieter zu überprüfen und darzustellen.

Ich bitte Sie im Namen der KVF, die einstimmig entschieden hat, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission bzw. der Mehrheit zu folgen. Ich ersuche Sie auch, dem Postulat 14.3298 zuzustimmen.