Lexipedia

Graber Konrad · Ständerat · 2014-06-19

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-19

Wortprotokoll

Ich komme auf die Debatte zum Eintreten und zum Rückweisungsantrag zurück. Ich möchte nochmals daran erinnern, dass der ursprüngliche Auftrag aus der Motion 10.3014 genau das beinhaltete, was heute auf dem Tisch liegt. Ihre Kommission hat sich mit diesem Geschäft mehrmals auseinandergesetzt. Wir haben etwa ein Jahr, bevor die Botschaft auf dem Tisch lag, gefordert, dass man Ausnahmen für Unternehmen vorsieht. Das klassische Beispiel war der Bäcker, der den Haushalt im Gebäude der Bäckerei hat und auch noch Radio in der Bäckerstube hört. Das war die Motivation. Aber wir haben gleichzeitig den Auftrag so formuliert, dass man gesagt hat, man wolle ein einfaches Modell. Jetzt kann man darüber diskutieren, ob man sich von der damaligen Forderung verabschieden will. Aber genau das, was heute auf dem Tisch liegt, ist damals gefordert worden.

Wenn ich sehe, dass nach Aussage der Botschaft Ende 2011 rund 100 000 Unternehmen Konzessionsgebühren bezahlten, und wenn ich die technische Entwicklung betrachte - mit Laptop, Smartphone usw. -, frage ich mich schon, wo denn alle übrigen Unternehmen sind. Ich finde es ein relativ gefährliches Spiel, wenn man hier mit dem Referendum droht. Das würde einfach heissen, dass man beim alten System bleibt. Die Forderung, dass dann in diesen Fragen das alte Gesetz durchgesetzt wird, auch unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung, liegt auf der Hand.

Wenn man das neue Gesetz nicht will, muss man sich schon überlegen, was man sich einhandelt, wenn man bei der alten Lösung bleibt. Die neue Lösung ist sehr transparent. In der Botschaft steht, 30 Prozent der Firmen würden nachher eine Gebühr bezahlen. Nur 30 Prozent! Es ist ja gerade nicht der Fall, dass die Einführung flächendeckend ist. Ich glaube, es ist gelungen, und die Mehrheit der Kommission hat das bestätigt, hier ein Modell zu finden, mit dem eben nicht eine flächendeckende Gebühr für Firmen eingeführt wird, sondern mit dem die kleineren Firmen ausgenommen werden.

Jetzt können Sie das Modell steuern, wie Sie wollen, Sie können auch einen anderen Mechanismus bringen. Wir haben in der Kommission intensiv darüber gesprochen und haben auch andere Modelle studiert. Aber jedes andere Modell ist bürokratisch, ist administrativ viel aufwendiger. Wenn Sie also eine andere Lösung finden, dann werden Sie sicher einen grösseren administrativen Aufwand nicht nur für die Verwaltung, sondern letztlich auch für die Unternehmen kreieren.

Ich glaube, es ist auch nicht sehr gut und nicht sehr empfehlenswert, hier jetzt eine Diskussion darüber zu führen, was die privaten Haushalte und was die Unternehmen zahlen. Klar kann man das an diesem Beispiel tun. Es ist ja effektiv so, dass die privaten Haushalte von dieser Vorlage indirekt profitieren, indem die Abgabe von 462 auf 400 Franken reduziert wird. Aber überlegen wir einmal: Welches sind die grössten Schrauben, die uns in nächster Zeit hier in diesem Rat beschäftigen werden? Und welches sind die grössten Schrauben, die uns in der Vergangenheit in dieser Frage auch beschäftigt haben? Wir hatten eine Unternehmenssteuerreform II, und wir hatten hier Vorstösse wegen dieser [PAGE 664] Kapitaleinlagereserve, wo es um Milliarden ging, wo die Wirtschaft profitierte und letztlich der Bundeshaushalt belastet wurde bzw. die natürlichen Personen nicht profitierten. Wir haben jetzt eine Unternehmenssteuerreform III vor uns, wo wir genau wissen, dass auch diese Reform den Bundeshaushalt um mehr als eine Milliarde Franken belasten wird. Auch dort müssen wir dann die Stimmberechtigten gewinnen, damit sie ein Ja für diese Unternehmenssteuerreform III einlegen. Ich muss Ihnen einfach sagen: Wenn Sie die Auseinandersetzung zwischen natürlichen Personen, Privathaushalten und Firmen an dieser Vorlage exerzieren wollen, dann garantiere ich Ihnen, dass Sie das spätestens bei der Unternehmenssteuerreform III einholen wird, und dort geht es bei Gott um andere Grössenordnungen. Das sind die grossen Schrauben, die uns bewegen.

Abgeleitet davon, muss ich Ihnen auch sagen, dass die Erbschaftssteuer wahrscheinlich das Gefäss ist, das die KMU-Landschaft im Augenblick am meisten interessiert.

Ich denke also, dass es keine gute Diskussion ist, wenn wir hier eine Auseinandersetzung zwischen privaten Haushalten und der Wirtschaft herbeiführen. Die Wirtschaft profitiert von dieser Vorlage bzw. profitiert vom öffentlichen Haushalt und vom Service public. Ich denke, wir sollten uns hüten, hier ein Exempel zu statuieren - das Problem wird uns spätestens bei der Unternehmenssteuerreform III einholen. Die Unternehmenssteuerreform II, die damals in grossen Teilen unbestritten war, die sehr viele Vorteile für die Wirtschaft gebracht hat und die ich auch stark unterstützte, hat damals die Hürde der Volksabstimmung nur mit einer Mehrheit von knapp über 50 Prozent genommen. Wir müssen dafür sorgen, dass wir hier nicht den Teppich für eine schlechte Debatte ausrollen, die dann die Unternehmenssteuerreform III gefährden könnte.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und sich auf die grossen Schrauben in der Welt der Politik zu konzentrieren, d. h., hier nicht mit der Lupe zu operieren, sondern den Feldstecher hervorzunehmen.