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Trede Aline · Nationalrat · 2014-05-06

Trede Aline · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-05-06

Wortprotokoll

Ich spreche zu meiner Minderheit bei der Motion der KVF 14.3001, welche verlangt, dass die Kompetenzen der Transportpolizei zu erweitern sind, und zwar noch stärker, als wir das dann bei der Detailberatung des Gesetzes tun werden.

Die Motion verlangt, dass die Transportpolizei auf die Personendaten zugreifen kann, welche auch dem Grenzwachtkorps zur Verfügung stehen. Es ist für uns klar, dass man Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrer bestrafen muss, dass das Schwarzfahren nicht goutiert wird. Wir werden, wie ich gesagt habe, im Gesetz nachher viele Verschärfungen dazu machen und auch Massnahmen gegen Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrer ergreifen.

Was uns an dieser Motion stört, ist, dass es sie eigentlich nicht braucht. Ich möchte deshalb kurz den Stand der Dinge von heute aufzeigen. Wir haben Sicherheitsorgane der Transportunternehmen, und die haben Kompetenzen. Diese sind im Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST) festgehalten, und zwar in Artikel 4. Dort steht ganz klar: "Der Sicherheitsdienst und die Transportpolizei können: a. Personen befragen und Ausweiskontrollen vornehmen; b. Personen, die sich vorschriftswidrig verhalten, anhalten, kontrollieren und wegweisen; c. von Personen, die sich vorschriftswidrig verhalten, eine Sicherheitsleistung verlangen." In Absatz 2 steht: "Die Transportpolizei kann überdies: a. angehaltene Personen vorläufig festnehmen; b. Gegenstände beschlagnahmen." Das ist heute der Stand der Dinge. Wir werden später in der Debatte bei Artikel 7 Absatz 2bis BGST eine weitere Verschärfung vornehmen. Dort steht dann: "Die Polizeibehörden geben der Transportpolizei Personendaten bekannt, wenn die Person zur Angabe ihrer Identität verpflichtet war." Dies geschieht auf Anfrage hin. Das ist unbestritten.

Zum Grenzwachtkorps: Das hat heute Zugriff auf zahlreiche Systeme. Es sind dies Informationssysteme zu Fahndungszwecken wie Ripol, SIS, Hoogan, ISA und Armada. Es sind im Weiteren Informationssysteme zu ausländerrechtlichen Belangen wie NVIS und Zemis sowie Informationssysteme zu verkehrsrechtlichen Belangen wie Faber und Mofis. Das wären die zusätzlichen Informationssysteme, auf welche die Transportpolizei zugreifen dürfte.

Wenn es wirklich um Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrer geht, was ja hier immer behauptet wird, müssen diese Zugriffe aus unserer Sicht nicht noch auf die Datenbanken des Grenzwachtkorps erweitert werden. Und es muss sicher nicht noch ermöglicht werden, dass die Transportpolizei selber Zugriff auf diese Datenbanken hat. Wenn jemand, in einer Kontrolle zum Beispiel, einen Namen angibt, der nicht sein Name ist, es diese Person aber gibt, dann nützt dieser neue Zugriff den Sicherheitsleuten gar nichts. Und wenn jemand einen falschen Namen angibt, den es nicht gibt, und sich dann weigert, seinen richtigen Namen anzugeben, hat das Sicherheitspersonal ein anderes Problem: Dann nützt den Sicherheitsleuten auch ein weiterer Zugriff auf das Datenbanksystem des Grenzwachtkorps nichts, denn dann müssen sie die Person sowieso mitnehmen.

Mit dieser Motion bleiben zudem sehr viele Fragen offen. Der Bundesrat verspricht zwar in seiner Stellungnahme, Verhältnismässigkeit walten zu lassen. Ich hoffe, dass er dies auch tut, falls der Antrag meiner Minderheit nicht durchkommt. Die Fragen sind zum Beispiel: Wie ist der Datenschutz gewährleistet? Welche Daten dürfen übermittelt werden? Auf welche Datenbanken darf die Transportpolizei dann wirklich zugreifen? Welches sind die finanziellen Konsequenzen des neuen Zugriffs auf diese Systeme? Wer übernimmt die Kosten? Das alles ist unklar, wenn diese Motion angenommen wird. Das alles müsste noch geklärt werden. Und die ganz grosse Frage ist: Warum braucht es diese Motion noch? Warum reichen die heutigen Zugriffe der Transportpolizei auf die Datenbanken nicht, die wir nachher im Gesetz ja wirklich verschärfen werden?

Ich denke, mit dieser Motion kaufen wir wirklich die Katze im Sack und begeben uns in Sachen Datenschutz aufs Glatteis. Ich bitte Sie deshalb, diese Motion abzulehnen.