Brand Heinz · Nationalrat · 2014-03-12
Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-12
Wortprotokoll
Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sollten Sie aber dennoch eintreten, unterstützt die SVP-Fraktion den Antrag auf Rückweisung der Vorlage ebenfalls. Zur Begründung des Nichteintretensantrages kann ich auf die Ausführungen von Kollega Rutz verweisen. Ich möchte mich deshalb nur noch auf ein paar Bemerkungen zur Frage der Rückweisung konzentrieren.
Es ist bereits gesagt worden, dass im Rahmen der Ausschaffungs-Initiative ein Gegenvorschlag vorgelegt worden ist, welcher einen umfassenden Auftrag zur Legiferierung im Integrationsbereich enthalten hat. Bekanntermassen ist dieser Gegenvorschlag aber vom Souverän abgelehnt worden. Damit sind nicht nur weitreichende Massnahmen im Bereich der Fernhaltemassnahmen abgelehnt worden, sondern [PAGE 305] eben auch weitreichende Massnahmen im Bereich der Integrationsförderung. Trotz dieser Ablehnung ist aber in den Folgejahren im Bereich der Integration einiges geschehen und in die Wege geleitet worden, es ist kontinuierlich Integrationsförderung betrieben worden.
Mit dem Entscheid des Souveräns vom 9. Februar dieses Jahres, mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative, hat sich die Situation nun nochmals grundlegend geändert. Der Souverän hat nicht nur Ja zu einer quantitativen, zahlenmässigen Zuwanderungssteuerung gesagt, sondern er hat auch Ja gesagt zu einer selektiven Zulassung der Ausländerinnen und Ausländer. Was heisst "selektive Zulassung"? Selektive Zulassung im Sinne des neuen Verfassungstextes heisst, dass eine Zulassung nur noch dann möglich ist, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt, wenn eine gesicherte Existenzgrundlage besteht und - das ist jetzt mit Blick auf die Integration wichtig - nachweislich die Integrationsfähigkeit des Einreisewilligen gegeben ist. Wir haben damit auch einen Paradigmenwechsel im Bereich der Integration beschlossen, beziehungsweise das Volk hat einen solchen vorgenommen. Die Zulassung aufgrund der neuen Verfassungsbestimmung soll demzufolge nur noch erfolgen, wenn nachweislich die Integrationsfähigkeit gegeben ist. Die neue Gesetzesgrundlage, die wir heute auf dem Tisch des Hauses haben, soll sich genau auf diese Voraussetzungen ausrichten.
Diese Voraussetzungen unterscheiden sich - ich habe das bereits gesagt - deutlich von den bestehenden Rechtsgrundlagen. Ich möchte deshalb in meinen Ausführungen zuhanden der Materialien festhalten, dass der Auftrag nun ein anderer ist, dass der Auftrag nun auf die neue Verfassungsbestimmung auszurichten ist und dass nicht mehr aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlagen legiferiert werden soll. Der neue Auftrag bedeutet eine Umkehr, er ist dem bisherigen diametral entgegengesetzt.
Ich möchte deshalb die Verwaltung bzw. den Bundesrat ersuchen, von diesen Änderungen Kenntnis zu nehmen und die neue Gesetzgebung im Sinne der neuen Verfassungsbestimmungen auszuführen.