Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-06-04
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-06-04
Wortprotokoll
Wir haben heute gehört, dass der Entscheid für ein Kind für die Gesellschaft von Bedeutung ist. Wir haben gehört, dass der Entscheid für ein Kind eine Kaufkraftminderung bedeutet. Zum Glück haben wir auch gehört, dass der Entscheid für ein Kind auch ein Entscheid fürs Elternsein ist. Wir haben auch gehört, dass kinderlose Paare viele Vorteile nicht haben, welche Paare mit Kindern haben. Ich würde mit Ihnen gerne einmal aus meiner Erfahrung darüber diskutieren, aber nicht an dieser Stelle.
Es ist sicher richtig, dass man Kinderkosten fiskalisch und ausserfiskalisch berücksichtigt. Aber es ist auch richtig, dass man das in einem Rahmen macht, der zielführend ist, der auch von anderen Bevölkerungsgruppen mitgetragen werden kann. Ich denke da an die Alleinstehenden, an die kinderlosen Paare, an die Rentnerinnen und Rentner. Sie wissen so gut wie ich, dass es in unserem Land viele Einpersonenhaushalte gibt: 36,4 Prozent der Privathaushalte sind Einpersonenhaushalte. Diese Gruppe, die keine Kinder hat und auch von all diesen Entlastungen nicht profitiert, würde die Steuerausfälle ja dann auch mitfinanzieren.
Wir haben in unserem Land in den letzten Jahren einiges für Familien mit Kindern getan - im Sinne einer Wertschätzung -, und zwar auf Bundes- und auf Kantonsebene. Im ausserfiskalischen Bereich haben Bund, Kantone und Gemeinden unterschiedliche Massnahmen ergriffen. Wir haben unter anderem die Mindestbeträge für Kinder- und Ausbildungszulagen festgelegt. Das funktioniert zum Glück; viele Kantone gehen ja bei diesen Beträgen noch weiter. Wir haben endlich den Erwerbsersatz bei Mutterschaft eingeführt. Es werden die Kosten bei familienergänzender Kinderbetreuung berücksichtigt - auch das je nach Kanton sehr unterschiedlich.
Wir können wirklich sagen, dass wir in der Schweiz über alle Gebietskörperschaften hinweg - Bund, Kantone und Gemeinden - eine aktive und nachhaltige Familienpolitik betreiben. Wenn nun ein Vergleich mit anderen Ländern gemacht wird, muss er natürlich umfassend sein und im Steuer- und Sozialrecht insgesamt angestellt werden. Dann zeigt sich, dass wir auf einem guten, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich bin auch überzeugt, dass wir weiter daran arbeiten müssen, aber im ausserfiskalischen Bereich. Mit ausserfiskalischen Massnahmen werden wir, denke ich, hier weit mehr Zielführendes und Sinnvolles machen können.
Wir haben aber auch im Steuerbereich, im Steuerrecht, einiges gemacht - auch das wurde gesagt. Wir haben steuerliche Vergünstigungen mit substanziellen Entlastungen im Bereich der Familienpolitik umgesetzt, z. B. seit 2011 mit dem Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern und auch mit Vorschriften im Steuerharmonisierungsgesetz, welche die Kantone verpflichten, entsprechend dasselbe zu machen. Es gibt Kinderabzüge, kinderbezogene Abzüge für Versicherungsprämien und Sparzinsen. Bei der direkten Bundessteuer haben wir Abzüge für Kinder vorgesehen, die insgesamt Mindereinnahmen von jährlich rund 900 Millionen Franken ausmachen, dies der Stand im Jahr 2012. Das ist durchaus richtig, das ist berechtigt. Aber man sollte das wieder einmal erwähnen.
Im Steuerrecht auf Bundesebene wird den Kinderkosten angemessen Rechnung getragen. Es wurde heute gesagt, dass mit den gewährten Steuervergünstigungen rund die Hälfte aller Haushalte mit Kindern, das sind 430 000 Haushalte, keine direkte Bundessteuer mehr bezahlt. Man kann es noch deutlicher machen, wenn man Konsequenzen der heutigen steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten mit Prototypbetrachtungen aufzeigt: Ein Einverdienerhaushalt mit zwei Kindern, also ohne Betreuungsabzüge, bezahlt bis zu einem Bruttoarbeitseinkommen von 97 500 Franken heute keine direkte Bundessteuer. Ein Zweiverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern, das nur einen Abzug von 10 100 Franken für Kinderfremdbetreuung geltend macht, bezahlt erst ab einem Bruttoarbeitseinkommen von 126 000 Franken direkte Bundessteuer. Wenn die Betreuung für beide Kinder zu je 10 100 Franken pro Jahr abgezogen wird, bezahlt dieses Ehepaar erst ab einem Bruttoarbeitseinkommen von 137 600 Franken direkte Bundessteuer.
Ich denke, da kommen wir mit Bezug auf die direkte Bundessteuer weit in den Mittelstand hinein. Natürlich - das wird zu Recht immer wieder gesagt - ist die Situation in den Kantonen etwas anders. In Basel-Stadt und Genf beispielsweise liegen die Grenzwerte bei 66 000 bzw. 75 000 Franken Bruttoarbeitseinkommen in Einverdienerhaushalten mit zwei Kindern, in Zweiverdienerhaushalten dann bei 83 000 bzw. 89 000 Franken. Ich will damit sagen, dass auf Kantonsstufe die Unterschiede grösser sind. Aber auch hier hat man viele Möglichkeiten vorgesehen, die die Familien mit Kindern entlasten. Auf Bundesebene, das kann man sicher sagen, liegt kein Handlungsbedarf vor.
Wenn man jetzt die Initiative anschaut, dann muss man sagen, dass sie wenig zielgerichtet ist - das wurde heute auch gesagt. Breite Einkommensschichten könnten nicht entlastet werden, weil sie nicht tangiert sind, weil sie bereits keine Bundessteuer bezahlen. Die Tendenz in den Kantonen ist natürlich ähnlich.
Nun noch zur Initiative: Heute wurde gesagt, Kinder- und Ausbildungszulagen seien nicht direkte Geldleistungen, es seien keine Einkommensergänzungen. Natürlich sind es Einkommensergänzungen; es sind Einkommensergänzungen, die die Kosten von Kindern teilweise ausgleichen sollen. Wir haben heute Mindestbeträge - es wurde gesagt, 200 Franken bzw. 250 Franken. Die Kantone gehen zum Teil viel weiter. Der Kanton Genf beispielsweise hat 300 Franken Kinderzulage für die ersten zwei Kinder, dann für das dritte und vierte Kind und die weiteren Kinder jeweils 400 Franken, und er hat Ausbildungszulagen von 400 bzw. 500 Franken. Wenn ich Ihnen das so sage, dann sehen Sie auch, dass diese Initiative für Familien in jedem Kanton sehr unterschiedliche Auswirkungen hätte. Die Entlastung könnte im einen Kanton riesig sein und betraglich weit hinaufgehen, im anderen Kanton wäre die Situation ganz anders. Wir haben heute praktisch die Situation: ein Kind, eine Zulage. Wir haben aber ganz unterschiedliche Verhältnisse in den einzelnen Kantonen.
Am meisten profitieren von der Initiative würden - über Bund, Kantone und Gemeinden gesehen - einkommensstarke Haushalte mit Kindern. Progressionsbedingt würden sie zu einer viel grösseren Entlastung kommen, und zwar gilt das für alle Stufen der Einkommensbesteuerung.
Man kann sich fragen - und das ist heute ja auch gefragt worden -, was die Folgebegehren wären. Was würde das für andere Einkommensbestandteile heissen? Die AHV und andere Einkommensbestandteile sind erwähnt worden. Müsste man sich dann nicht die Frage stellen, ob das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht auch dort gelten sollte?
Zu den finanziellen Auswirkungen: Es wurde gesagt, was die Initiative für den Bund bedeuten würde. Für den Bund ginge es um ungefähr 200 Millionen Franken, und für die Kantone und Gemeinden ginge es um ungefähr 760 Millionen Franken.
Es wurde auch erwähnt - ich möchte das auch erwähnen, weil ich der Meinung bin, dass wir in der Familienpolitik viel Sinnvolleres machen könnten, auch für Familien mit Kindern -, dass wir daran sind, eine Machbarkeitsstudie fertigzustellen. Damit möchten wir den Übergang zum System der objektiven Leistungsfähigkeit prüfen und das dann später auch mit Ihnen diskutieren. Inhaltlich würde es bedeuten, dass jedes Kind einen Beitrag erhielte, aber keine Abzüge mehr gemacht werden könnten. Das ist ein System, das man im Grundsatz prüfen muss. Man muss es auch in den Details einmal anschauen.
Ich komme zum Schluss. Die Initiative kann das nicht erfüllen, was sie erfüllen möchte, nämlich Familien als Familien und nicht nur einzelne Familien zu entlasten. Das Anliegen ist zu wenig zielgerichtet. Die stärkste Entlastung würden die Haushalte mit hohen Einkommen erhalten; das sind [PAGE 890] diejenigen, die das am wenigsten brauchen. Das würde dann noch stark akzentuiert, weil die Unterschiede auf Kantonsebene sehr gross sind.
Ich möchte Ihnen im Namen des Bundesrates beantragen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.