Huber Annemarie · 2001-10-03
Huber Annemarie · Bern · 2001-10-03
Wortprotokoll
Es ist mir ein Anliegen zu ergänzen, dass der Bundesrat insbesondere bei der Finanzplanung und auch bei weiteren Planungen das Instrument des einfachen Bundesbeschlusses, wie wir ihn bereits heute kennen, ausdrücklich begrüsst. Er möchte aber nicht, dass ein neues Instrumentarium mit einem Grundsatzbeschluss eingeführt wird. Ich werde darauf vor allem bei der Frage der Legislaturplanung und bei den Planungen im Bereich der Aussenpolitik zu sprechen kommen.
Nach Ansicht des Bundesrates sollte der einfache Bundesbeschluss eingesetzt werden können, wenn es aus staatspolitischen Überlegungen Bedarf nach einer verbindlichen Planung gibt. Der einfache Bundesbeschluss soll damit punktuell eingesetzt werden können. Der Bundesrat möchte aber nicht, dass der Grundsatz in Artikel 28 Absätze 2 und 3 festgelegt wird.
Deshalb bitte ich Sie noch einmal, in Artikel 28 diesen Grundsatzbeschluss zu streichen, um den bereits heute bestehenden Bundesbeschluss für die Planungen einsetzen zu können, im Bereich der Finanzplanung, der Legislaturfinanzplanung, der Legislaturplanung und weiterer Planungen.