Lexipedia

Imoberdorf René · Ständerat · 2014-06-19

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-19

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt in Artikel 68 vor, zur Finanzierung der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrags von Radio und Fernsehen eine Abgabe pro Haushalt und pro Unternehmen zu erheben. Die Minderheit Theiler beantragt, die Unternehmen gänzlich von der Abgabe zu befreien.

Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Beschluss des Nationalrates und damit den Entwurf des Bundesrates. Sie begründet das wie folgt: Es ist zuerst einmal wichtig zu wissen - das wurde heute schon mehrmals erwähnt -, dass die Unternehmen bereits heute Radio- und Fernsehempfangsgebühren bezahlen. Die Abgabepflicht ist im Gesetz verankert. Heute schulden die Unternehmen eine Gebühr für jede Betriebsstätte mit Empfangsgeräten, was bei Betrieben mit vielen Filialen zu sechsstelligen Beträgen führen kann. Mit der Unternehmensabgabe wird also nichts Neues eingeführt, vielmehr handelt es sich hier, wie bei den Haushalten auch, um eine rein technische Anpassung an die Realität. Die Abgabe wird also auch bei den Unternehmen geräteunabhängig ausgestaltet.

Neu knüpft die Abgabe an den jährlichen Gesamtumsatz eines Unternehmens an, der im Mehrwertsteuer-Abrechnungsformular unter Ziffer 200 deklariert wird. Der Gesamtumsatz wird im Zusammenhang mit der Radio- und Fernsehabgabe als Massstab für die Grösse eines Unternehmens herangezogen. Die Abgabe soll nach dem jährlichen Umsatz abgestuft werden. Der Abgabepflicht sollen nur Unternehmen unterstehen, die in der vergangenen jährlichen Steuerperiode einen bestimmten minimalen Umsatz erreicht oder übertroffen haben. Der Bundesrat beabsichtigt, diesen Grenzwert in der Verordnung auf 500 000 Franken festzulegen. Dieser Betrag trägt dem Anliegen der Motion 10.3014 Rechnung, die kleine Gewerbe-, Fabrikations-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetriebe von der Abgabepflicht ausnehmen will. Mit dieser Lösung würden rund 140 000 der in der Schweiz existierenden 500 000 Unternehmen abgabepflichtig. Das bedeutet, dass rund 70 Prozent der Unternehmen von der Abgabe befreit wären, weil sie nur von der Mehrwertsteuer ausgenommene Umsätze erzielen oder unter der Umsatzgrenze von 500 000 Franken liegen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass auch die Wirtschaft von den Leistungen des Service public in Bezug auf Radio und Fernsehen profitiert. Es gibt beispielsweise Konsumentensendungen, Börsen- und Wirtschaftsmagazine, Verkehrsmeldungen usw. Darum sollen auch die Unternehmungen diese Abgabe leisten müssen, wie es schon heute der Fall ist. Die vorgeschlagene neue Abgabe stellt die meisten Unternehmen besser als heute, und da das neue Abgabesystem von den Unternehmen keine zusätzliche Deklaration oder Meldung erfordert, wird auch der Forderung nach administrativer Entlastung Rechnung getragen. Ohne den Ertrag aus der Abgabe der Unternehmen - voraussichtlich werden das etwa 200 Millionen Franken pro Jahr sein, das wurde auch schon erwähnt - kann die Abgabe pro Haushalt gegenüber heute nicht verbilligt werden.

Die Kommission hat sich mit 9 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen für den Beschluss des Nationalrates und damit für den Entwurf des Bundesrates ausgesprochen. Ich bitte Sie namens der Mehrheit der Kommission, das Gleiche zu tun.