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Binder Max · Nationalrat · 2014-03-12

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-12

Wortprotokoll

Ich versuche, dem Wunsch des Präsidenten nachzukommen und eigentlich nicht mehr von der totalen Befreiung der Unternehmen zu sprechen. Aber ich muss es dennoch sagen: Bei einer Grenze von 500 000 Franken Umsatz als Kriterium sind viele Kleinbetriebe betroffen, z. B. auch Landwirtschaftsbetriebe mit einem Milchkontingent von einer Million Liter, was heutzutage keine Seltenheit mehr ist. Solche Betriebe gelten nicht als Grossbetriebe, aber sie kommen bereits bei einem Milchpreis von 57 Rappen pro Kilogramm auf einen Umsatz von über 500 000 Franken. Wenn sich also der Landwirt, der einen solchen Betrieb führt, am Morgen um fünf Uhr durch das Radio wecken lässt, bezahlt er dafür jährlich 400 Franken. Wenn er dann um halb sechs im Stall die "Musikwelle" hört, bezahlt er nochmals 400 Franken, also insgesamt 800 Franken, nur um ein bisschen Radio zu hören. - Gut, jetzt äussere ich mich auch tatsächlich nicht mehr zu diesem Problem.

Es geht hier in Artikel 69b und 69bbis um die Befreiung von Privathaushalten von der Abgabepflicht und um das Opting-out. Wir schlagen Ihnen zwei Kategorien vor. Nach dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss der Kommissionsmehrheit ist gemäss Artikel 69b nur eine Befreiung von der Abgabepflicht aus persönlichen Gründen zulässig, also z. B. für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen, aber auch für Diplomaten. Wir haben übrigens die Frage gestellt, weshalb überhaupt Diplomaten hier von der Abgabepflicht befreit sind. Diese Regelung fusst eigentlich auf dem Gastlandgesetz; das entspricht offenbar gängiger Praxis und wird eigentlich auch von Staat zu Staat akzeptiert. Das können wir insofern noch mittragen.

Nicht befreit würden hingegen Mitglieder eines Privathaushaltes, wenn kein zum Empfang von Radio und Fernsehen geeignetes Gerät vorhanden wäre oder betrieben würde oder wenn eben, wie das auch Frau Rickli gesagt hat, diese Personen gar nicht imstande wären, Radio oder Fernsehen zu empfangen. Deshalb braucht es diese Ergänzung durch einen neuen Artikel 69bbis.

Für uns ist auch störend, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SRG und der Billag tatsächlich keine Gebühren bezahlen. Man sagt, das sei ein Lohnbestandteil, aber Hand aufs Herz: Das ist mindestens eine Intransparenz. In unserer Stadt ist, mit Verlaub gesagt, bei den Mitarbeitern der Abfallentsorgungsstelle die Grundgebühr für die Entsorgung auch nicht Lohnbestandteil, sondern man stellt ihnen diese Rechnung auch aus. Diese Praxis ist auch eins zu eins vergleichbar. Damit herrscht auch Transparenz, und damit käme dann auch nicht der Vorwurf auf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SRG und der Billag keine Gebühren bezahlen müssen. Hier, meine ich, müsste man dringend Transparenz schaffen: Es kann und darf nicht sein, dass eine solche Gebühr einfach als Lohnbestandteil geführt wird.

Ich weiss nicht, ob das dann auf der Lohnabrechnung expressis verbis ausgewiesen wird. Ich gehe nicht davon aus. Wir schlagen das hier vor, getreu dem Motto folgend: "Wer konsumiert, der bezahlt, und wer nicht konsumiert, der bezahlt nicht." Damit wären wir wieder bei der Diskussion, ob es um eine Gebühr oder eine Steuer geht, also bei der Wahl zwischen einer Gebühr mit Gegenleistung und einer Steuer eben ohne Gegenleistung. Selbstverständlich gilt das auch für die Minderheit zu Artikel 70a0 betreffend die Unternehmen; dazu äussere ich mich nicht mehr.

Für den Systemwechsel, den wir wollen, braucht es konsequenterweise auch Sanktionen beim Verstoss gegen diese Regelung. Deshalb gibt es die Minderheitsanträge Rickli Natalie zu Artikel 101 Absätze 1 und 1bis. Eine Folge davon ist auch der Minderheitsantrag Rickli Natalie in Artikel 102; je nachdem kann man ihrer Minderheit I oder ihrer Minderheit II folgen.

Ich bitte Sie, den Minderheitsanträgen Rickli Natalie zuzustimmen.