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Baumann Isidor · Ständerat · 2014-03-13

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-13

Wortprotokoll

Die Verkehrsentwicklung am Gotthard war, ist und bleibt bei jeder Anpassung der Verkehrsinfrastrukturen im Fokus nicht nur nationaler, sondern auch internationaler Verkehrs- und Handelsinteressen, und das sowohl bei der Strasse als auch bei der Schiene. Einzigartig ist auch, dass ausser für den Gotthard-Strassentunnel für kein anderes Nationalstrassenunterhaltsprojekt eine Volksabstimmung ermöglicht wird. Darum sollten wir heute die unterschiedlichen Einschätzungen, ja sogar die unterschiedlichen Grundhaltungen zu diesem Thema tolerieren und dem Schweizervolk die Möglichkeit geben, das letzte Wort zu haben.

In meinem Kanton, im Kanton Uri, war es immer eine ganz spezielle Herausforderung, Mobilitätsveränderungen, Verkehrsinfrastrukturbauten und -anpassungen auf unserem Kantonsgebiet zu akzeptieren. Skepsis, ja sogar Angst vor Arbeitsplatzverlusten, Kulturlandverlust, zusätzliche Umweltbelastungen, ja sogar Entwicklungs- und Wachstumseinschränkungen sind Gründe dazu. Ich spreche nun nicht vom Geld; ich spreche nicht von den Rechtsgutachten, und ich spreche nicht von der Glaubwürdigkeit der Gesetze, die wir selber machen, und der Verfassungstexte, die auch wir mitformulieren helfen. Ich konzentriere mich auf die Einschränkungen, die der Kanton Uri zu erdulden hätte, insbesondere aber auf die Einschätzungen im Kanton Uri, weil der Kanton Uri immer wieder als Beispiel herangezogen wird, wenn man etwas am Gotthard will oder nicht will. Ich bin Teil dieses Kantons, als Bewohner, als Stimmbürger, als ehemaliger Regierungsrat. Und ich habe mich seit fast vierzig Jahren immer für dieses Thema interessiert und nachweislich auch engagiert. Als Urner Regierungsrat durfte ich während zwölf Jahren das Neat-Dossier leiten, bei dem ich die Urnerinnen und Urner als Widerstandspersonen empfunden habe. Denn anfänglich leistete Uri fast einen totalen Widerstand gegen den Bau der Neat. Die Bevölkerung hat sich dann aber schrittweise bereiterklärt, verhältnismässige und dem nationalen Wohl dienende Lösungen zu akzeptieren. Heute ist die Neat in Uri gebaut und grossmehrheitlich akzeptiert.

Ich sehe den jetzt anstehenden Prozess für die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels auch in diesem Kontext, nämlich dass Lösungen gefunden werden können, wenn das, was in der Verfassung und neu im Gesetz steht, kompromisslos eingehalten wird. Als nämlich 1970 mit dem Bau des Gotthard-Strassentunnels begonnen wurde, war man in Uri stolz und freute sich über die künftige Entlastung der Siedlungsräume, der Kantonsstrassen und der Alpenpässe. Das wurde auch mit der grossen Feier und den Reden bei der Eröffnung 1980 bestätigt. Leider kam es nach der Eröffnung des Strassentunnels zu einer Zunahme des LKW-Verkehrs, der so weder den Versprechen noch den Zielen der schweizerischen Verkehrspolitik entsprach.

Um diesen ungewollten Entwicklungen entgegenzuwirken und einen voreiligen Kapazitätsausbau zu verhindern, engagierte sich der Verein Alpen-Initiative erfolgreich für Artikel 84 Absatz 3 der Bundesverfassung. Die zentrale Botschaft und der zentrale Auftrag lautet: Die Transitkapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden, und der alpenquerende Transitverkehr ist von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Leider konnte das Verlagerungsziel für die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene bis heute noch nicht erreicht werden. Trotzdem: An diesem Verfassungsauftrag muss weiterhin intensiv gearbeitet werden, auch in diesem Saal.

Auch das uns heute vorliegende Gesetz unterstützt das Verlagerungsziel, und das ist richtig so. Wie schon mit Artikel 84 der Verfassung will man mit dem heute vorliegenden Gesetz zusätzlich absichern, dass keine Kapazitätserweiterung im Tunnel zugelassen werden darf. Auch das ist richtig, weil es eine zusätzliche, verlässliche Garantie dafür bietet, dass dem Verfassungsartikel vorbehaltlos nachgelebt werden muss. Auch die Festschreibung des Dosiersystems im Gesetz ist eine erweiterte Garantie dafür, dass am heute erfolgreichen Betriebsregime am Gotthard nichts geändert wird. Das sind für mich die entscheidenden Inhalte der heute vorliegenden Gesetzesvorlage, und darum stehe ich dieser Vorlage auch positiv gegenüber.

Diese Gesetzesvorlage unterscheidet sich damit auch wesentlich von den immer wieder angesprochenen Abstimmungsvorlagen im Kanton Uri, nämlich von der Standesinitiative für eine zweite Röhre und dem Gegenvorschlag der Urner Regierung, welche 2011 vom Urner Stimmvolk klar abgelehnt wurden. Mit der nun vorliegenden Gesetzesvorlage haben auch das Urner Stimmvolk und das Schweizer Stimmvolk eine neue und klarere Ausgangslage, um die Frage einer zweiten Röhre in der sich sicher abzeichnenden eidgenössischen Volksabstimmung neu beantworten zu können. So wusste nämlich das Urner Volk bei der Abstimmung im Jahre 2011 noch nicht, dass ohne Bau einer zweiten Röhre - das heisst nur mit einer Sanierung der bestehenden Röhre - der Tunnel insgesamt rund 900 Tage für jeglichen Verkehr geschlossen werden muss. Das wollen die [PAGE 208] Urner nicht. Das würden sie auch nicht wollen, wenn es der Seelisbergtunnel wäre.

Die Urner hatten 2011 auch keine verlässliche Kenntnis von dem notwendig werdenden Verladeterminals im Urner Talboden. Auch das wollen die Urner nicht, weil sie sich schon bei der Neat explizit und erfolgreich für die Reduktion der geplanten Gleisanlagen von acht auf vier durchgesetzt haben. Das Urner Volk wusste auch nicht, dass mit einer Kurz-Rola ab Erstfeld der von Uri geforderte und in Aussicht gestellte Halt der Neat-Züge wieder infrage gestellt würde. Das ist die Aussage von Kommissionsmitglied Kollege Bieri. Auch das wollen die Urner nicht haben; da bin ich ganz sicher. Es kommt hinzu, dass für eine optimale Bewirtschaftung einer Rola das Nacht- und Sonntagsfahrverbot infrage gestellt wird. Das wollen sicher nicht nur die Urner nicht, sondern das will niemand auf der Nord-Süd-Achse.

Darum sehe ich in der heutigen Vorlage eine echte und verantwortungsvolle Alternative, all diesen Nachteilen entgegenzuwirken. Ich könnte jetzt noch viele Argumente aufzählen, mit denen die Nachteile der Variante, nur die bestehende Röhre zu sanieren statt eine zweite zu bauen, nachgewiesen werden könnten. Zu nennen sind z. B. die volkswirtschaftlichen Einbussen, der touristische Einbruch auf beiden Seiten des Gotthards, die fehlende Solidarität gegenüber dem Kanton Tessin und vieles andere mehr; darüber haben andere schon ausführlich gesprochen.

Das Wichtigste für mich und meine Meinungsbildung ist die wesentliche Verbesserung der Sicherheit im Gotthard-Strassentunnel. Das ist nicht ein Wunsch, sondern das ist ein Muss. Als Einwohner von Wassen, knapp fünf Kilometer vom Tunnelportal entfernt, glaube ich zu wissen, wovon ich spreche. Ich sehe und höre die Menschen, die dort arbeiten. Ich sehe und höre leider auch die Polizei, die Schadenwehr und die Krankenwageneinsätze. Ich war 2001 als Regierungsrat beim grossen Brand vor Ort. Da gab es nicht nur, wenn man das so sagen darf, Todesopfer, sondern es gab auch Menschen, die diese Ereignisse bewältigen mussten und darunter litten. Mit zwei einspurigen Röhren könnten die meisten solcher Unfallereignisse verhindert werden. Es gibt aber nicht nur LKW- und PW-Nutzer, die den Tunnel täglich benützen. Es gibt auch Menschen, die im Unterhalt und im Sicherheitsdienst tätig sind. Diese sind diesen grossen Risiken und zusätzlichen Ängsten bei ihren täglichen Arbeiten ausgesetzt; mit ihnen leiden auch die Familienangehörigen. Ich kenne viele von diesen Menschen, die in unterschiedlichen Berufsgattungen und Funktionen tätig sind. Ich spreche auch mit ihnen, oder sie sprechen mich gezielt an. Sie alle haben kein Verständnis dafür, dass die Politik nicht bereit sein will, jetzt die anstehende Sanierung für den Bau einer zweiten Röhre zu nutzen, um damit allen, den LKW- und den PW-Fahrern und Insassen sowie dem Unterhalts- und Sicherheitspersonal und ihren Angehörigen, mehr Sicherheit zu verschaffen.

Ich bin dazu bereit, mehr Sicherheit zu schaffen, und stimme dem Eintreten und der Vorlage des Bundesrates zu.