Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-13

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Es ist so, wie der Kommissionssprecher gesagt hat: Es gab jahrelang Streit darüber, ob man Pathogene und Schädlinge überhaupt in das Nagoya-Protokoll aufnehmen soll. Wenn es also um nichts gehen würde, Herr Ständerat Luginbühl, wäre wahrscheinlich nicht für Jahre ein Streit entbrannt. Tatsächlich geht es um viel Geld. Entsprechend waren die Interessen manifest. Am Schluss hat man sich darauf geeinigt, dass Pathogene und Schädlinge nicht ausgeschlossen, sondern Bestandteil des Nagoya-Protokolls sind. Auch die Interpretationshilfen zum Protokoll kommen klar zum Schluss, dass Pathogene und Schädlinge in den Geltungsbereich des Protokolls fallen, sofern sie nicht durch Spezialabkommen wie jenes der WHO für gewisse Grippeviren geregelt sind. Wir haben hier im Bereich der Referenz auf WHO-Vereinbarungen also denselben Ansatz wie vorher bei der FAO.

Die Crux bei dieser Situation ist die folgende: Es gibt selbstverständlich Abgrenzungsprobleme bei der Frage, was unter Grippeviren bei der WHO geregelt ist, und es gibt Pathogene und Schädlinge - das sagen mir die Experten -, die nicht immer klar zugeordnet werden können. Ein Exempel sind z. B. die Darmbakterien. Diese gehören grundsätzlich nicht zu den pathogenen Organismen. Es gibt aber Stämme dieses Bakteriums - z. B. das EHEC-Bakterium, das 2011 in Deutschland grassierte -, die hochpathogen und auch tödlich sind. Solche Bakterien fallen wiederum klar in den Anwendungsbereich des Protokolls. Im Einzelfall gibt es offenbar immer wieder Abgrenzungsprobleme. In der internationalen Diskussion hat das denn auch zur Auffassung geführt, grundsätzlich sei das Protokoll anwendbar. Für Grippeviren, bei denen ein anderes Interesse besteht, orientiert man sich an den Vereinbarungen der WHO. Deshalb sollte die Schweiz nach diesen jahrelangen Streitigkeiten jetzt nicht ausscheren.

Der Vergleich mit den USA hinkt insofern, als die USA viele internationale Protokolle leider nicht ratifizieren. Sie sind aber eine Macht und haben im Einzelfall relativ viel Kraft, um sich durchzusetzen. Die Schweiz ist hier in einer anderen Position. Wir sind darauf angewiesen, dass unsere Forschung und die Pharmaindustrie Zugang zu den Pathogenen haben. Es wurde - noch einmal - Folgendes diskutiert: Wer sich hier bei der Sorgfaltspflicht ausklinkt, der riskiert erstens einen internationalen Konflikt und der riskiert zweitens, was noch viel schlimmer ist, von den Vertragsparteien eingeklagt zu werden.

Ich darf Sie zudem darüber orientieren, dass das Parlament der EU am 11. März denselben Ansatz, den wir Ihnen hier unterbreiten, auf Verordnungsebene einstimmig beschlossen hat, und zwar ohne Ausschlüsse. Sie haben keine Ausschlüsse gemacht, weder für Pathogene noch für andere. Sie haben sich streng am Protokoll orientiert. Das sollte vielleicht auch nicht ganz vergessen werden. Auch die EU hat eine wichtige Forschung, die sie hier vertritt. Sie ist in der Abwägung auch zum Schluss gekommen, dass es zu risikoreich ist, jetzt diese Büchse der Pandora nochmals zu öffnen.

Ich bitte Sie daher, an Ihrer Position festzuhalten und damit dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. [PAGE 187]