Landolt Martin · Nationalrat · 2014-03-12
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2014-03-12
Wortprotokoll
Ich werde mich einigermassen kurz fassen. Diese Debatte wird noch eine Weile dauern, aber ich habe den Verdacht, dass eigentlich alle Argumente schon dargelegt sind und wir hier nichts mehr Neues herausfinden werden.
Die BDP-Fraktion wird grossmehrheitlich auf diese Vorlage eintreten. Grundsätzlich ist eine Revision dieses Gesetzes notwendig, weil die heutige Regelung vom technologischen Wandel links und rechts überholt worden ist. Der Wechsel, weg von der geräteabhängigen Empfangsgebühr hin zu [PAGE 251] einer pauschalen Abgabe, dürfte dem aktuellen und künftigen technologischen Umfeld wohl am besten Rechnung tragen. Natürlich müssen wir eingestehen, dass sich hier kaum je eine Lösung finden lassen wird, die sämtliche Anspruchsgruppen zufriedenstellt und alle Eventualitäten abdeckt. Eine pauschale Abgabe ist nicht verursachergerecht und somit gewissermassen auch ungerecht. Aber am Ende des Tages stellt sich die Frage, ob sich hier eine ganz spitzfindige, bis in jedes Detail ausgefeilte Lösung finden lässt, die allem Rechnung trägt - also quasi das Ei des Kolumbus -, oder ob wir eine möglichst einfache und möglichst unbürokratische Lösung bevorzugen. Damit nehmen wir halt in Kauf, dass sich da und dort ein Einzelbeispiel finden lassen wird, bei dem sich jemand aus seiner subjektiven Sicht ungerecht, schlechter als früher, behandelt fühlt.
Eine pauschale Abgabe pro Haushalt erscheint uns diesbezüglich als die einfachste und praktikabelste Lösung, die den effektiven Begebenheiten am nächsten kommt. Dabei stellt sich die Frage nicht, ob jemand Geräte hat und wenn ja, wie viele. Denn es ist in der heutigen Gesellschaft tatsächlich fast nicht mehr denkbar, dass jemand das publizistische Angebot nicht nutzt, auch wenn dies nicht unbedingt aktiv gesucht wird und dies nicht zwingend nur zu Hause stattfindet.
In der Konsequenz wird die BDP-Fraktion heute für die Haushaltsabgabe, aber gegen die Unternehmensabgabe stimmen. Wenn wir eine orts- und geräteunabhängige Abgabe pro Haushalt einführen, muss der Konsum damit entschädigt sein, auch wenn er dann am Arbeitsort stattfindet. Wir generieren mit der Unternehmensabgabe faktisch eine Doppelzahlung. Und die Bindung der Abgabepflicht an eine Umsatzgrenze bedeutet zusätzliche Bürokratie.
Die Bürokratiefrage haben wir uns auch beim Inkasso gestellt. Die Frage, was weniger bürokratisch sei, eine separate, externe Inkassostelle oder eine Lösung über den Bundeshaushalt, haben wir zugunsten einer externen Inkassostelle beantwortet. Mag sein, dass auf den ersten Blick eine verwaltungsinterne Lösung naheliegend und effizienter sein müsste - allein, uns fehlt der Glaube.
Wir werden deshalb entsprechende Rückweisungsanträge grossmehrheitlich ablehnen und auf diese Vorlage eintreten, dies vor allem deshalb, weil der Systemwechsel in Bezug auf die Abgabe jetzt vorangetrieben werden soll. Mit einer Rückweisung oder einem Nichteintreten verlängern wir eben auch den Status quo in sämtlicher Hinsicht, und dies darf nicht das Resultat der heutigen Debatte sein.